Für Eigentümer, Vermieter und vermögende Privatkunden
Nie wieder für jede Finanzierung dieselben Vermögensunterlagen zusammensuchen.
Immobilien, Darlehen, Konten, Depots und Beteiligungen einmal strukturiert erfassen. Bei der nächsten Finanzierung aktualisieren Sie nur noch, was sich verändert hat, und stellen für jede Bank genau die Angaben zusammen, die sie braucht.
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Beispielfall aus der Demo fiktiv
- 4 Immobiliengemeinsam mit dem Ehepartner, je allein und in Erbengemeinschaft mit dem Bruder
- 4 Darlehen bei 3 Banken760.000 € Restschuld, teils mit Mitschuldner außerhalb des Haushalts
- 1 Bürgschaft100.000 € für die eigene GmbH, getrennt als Eventualverbindlichkeit
- 345.000 €Vermögensanteil des Miteigentümers, getrennt ausgewiesen
Ergebnis: je Bank eine Vermögensaufstellung für die Offenlegung nach § 18 KWG aus derselben Akte.
- 1Für die jeweilige Bank, Empfänger in Kopf- und Fußzeile
- 2Beide Antragsteller in einer Aufstellung
- 3Eigentümer mit Anteil je Immobilie, auch Miteigentümer außerhalb des Haushalts
- 4Grundpfandrechte je Objekt
Echter Export aus dem Testsystem (PDF, Seite 1), alle Personen, Banken und Zahlen sind fiktiv. Antippen vergrößert.
Beispiel
Thomas und Anna finanzieren ihre dritte Immobilie
| Position | Wert | Restschuld |
|---|---|---|
| Eigenheim | 620.000 € | 280.000 € |
| Mietwohnung | 240.000 € | 145.000 € |
| Depot | 86.000 € | – |
| Liquidität | 42.000 € | – |
| Summe heute | 988.000 € | 425.000 € |
| Neue Finanzierungdritte Immobilie | 310.000 € |
Für die neue Finanzierung braucht die Bank eine aktuelle Selbstauskunft mit Vermögensaufstellung. Die Hausbank, die das Eigenheim finanziert, fragt jedes Jahr nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, die Bank der Mietwohnung ebenfalls.
Statt die wirtschaftlichen Verhältnisse bei jeder Finanzierung neu zusammenzustellen, aktualisieren Thomas und Anna ihre Vermögensakte: Restschulden und Depotwert zum Stichtag, ein neuer Kontoauszug. Danach stellen sie für jede Bank gezielt die benötigten Angaben zusammen.
Fiktives Beispiel mit gerundeten Werten, keine echten Personen.
Ausgangslage
4 Immobilien, 3 Banken, eine Erbengemeinschaft. Und jede Bank will ihre Vermögensaufstellung.
Was eine Kontenübersicht zeigt
- Kontostände und Depotwerte
- Umsätze nach Kategorien
- eine Summe über alles
Banking-Apps und Multibanking zeigen Salden. Für eine Offenlegung gegenüber der Bank reicht das nicht, sobald Eigentum, Schulden und Haftung auf mehrere Personen verteilt sind.
Was die Bank wissen will
- Wem gehört welche Immobilie zu welchem Anteil?
- Wer ist Schuldner welches Darlehens, auch außerhalb des Haushalts?
- Welche Grundschulden lasten auf welchem Objekt?
- Für wen wurde gebürgt, und in welcher Höhe?

Spezialfälle
Gebaut für die Fälle, in denen eine Summe nicht reicht
Immobilien mit unterschiedlichen Eigentümern
Je Immobilie die Eigentümer mit Anteil: gemeinsam mit dem Ehepartner, allein oder mit Miteigentümern außerhalb des Haushalts, etwa in einer Erbengemeinschaft. Die Anteile müssen zusammen 100 % ergeben; die Übersicht rechnet Vermögen und Mieten danach zu.

Darlehen, Grundschulden und Bürgschaften
Jedes Darlehen mit Bank, Schuldnern, Zinsbindung und Rate, die Grundschulden je Objekt. Bürgschaften stehen getrennt als Eventualverbindlichkeit. Ein gemeinsames Darlehen zählt in der Summe einmal, die mögliche Haftung steht je Person.

Jede Bank bekommt, was Sie freigeben
Für jede Offenlegung legen Sie Empfänger, Anlass und Datenstand fest. Das System schlägt den Inhalt vor, Sie wählen ab, was diese Bank nicht braucht. Die Datei entsteht erst nach Ihrer Freigabe; Sie geben sie selbst weiter, jeder Abruf wird protokolliert.

Vermögensaufstellung für die Offenlegung nach § 18 KWG
Vermögensaufstellung oder Selbstauskunft als PDF, Word oder Excel, in Euro oder Tausend Euro, mit beiden Antragstellern in einer Aufstellung. Einheitlich im Design der Vermögensakte, ab drei Antragstellern im Querformat; ein Vordruck der Bank ist es nicht.

Neu: mehr als eine Aufstellung
Aus derselben Akte führt die Vermögensakte Sie jetzt zur passenden Selbstauskunft, liest Werte aus Ihren Unterlagen, prüft Restschulden und rechnet, wer wofür haftet, was eine Anschlussfinanzierung kosten kann und wie sich Ihre Immobilien tragen.
Selbstauskunft-Assistent: erst der Anlass, dann die Unterlage
Brauchen Sie die Selbstauskunft für einen Kreditantrag oder als Vermögensaufstellung für die Offenlegung nach § 18 KWG? Nach dieser Frage führt der Assistent direkt zur passenden Maske, als Datei zum Einreichen oder, wenn Ihre Bank es verlangt, als Freigabe mit Nachweis.

Automatische Datenerfassung, ohne KI
Im Menüpunkt Automatische Datenerfassung wählen Sie die Art der Unterlage, etwa Kontoauszug, Depotauszug, Darlehensvertrag oder Gehaltsnachweis, und die Position, zu der sie gehört. Ein Klick auf Hochladen und Werte erkennen legt die Datei ab und liest die Werte selbst, auf dem eigenen Server und ohne KI.

Werte prüfen und übernehmen
Das Portal zeigt die erkannten Werte als Vorschlag, zum Beispiel Restschuld, Sollzins und Zinsbindung aus dem Kontoauszug der Volksbank. Sie vergleichen den Vorschlag mit der Unterlage und tragen ihn ein. Erkannt wird nur, was eindeutig beschriftet ist.
Vor der Abgabe prüft die Akte außerdem die Restschuld jedes Darlehens gegen die Vertragsdaten; weicht sie ab, hilft ein Assistent, die Ursache zu finden.

Beteiligungen und Haftung auf einen Blick
Eine aufklappbare Verästelung je Person zeigt, was ihr zu welchem Anteil gehört, wie jede Immobilie finanziert und mit welcher Grundschuld belastet ist, welche Beteiligungen bestehen und wofür sie als Schuldner oder Bürge einsteht. Darunter steht die mögliche Haftung je Person, Darlehen und Bürgschaften getrennt.

Was passiert bei der Anschlussfinanzierung?
Für jedes Darlehen mit Zinsbindung rechnet der Zinsänderungsradar die Restschuld zum Ende der Zinsbindung und die Rate danach, wenn der Zins um bis zu 3 Prozentpunkte steigt oder sinkt: bei gleichem Laufzeitende oder bei gleicher Tilgung, auf Wunsch mit 0,5 % mehr oder weniger Tilgung. So sehen Sie für alle Banken auf einer Seite, was bei der Prolongation auf Sie zukommen kann.
Eine Rechnung mit Ihren Vertragsdaten, keine Zinsprognose und kein Angebot.

Kennzahlen, Eigenkapital und freie Grundschuld je Immobilie
Marktwert, zugeordnete Restschuld, Eigenkapital und freie Grundschuld, Beleihungsauslauf, Miete, Bruttomietrendite, Kapitaldienst und Überschuss vor Steuern, je Objekt und für den ganzen Bestand. Darlehen, die mehrere Objekte finanzieren, werden gekennzeichnet anteilig zugeordnet.
Rechnerisch und vor Steuern. Den Beleihungswert legt allein die Bank fest; ob sie eine freie Grundschuld für neue Kredite nutzt, entscheidet sie ebenfalls.

Bildschirmfotos aus dem Testsystem. Alle Namen, Banken und Zahlen sind fiktiv.
Demo
Ein Spezialfall, einmal durch die Akte
Im Video (ca. 1¼ Min., mit Musik):
- Übersicht: 4 Immobilien, 3 Banken
- Personen, Gesellschaften, Beteiligungen und Haftung
- Immobilien mit Eigentumsanteilen und Kennzahlen
- Darlehen, Bürgschaft und Zinsänderung bei der Anschlussfinanzierung
- Zurechnung und Haftung je Person
- Dokumente und Selbstauskunft-Assistent mit Freigabe an eine Bank
- Vermögensaufstellung für die Offenlegung nach § 18 KWG für die Volksbank
Aufnahme aus dem Testsystem mit fiktiven Daten. Lieber selbst klicken? Demo mit Musterfällen, ohne Anmeldung.
So funktioniert es
Erfassen → Prüfen → Offenlegen → Aktualisieren
Einmal erfassen
Immobilien mit Eigentümern, Darlehen mit Schuldnern, Grundschulden, Bürgschaften, Konten, Depots und Beteiligungen eintragen, Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Mietaufstellung ablegen. Eine Verbindung zum Online-Banking gibt es nicht.
Prüfen
Die Akte zeigt, was fehlt oder veraltet ist, und prüft vor der Abgabe jede Restschuld gegen die Vertragsdaten.
Je Bank offenlegen
Für jede Bank eine eigene Aufstellung mit dem Umfang, den Sie freigeben, als PDF, Word oder Excel.
Aktualisieren
Bei der nächsten Finanzierung oder im Folgejahr ändern Sie nur, was sich geändert hat, und erstellen die Aufstellungen neu.
Arbeitet Ihr Berater mit der Vermögensakte, lädt er Sie direkt ein. Sonst fragen Sie während der Pilotphase per E-Mail einen Zugang an.
Ihre Daten
Sie entscheiden, wer Ihre Zahlen sieht
- Server in Deutschland
- Zusätzlich verschlüsselte Daten
- Zwei-Faktor-Pflicht
- Keine Bankzugänge
- Kein Tracking
Keine automatische Übermittlung
Nichts geht von selbst an eine Bank. Sie geben jede Datei selbst weiter; jede Offenlegung und jeder Abruf wird protokolliert.
Berater nur mit Ihrem Code
Ein Berater sieht Ihre Akte erst, wenn Sie ihm einen Verbindungscode geben. Sie wählen Lesen oder Bearbeiten, die ganze Akte oder einzelne Bereiche.
Anmeldung mit zweitem Faktor
Zum Passwort kommt immer ein Code aus einer Authenticator-App.
Keine Bankzugänge
Online-Banking-Zugangsdaten, PINs und TANs werden nie abgefragt.
Zusätzlich verschlüsselt
Verbindung nur über HTTPS. IBAN, Depot-, Grundbuch- und Vertragsnummern sowie Dokumente werden zusätzlich verschlüsselt gespeichert.
Server in Deutschland
Eigener virtueller Server in einem Rechenzentrum in Nürnberg, tägliche Datensicherung.
DatenschutzerklärungImpressumAlles zu Datenschutz und Sicherheit
Preis
Ein Tarif. 00,00 € je Jahr.
00,00 € je Jahr (Gesamtpreis), entspricht 0,00 € im Monat bei jährlicher Abrechnung. Ein Tarif mit allen Funktionen, auch für mehrere Immobilien, Darlehen und Beteiligungen. Der Preis gilt nach der Pilotphase; der Zugang im Pilot ist unentgeltlich und geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über.
Von Ihrem Berater eingeladen? Dann zahlen Sie nichts. Ihr Berater zahlt für Sie.
Schreiben Sie uns kurz, wofür Sie die Vermögensakte nutzen möchten, zum Beispiel für eine Finanzierung oder die jährliche Offenlegung bei Ihren Banken. Wir melden uns, sobald ein Zugang für Privatpersonen frei ist.
E-Mail an kontakt@vermoegensakte.de. Bitte schicken Sie keine Kontoauszüge oder andere Finanzdaten mit.
Die Vermögensakte ist ein Werkzeug zur Dokumentation Ihrer Vermögensverhältnisse. Thierfelder Solutions erbringt keine Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung, vermittelt keine Kredite und empfiehlt keine Produkte. Die Aufstellungen sind keine amtlichen Vordrucke; ob eine Bank sie annimmt, entscheidet sie selbst.