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Pilotphase: Die Vermögensakte läuft derzeit als Testsystem, alle gezeigten Daten sind fiktiv.
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Datenschutz & Sicherheit

So schützen wir die Daten in der Vermögensakte

Die Vermögensakte enthält Vermögens-, Einkommens- und Kreditdaten. Auf dieser Seite steht konkret, was wir technisch und organisatorisch tun, und ebenso, wo die Grenzen liegen. Jede Angabe beruht auf unserer Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) und auf unserer Datenschutzerklärung.

Stand: 20. Oktober 2026 · Grundlage: technische und organisatorische Maßnahmen (Anhang 1 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung), Fassung 2.4

Das Wichtigste in Kürze

Server in Deutschland

Ein eigener virtueller Server bei der netcup GmbH im Rechenzentrum Nürnberg, mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Zweifach verschlüsselt

Datenbank, Dokumente und Sicherungen liegen in einem verschlüsselten Speicherbereich. IBAN, Konto-, Depot-, Steuer-ID- und Grundbuchnummern, Freitexte, Nachrichten und alle Dokumente sind zusätzlich mit AES-256-GCM verschlüsselt, Schlüssel je Mandant.

Zweiter Faktor für jedes Konto

Jedes Konto mit Passwort braucht zusätzlich eine Authenticator-App. Der zweite Faktor lässt sich wechseln, aber nicht abschalten.

Protokoll jedes Zugriffs

Anmeldungen, Änderungen, Freigaben, Exporte und Löschungen werden protokolliert. Die Anwendung kann Einträge weder ändern noch löschen.

Nichts geht automatisch an Banken

Eine Bank erhält nur die Datei, die Sie oder Ihr Berater freigeben und selbst weitergeben.

Feste Löschfristen

Beraterakten werden 60 Tage nach Abschluss des Vorgangs gelöscht, Sicherungen nach spätestens 30 Tagen.

Wo die Daten liegen

Verschlüsselung

Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Beträge und Objektbezeichnungen sind nur durch den verschlüsselten Speicherbereich geschützt, nicht zusätzlich in der Anwendung. Bei laufendem Server sind sie für das System lesbar (siehe Grenzen). Die Datenbank ist nur auf dem Server selbst erreichbar.

Zugang und Rollen

Protokoll und Nachvollziehbarkeit

Sicherung und Wiederherstellung

Speicherung und Löschung

WasWann gelöscht
Beraterakte nach Abschluss des Vorgangs60 Kalendertage danach (Hinweis an den Berater 14 Tage vorher)
Beraterakte ohne Aktivitätnach sechs Monaten (Vorwarnung 30 Tage vorher)
Konto und Akte eines Kunden mit eigenem Konto30 Kalendertage nach Vertragsende, sofern kein längerer Abrufzeitraum für einen Wechsel verlangt wurde
Akte auf Auftragsofort nach erneuter Bestätigung des zweiten Faktors
IP-Adressen und Browserkennungen im Protokollnach 90 Tagen
Übrige Protokolleinträgedrei Jahre nach Ende des Kalenderjahres; bei Löschung eines Mandanten zusammen mit dessen Daten
Sicherungenauf dem Server nach 14, lokal und extern nach spätestens 30 Kalendertagen

Online-Banking-Zugangsdaten, PINs, TANs und Gesundheitsangaben werden nicht abgefragt; dafür gibt es keine Felder. Daten lassen sich jederzeit als Gesamtexport herunterladen; der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist kostenfrei.

KI

KI-Anbieter verarbeiten Daten nach eigenen Bedingungen, häufig auch in den USA. Welche Grundlage für die Übermittlung gilt, entnehmen Sie den Angaben des gewählten Anbieters.

Wer verantwortlich ist

SituationVerantwortlichRolle des Anbieters
Akte bei einem Berater, auch für eingeladene Kundender Berater bzw. sein UnternehmenAuftragsverarbeiter mit Vertrag nach Art. 28 DSGVO, im Portal abgeschlossen
Eigenes Konto ohne BeraterMarco ThierfelderVerantwortlicher
Datei an eine Bank weitergegebenab Erhalt die Bankkeine; die Weitergabe erfolgt durch Sie oder Ihren Berater
KI-Dienst selbst genutzt oder verbundenSie bzw. Ihr Berater bei der Wahl, danach auch der Anbieterbei Direktverbindungen Auslieferung in Ihrem bzw. im Auftrag des Beraters

Berater bleiben für ihre eigenen Pflichten verantwortlich, zum Beispiel für die Datenschutzhinweise an ihre Kunden. Diese hinterlegen sie im Portal; eine Kundenerfassung ist erst danach möglich.

Grenzen und bekannte Restrisiken

Absolute Sicherheit gibt es nicht. Diese Punkte haben wir bewertet und benennen sie offen:

Dokumente und Kontakt

Diese Seite fasst unsere Maßnahmen verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils gültigen Fassung.