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Pilotphase: Die Vermögensakte läuft derzeit als Testsystem, alle gezeigten Daten sind fiktiv.
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Hilfe & häufige Fragen

Wie können wir helfen?

291 Antworten für Kunden, Berater und Organisationen, von der ersten Einladung bis zur Offenlegung bei der Bank. Mit Bildern aus dem Portal, in denen die richtige Stelle markiert ist.

Für alle

Grundlagen

Was die Vermögensakte ist, für wen sie gedacht ist und welche Begriffe Ihnen im Portal begegnen.

Die Vermögensakte

Was ist die Vermögensakte?

Für alle

Ein Online-Ordner für die finanziellen Verhältnisse eines Haushalts, aus dem sich Aufstellungen für Banken erstellen lassen.

Die Vermögensakte von Thierfelder Solutions ist eine Software, in der die finanziellen Verhältnisse eines Haushalts an einem Ort erfasst und fortgeschrieben werden: Personen, Einnahmen und Ausgaben, Konten und Depots, Immobilien, Kredite, Sicherheiten, Versicherungen und Unterlagen.

Aus diesen Angaben lassen sich zum Beispiel eine Selbstauskunft oder eine Vermögensaufstellung für die Offenlegung nach § 18 KWG erstellen. Summen und Berechnungen im Portal sind Rechenhilfen auf Grundlage Ihrer Angaben.

Thierfelder Solutions erbringt keine Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung und vermittelt keine Finanzprodukte. Die Vermögensakte ist kein Bankprodukt.

Für wen ist die Vermögensakte gedacht?

Für alle

Für Beratungen und ihre Kunden sowie für Privatpersonen, die ihre Akte selbst führen.

Es gibt drei Arten, die Vermögensakte zu nutzen:

  • Berater und ihre Organisationen, zum Beispiel Finanz-, Versicherungs- oder Immobiliardarlehensberater, Makler, Vermögensverwalter oder Steuerberater. Sie führen die Akten ihrer Kunden.
  • Eingeladene Kunden: Ihr Berater lädt Sie ein, Ihre Angaben selbst im Kundenportal zu erfassen oder eine Offenlegung freizugeben.
  • Privatpersonen mit eigenem Konto (Stand-alone): Sie führen Ihre Vermögensakte selbst, ohne Berater.

Welche Funktionen Sie sehen, hängt davon ab, auf welchem Weg Sie die Vermögensakte nutzen.

Wer steht hinter der Vermögensakte?

Für alle

Anbieter ist Thierfelder Solutions, ein Einzelunternehmen von Marco Thierfelder in Wesel.

Die Plattform stellt Marco Thierfelder (Thierfelder Solutions, Einzelunternehmen), Irisweg 19, 46485 Wesel, bereit. Die vollständigen Angaben finden Sie im Impressum unter vermoegensakte.de/impressum.

Website und Portale laufen auf einem Server der netcup GmbH im Rechenzentrum Nürnberg. Die Daten werden in Deutschland verarbeitet.

Wenn Sie von Ihrem Berater eingeladen wurden, ist Ihr Berater beziehungsweise sein Unternehmen für Ihre Vermögensakte verantwortlich. Thierfelder Solutions betreibt dann die Technik im Auftrag Ihres Beraters.

Berät mich Thierfelder Solutions?

Für alle

Nein. Thierfelder Solutions stellt nur die Software bereit und berät nicht.

Thierfelder Solutions erbringt keine Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung und vermittelt keine Finanzprodukte. Die Vermögensakte ist ein Werkzeug, mit dem Sie Ihre Vermögensverhältnisse geordnet erfassen und gezielt weitergeben.

Ob eine Bank einen Kredit gewährt, entscheidet die Bank. Die Pflicht zur Offenlegung und ihre Auswertung liegen beim jeweiligen Kreditinstitut. Die Plattform bildet keine Profile und berechnet keine Bonitäts-Scores. Der Ring Datenqualität zeigt nur, wie vollständig und aktuell die Angaben und Unterlagen sind.

Fachliche Fragen zu Ihrer Finanzierung oder Anlage klären Sie bitte mit Ihrem Berater.

Was bedeutet die Pilotphase?

Für alle

Die Vermögensakte startet mit einer kleinen Zahl von Beratungen und Privatpersonen als Pilot.

Die Vermögensakte startet derzeit als Pilot mit einer kleinen Zahl von Beratungen. Privatpersonen fragen einen Zugang per E-Mail an.

Solange oben im Portal der gelbe Hinweis Testsystem: bitte nur fiktive Daten eingeben. erscheint, geben Sie bitte keine echten Daten ein. Der Hinweis verschwindet, wenn der Betrieb mit echten Daten freigegeben ist.

Die Pilotnutzung ist kostenlos und geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Ein Wechsel setzt immer eine ausdrückliche Bestellung voraus.

Was kostet die Vermögensakte?

Für alle

Für eingeladene Kunden ist das Portal kostenlos; Pilotzugänge für Berater und Privatpersonen sind ebenfalls kostenlos.

Eingeladene Kunden: Für Sie ist die Nutzung des Kundenportals kostenlos. Thierfelder Solutions stellt Ihnen keine Rechnung. Ob und was Ihr Berater Ihnen berechnet, vereinbaren Sie allein mit ihm.

Berater und Privatpersonen: Die Pilotnutzung ist unentgeltlich. Sie geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Für eine kostenpflichtige Nutzung sehen Sie Preis, Laufzeit und Kündigungsbedingungen vor einer Bestellung im Portal.

Eigene Konten bei einem KI-Anbieter, die Sie freiwillig mit der Vermögensakte nutzen, richten sich nach den Bedingungen dieses Anbieters.

Welche Geräte und Browser brauche ich?

Für alle

Einen aktuellen Browser am Computer, Tablet oder Handy; eine App müssen Sie nicht installieren.

Die Vermögensakte läuft im Browser. Eine App müssen Sie nicht installieren. Sie funktioniert am Computer, am Tablet und am Handy.

Vorausgesetzt wird ein aktueller Browser, also die aktuelle oder vorletzte Hauptversion von Safari, Chrome, Edge oder Firefox.

Berater und Privatpersonen mit eigenem Konto brauchen zusätzlich eine Authenticator-App oder einen Passwortmanager für den zweiten Faktor bei der Anmeldung. Eingeladene Kunden brauchen das nicht; sie melden sich mit Einladungslink und Einmalcode an.

Muss ich meine Online-Banking-Zugangsdaten angeben?

Für alle

Nein. Das Portal fragt keine Online-Banking-Zugangsdaten ab und ruft keine Kontostände ab.

Die Vermögensakte fragt keine Zugangsdaten zum Online-Banking ab und ruft keine Kontostände bei Banken ab. Alle Beträge tragen Sie selbst ein, auf Wunsch mit Hilfe Ihrer eigenen KI.

Bitte geben Sie auch sonst keine Passwörter, PINs oder TANs ein und laden Sie keine Unterlagen hoch, auf denen solche Angaben stehen. Gesundheitsangaben gehören ebenfalls nicht in die Akte.

Schickt das Portal meine Daten an eine Bank?

Für alle

Nein. Es wird nichts automatisch an Banken übermittelt; Dateien werden heruntergeladen und von Ihnen oder Ihrem Berater weitergegeben.

Die Vermögensakte übermittelt nichts automatisch an Banken. Jede Selbstauskunft, Vermögensaufstellung oder Offenlegung wird als Datei heruntergeladen und vom Berater oder vom Kunden selbst an die Bank weitergegeben.

Die Selbstauskunft ist kein Vordruck einer bestimmten Bank. Eigene Formulare und Erklärungen der Bank, etwa zur Bankauskunft, SCHUFA oder Grundbucheinsicht, bleiben davon unberührt.

Soll Ihr Berater eine Offenlegung an eine Bank geben, bittet er Sie je nach Vorgang vorher um Ihre Freigabe.

Zugänge und Begriffe

Ab wann verlangt eine Bank die Offenlegung nach § 18 KWG?

Für alle

Gesetzlich ab Krediten von insgesamt mehr als 1,5 Mio. € oder 10 % des Kernkapitals der Bank; Banken können auch darunter Angaben verlangen.

Gesetzliche Schwelle: Nach § 18 KWG muss sich eine Bank seit dem 31. März 2026 die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen, wenn Ihre Kredite bei ihr insgesamt mehr als 1,5 Mio. € betragen (bis dahin 750.000 €) oder 10 % ihres Kernkapitals übersteigen; bei kleineren Instituten kann diese zweite Grenze früher erreicht sein. Ausnahmen gibt es unter anderem für Realkredite.

Unterhalb der Schwelle: Kreditinstitute können auch unterhalb der gesetzlichen Schwelle aufgrund ihrer internen Kredit- und Risikoprozesse aktuelle Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen verlangen. Welche Grenzen und Unterlagen eine Bank intern ansetzt, legt sie selbst fest.

Es zählt nicht der einzelne Kredit, sondern die Summe: Auch zehn kleinere Kredite bei derselben Bank können zusammen über der Grenze liegen. Dazu rechnet die Bank auch Kredite an Personen und Gesellschaften, die mit Ihnen wirtschaftlich eine Einheit bilden, etwa Ihre eigene GmbH.

Ob und in welchem Umfang Ihre Bank Unterlagen verlangt, erfahren Sie von der Bank selbst. Die Vermögensakte hilft, die Angaben einmal sauber zu erfassen und für jede Bank aktuell bereitzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen eingeladenem Kunden, eigenem Konto und Berater?

Für alle

Eingeladene Kunden melden sich mit Link und Einmalcode an, Konten von Privatpersonen und Beratern mit Passwort und zweitem Faktor.

  • Eingeladener Kunde: Ihr Berater lädt Sie ein. Sie öffnen den Link zu meine.vermoegensakte.de und geben einen Einmalcode ein. Ein Konto oder Passwort brauchen Sie nicht. Ihr Zugang gilt nur für den einen Vorgang und eine begrenzte Zeit.
  • Eigenes Konto (Stand-alone): Sie führen Ihre Akte selbst und melden sich unter meine.vermoegensakte.de/konto mit E-Mail-Adresse, Passwort und zweitem Faktor an.
  • Berater: Berater melden sich unter berater.vermoegensakte.de mit E-Mail-Adresse, Passwort und einem Code aus einer Authenticator-App an.

Bietet Ihr Berater es an, können eingeladene Kunden aus der Einladung heraus ein eigenes Konto anlegen.

Was bedeuten Akte und Abschnitt?

Für alle

Die Akte enthält alle Angaben eines Haushalts; Abschnitte sind ihre Themenbereiche wie Einkommen oder Immobilien.

Akte: Alle Angaben eines Haushalts an einem Ort, zum Beispiel die Ihrer Familie oder die eines Ehepaars, das gemeinsam einen Kredit beantragt. Auch Unternehmen können zur Akte gehören.

Abschnitt (im Kundenportal auch Bereich): ein Themenbereich der Akte, etwa Personen, Einnahmen, Ausgaben, Konten und Guthaben, Wertpapiere, Immobilien, Kredite, Sicherheiten, Bürgschaften, Versicherungen, Altersvorsorge oder Dokumente. Welche Abschnitte eine Akte hat, hängt von der Situation ab. Nicht benötigte Abschnitte bleiben ausgeblendet.

Position: ein einzelner Eintrag in einem Abschnitt, zum Beispiel ein Girokonto, eine Wohnung oder ein Darlehen.

Was bedeuten Erfassung, Offenlegung und Datenstand?

Für alle

Eine Erfassung sammelt Ihre Angaben, ein Datenstand friert sie ein, eine Offenlegung gibt ausgewählte Angaben an eine Bank.

Erfassung: Ihr Berater bittet Sie, Ihre Angaben zu einem Stichtag einzutragen. Bei einer Jahresaktualisierung bestätigen Sie zusätzlich die Angaben vom letzten Mal in einer Prüfliste.

Datenstand: eine eingefrorene, unveränderliche Momentaufnahme der Akte. Mit einer Prüfsumme wäre jede spätere Änderung erkennbar.

Offenlegung: eine Datei mit ausgewählten Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen für eine bestimmte Bank, zum Beispiel zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG. Auf der Freigabeseite bezeichnet Datenstand den Tag, auf den sich die Angaben beziehen.

Selbstauskunft: eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden, meist für einen Kreditantrag.

In welcher Sprache gibt es die Vermögensakte?

Für alle

Portal, Dateien und Vertragstexte gibt es auf Deutsch.

Die Oberflächen der Vermögensakte, die erzeugten Dateien wie Selbstauskunft und Vermögensaufstellung sowie Nutzungshinweise, Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung gibt es auf Deutsch. Eine Umschaltung auf eine andere Sprache gibt es nicht. Vertragssprache ist Deutsch.

Wenn Sie beim Ausfüllen Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an Ihren Berater. Die Fragezeichen neben vielen Feldern und Überschriften erklären außerdem, was jeweils gemeint ist.

Wen kann ich bei Fragen erreichen?

Für alle

Fragen zu Ihrer Akte beantwortet Ihr Berater; technische Fragen Thierfelder Solutions unter support@vermoegensakte.de.

  • Fragen zu Ihrer Akte und zu Ihren Datenschutzrechten als eingeladener Kunde: an Ihren Berater, im Kundenportal auch über den Schritt Nachrichten. Erreichen solche Anfragen Thierfelder Solutions, leitet Thierfelder Solutions sie an Ihren Berater weiter.
  • Technische Fragen: support@vermoegensakte.de
  • Verdacht auf Missbrauch Ihres Zugangs: sicherheit@vermoegensakte.de
  • Datenschutz bei Thierfelder Solutions: datenschutz@vermoegensakte.de
  • Allgemeine Anfragen: kontakt@vermoegensakte.de, Telefon +49 176 47567287

Bitte senden Sie Vermögensunterlagen nicht per E-Mail, sondern laden Sie sie im Portal hoch.

Kunden

Einladung & Anmeldung

Wie Sie die Einladung Ihres Beraters öffnen, was es mit dem Einmalcode auf sich hat und was bei Problemen hilft.

Einladung öffnen

Wie öffne ich die Einladung meines Beraters?

Kundemit Bild

Link aus der Einladung öffnen, den sechsstelligen Einmalcode eingeben und auf Weiter klicken.

  1. Öffnen Sie den Link, den Ihr Berater Ihnen geschickt hat, zum Beispiel per E-Mail. Er führt zum Kundenportal unter meine.vermoegensakte.de.
  2. Die Seite zeigt, worum es geht: Angaben erfassen oder Offenlegung prüfen und freigeben. Darunter steht, bis wann die Einladung gültig ist.
  3. Tragen Sie im Feld Einmalcode den sechsstelligen Code ein. Leerzeichen stören nicht.
  4. Klicken Sie auf Weiter.

Beim ersten Öffnen einer Erfassung bestätigen Sie danach die Nutzungshinweise. Bei einer Freigabe sehen Sie direkt, was weitergegeben werden soll.

  1. 1Code von Ihrem Berater
  2. 2Erfassung öffnen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Woher bekomme ich den Einmalcode?

Kunde

Entweder per SMS, sobald Sie den Link öffnen, oder direkt von Ihrem Berater, zum Beispiel am Telefon.

Es gibt zwei Wege, je nachdem, wie Ihr Berater die Einladung angelegt hat:

  • Per SMS: Sobald Sie den Link öffnen, schickt das Portal einen Code an Ihre Mobilnummer. Die Seite zeigt dann „Wir haben Ihnen einen sechsstelligen Code per SMS geschickt.“
  • Vom Berater: Ihr Berater teilt Ihnen den Code getrennt vom Link mit, zum Beispiel am Telefon. Die Seite zeigt dann „Ihr Berater teilt Ihnen einen sechsstelligen Einmalcode mit“.

Link und Code kommen bewusst auf getrennten Wegen. Beide sind persönlich; geben Sie sie bitte nicht weiter.

Mein Code ist abgelaufen oder verloren. Was nun?

Kunde

Ein Code gilt 10 Minuten. Bei SMS öffnen Sie den Link erneut, sonst bitten Sie Ihren Berater um einen neuen Code.

Der Einmalcode hat sechs Ziffern und gilt 10 Minuten.

  • Code kam per SMS: Öffnen Sie den Link aus der Einladung noch einmal. Dann wird ein neuer Code geschickt, höchstens drei pro Stunde.
  • Code kam vom Berater: Bitten Sie Ihren Berater um einen neuen Code.

Ein neuer Code macht den vorherigen ungültig. Geben Sie deshalb immer den zuletzt erhaltenen ein. Jeder Code gilt außerdem nur für eine Anmeldung: Wenn Sie sich später erneut anmelden, brauchen Sie wieder einen neuen.

Was passiert, wenn ich den Code mehrmals falsch eingebe?

Kunde

Nach fünf Fehlversuchen ist ein Code verbraucht; nach drei verbrauchten Codes wird die Einladung gesperrt, bis Ihr Berater sie entsperrt.

Bei einem falschen oder abgelaufenen Code erscheint „Der Code ist falsch oder abgelaufen. Bitten Sie Ihren Berater um einen neuen Code.“

  • Nach fünf falschen Eingaben ist ein Code verbraucht. Sie brauchen dann einen neuen.
  • Nach drei verbrauchten Codes wird die Einladung gesperrt. Ihr Berater kann sie wieder entsperren.
  • Bei sehr vielen Versuchen aus demselben Netz erscheint „Zu viele Versuche. Bitte warten Sie eine Stunde.“

Ihre bisherigen Angaben gehen dabei nicht verloren.

Brauche ich ein Konto oder ein Passwort?

Kunde

Nein. Als eingeladener Kunde melden Sie sich nur mit dem Einladungslink und einem Einmalcode an.

Nein. Für das Kundenportal brauchen Sie weder ein Konto noch ein Passwort und auch keine Authenticator-App. Sie melden sich jedes Mal mit dem persönlichen Link aus der Einladung und einem neuen Einmalcode an.

Ihr Zugang gilt nur für den Vorgang, zu dem Ihr Berater Sie eingeladen hat, und nur für eine begrenzte Zeit.

Möchten Sie Ihre Vermögensakte dauerhaft selbst weiterführen, kann es ein eigenes Konto geben, sofern Ihr Berater das anbietet. Dafür legen Sie dann ein Passwort und einen zweiten Faktor fest.

Was muss ich vor dem ersten Ausfüllen bestätigen?

Kundemit Bild

Vor der ersten Erfassung bestätigen Sie, dass Sie die Nutzungshinweise für eingeladene Kunden gelesen haben.

Beim ersten Öffnen einer Erfassung erscheint die Seite Nutzungshinweise. Sie erklären, wie Sie die Vermögensakte für Ihren Berater nutzen und wer für Ihre Daten verantwortlich ist.

  1. Lesen Sie die Hinweise über Nutzungshinweise (PDF) oder Auf der Website lesen.
  2. Setzen Sie das Häkchen bei der Bestätigung.
  3. Klicken Sie auf Weiter zur Erfassung.

Erst danach öffnet sich die Erfassung. Das Portal speichert die bestätigte Fassung mit Zeitpunkt. Den Datenschutzhinweis Ihres Beraters bestätigen Sie später, im Schritt Abgeben.

  1. 1Hinweise lesen
  2. 2Gelesen bestätigen
  3. 3Weiter zur Erfassung
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Später weitermachen

Kann ich unterbrechen und später weitermachen?

Kunde

Ja. Gespeicherte Angaben bleiben erhalten; Sie machen mit demselben Link und einem neuen Code weiter, solange die Einladung gilt.

Ja. Alles, was Sie gespeichert haben, bleibt in Ihrer Akte, auch wenn Sie das Fenster schließen.

Zum Weitermachen öffnen Sie wieder den Link aus der E-Mail Ihres Beraters und geben einen neuen Einmalcode ein. Das geht, solange die Einladung gilt und Sie Ihre Angaben noch nicht abgegeben haben.

Achten Sie darauf, Eingaben vor einer Pause zu speichern, zum Beispiel mit Hinzufügen, Änderungen speichern oder Einnahmen und Ausgaben speichern. Was nur eingetippt, aber nicht gespeichert ist, geht verloren.

Warum steht da „Ihre Sitzung ist beendet“?

Kunde

Die Anmeldung endet nach 60 Minuten ohne Aktivität, spätestens nach 8 Stunden, sowie nach Abgabe oder Freigabe.

Aus Sicherheitsgründen endet Ihre Anmeldung im Kundenportal

  • nach 60 Minuten ohne Aktivität,
  • spätestens nach 8 Stunden,
  • sofort nach dem Abgeben Ihrer Angaben oder nach Freigabe oder Ablehnung einer Offenlegung,
  • wenn Ihr Berater die Einladung beendet.

Erscheint „Ihre Sitzung ist beendet. Bitte öffnen Sie den Link aus Ihrer Einladung erneut.“, öffnen Sie den Link noch einmal und geben einen neuen Code ein, solange die Einladung gilt. Ihre gespeicherten Angaben bleiben erhalten.

An gemeinsam genutzten Geräten schließen Sie das Fenster nach der Arbeit am besten.

Wie lange gilt meine Einladung?

Kunde

Das Ablaufdatum steht auf der Seite mit dem Einmalcode; wie lange eine Einladung gilt, legt die Beratung fest.

Wenn Sie den Link öffnen, zeigt die Seite „Die Einladung ist gültig bis …“ mit dem Datum. Wie lange Einladungen gelten, legt die Beratung fest.

Die Einladung endet außerdem vorher, wenn

  • Sie Ihre Angaben abgeben oder eine Offenlegung freigeben oder ablehnen,
  • Ihr Berater die Einladung widerruft oder Ihnen eine neue Einladung schickt,
  • Ihr Berater den Vorgang abschließt.

Ist die Einladung abgelaufen, bevor Sie fertig waren, bitten Sie Ihren Berater um eine neue. Bereits gespeicherte Angaben bleiben in der Akte.

Probleme mit dem Link

Was passiert, wenn mein Berater die Einladung widerruft?

Kunde

Ihr Zugang endet sofort; was Sie bis dahin gespeichert haben, bleibt in der Akte bei Ihrem Berater.

Widerruft Ihr Berater die Einladung oder bricht er die Erfassung ab, endet Ihr Zugang sofort. Eine laufende Anmeldung wird beendet, und der Link funktioniert nicht mehr.

Was Sie bis dahin gespeichert haben, bleibt in der Akte bei Ihrem Berater erhalten.

Schickt Ihr Berater Ihnen eine neue Einladung zum selben Vorgang, gilt nur noch der neue Link. Ältere Links werden dabei ungültig.

Wir beantragen zu zweit. Bekommt jeder eine eigene Einladung?

Kunde

Das entscheidet Ihr Berater: Entweder erfasst einer für alle, oder jeder Antragsteller bekommt einen eigenen Link und Code.

Ihr Berater kann mehrere Antragsteller einzeln einladen. Dann gilt:

  • Jeder bekommt einen eigenen Link und einen eigenen Einmalcode.
  • Alle erfassen in derselben gemeinsamen Akte und sehen dort auch die Angaben der anderen.
  • Jeder bestätigt den Datenschutzhinweis und gibt selbst ab.
  • Zur Prüfung beim Berater geht die Erfassung erst, wenn alle abgegeben haben.
  • Die gemeinsame Selbstauskunft oder Vermögensaufstellung erstellt dann Ihr Berater.

Lädt Ihr Berater nur eine Person ein, erfasst diese die Angaben für alle. Legen Sie Ihren Partner in jedem Fall unter Personen & Unternehmen an.

Kunden

Angaben ausfüllen

Wie Sie Ihre Angaben im Kundenportal Schritt für Schritt erfassen, speichern und bei Bedarf korrigieren.

Aufbau und Grundlagen

Wie ist die Erfassung aufgebaut?

Kundemit Bild

Oben steht, worum Ihr Berater bittet, darunter führt eine Schrittleiste durch die Bereiche bis zum Abgeben.

Oben sehen Sie, worum Ihr Berater bittet, etwa Angaben erfassen oder eine Jahresaktualisierung, mit dem Stichtag. Darunter folgen der Ring Datenqualität, gegebenenfalls Hinweiskästen und die Schrittleiste. Die Kästen zur KI erscheinen nur in der erweiterten Ansicht.

Die Schritte arbeiten Sie der Reihe nach ab:

  1. Prüfliste, nur bei einer Jahresaktualisierung
  2. die freigeschalteten Bereiche, zum Beispiel Personen & Unternehmen, Einnahmen & Ausgaben, Liquidität & Wertpapiere, Immobilien oder Verbindlichkeiten
  3. Dokumente
  4. Selbstauskunft erstellen
  5. Nachrichten
  6. Abgeben

Bereiche freischalten ist kein Schritt, sondern steht oben rechts unter Einstellungen.

Mit Zurück und dem Knopf Weiter samt Namen des nächsten Schritts wechseln Sie, oder Sie klicken direkt auf einen Schritt in der Leiste.

  1. 1Worum Ihr Berater bittet, mit Stichtag
  2. 2Erweiterte Ansicht: zeigt auch die KI-Hilfe
  3. 3Datenqualität
  4. 4Schritte der Erfassung
  5. 5Einstellungen › Bereiche freischalten
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Was sind die Fragen beim ersten Öffnen?

Kunde

Kurze Ja/Nein-Fragen, mit denen das Portal nur die Bereiche einblendet, die Sie wirklich brauchen.

Beim ersten Öffnen fragt das Portal nacheinander in kleinen Fenstern, was bei Ihnen zutrifft, zum Beispiel „Zahlen Sie gerade einen Kredit ab?“ oder „Haben Sie Aktien, Fonds oder ETFs?“. Fragen zu Bereichen, die Ihr Berater schon freigeschaltet hat, entfallen.

  • Antworten Sie für alle, die mitbeantragen, also auch für den Kredit oder das Depot Ihres Ehepartners.
  • Ja schaltet den passenden Bereich frei, Nein blendet ihn nur aus. Im Zweifel wählen Sie Ja; trifft nichts zu, tragen Sie dort einfach nichts ein.
  • Mit ← Zurück ändern Sie die vorige Antwort.

Am Ende sehen Sie die freigeschalteten Bereiche und starten mit Los geht’s.

Mir fehlt ein Bereich. Wie schalte ich ihn frei?

Kunde

Oben rechts unter Einstellungen auf Bereiche freischalten klicken, den Bereich einschalten und auf Speichern klicken.

  1. Klicken Sie oben rechts auf Einstellungen und dann auf Bereiche freischalten.
  2. Schalten Sie den gewünschten Bereich ein, zum Beispiel „Kredite und Leasing“ oder „Vermietete Immobilien“.
  3. Klicken Sie auf Speichern.

Erst Speichern schaltet die Bereiche frei. Sie erscheinen dann oben als eigener Schritt.

Bereiche, die schon freigeschaltet sind, sind mit „bereits freigeschaltet“ markiert. Ausschalten kann nur Ihr Berater. Ein Bereich, den Sie nicht brauchen, schadet nicht: Lassen Sie ihn einfach leer.

Ich finde ein Feld nicht. Was ist die einfache und die erweiterte Ansicht?

Für alle

Die einfache Ansicht zeigt die wichtigsten Felder; alle übrigen stehen unter „Weitere Angaben“ oder erscheinen mit dem Schalter „Erweiterte Ansicht“.

Damit die Erfassung übersichtlich bleibt, zeigt jede Maske in der einfachen Ansicht nur die wichtigsten Felder und alle Pflichtfelder. Die übrigen Felder öffnen Sie mit Weitere Angaben. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Felder es gibt und wie viele davon schon ausgefüllt sind.

Mit dem Schalter Erweiterte Ansicht sehen Sie alle Felder, Seiten und Auswertungen. Im Kundenportal steht er oben auf der Seite, im eigenen Konto und beim Berater in der Seitenleiste bzw. im Menü. Berater starten in der erweiterten Ansicht, Kunden in der einfachen; der Berater kann bei der Einladung „alle Angaben“ wählen.

Es werden keine Daten gelöscht oder verändert, nur ausgeblendet. Fehlt für eine Selbstauskunft oder eine Prüfung eine Angabe aus den weiteren Feldern, etwa der Arbeitgeber, führt Ergänzen direkt zu dem Feld. Von einer KI eingetragene, noch nicht bestätigte Werte öffnen die weiteren Angaben von selbst.

Wie speichere ich meine Angaben?

Kunde

Jede Position speichern Sie im Formular mit Hinzufügen oder Änderungen speichern; Einnahmen und Ausgaben mit dem Knopf unter der Tabelle.

Gespeichert wird, sobald Sie auf den passenden Knopf klicken:

  • Positionen wie Konten, Immobilien oder Kredite: im Formular mit Hinzufügen bei neuen Einträgen oder mit Änderungen speichern.
  • Einnahmen & Ausgaben: mit Einnahmen und Ausgaben speichern unter den Tabellen.
  • Haushalt: mit Haushalt speichern.
  • Bereiche freischalten (oben rechts unter Einstellungen): mit Speichern.

Was gespeichert ist, bleibt in Ihrer Akte, auch wenn Sie unterbrechen. Ein Wechsel des Schritts speichert nicht automatisch. Hat Ihr Berater dieselbe Position inzwischen geändert, erscheint „Die Position wurde inzwischen geändert. Bitte neu laden.“

Was bedeuten das Sternchen und Fehlermeldungen beim Speichern?

Kunde

Felder mit * sind Pflicht; ohne sie lässt sich eine neue Position nicht speichern.

Mit * markierte Felder sind Pflicht, zum Beispiel die Bezeichnung eines Kontos oder die Rolle im Haushalt einer Person. Alle anderen Felder füllen Sie aus, soweit Sie die Angaben haben.

Beträge können Sie mit Komma eingeben, etwa 1.234,56. Ein Eurozeichen ist nicht nötig.

Häufige Meldungen:

  • „Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.“: Ein Feld enthält einen ungültigen Wert, etwa ein falsches Datum.
  • „Ein Pflichtfeld darf nicht leer sein.“: Ein Feld mit * fehlt.
  • „Die Eigentumsanteile müssen zusammen 100 % ergeben.“: siehe Eigentumsanteile.

Personen und Haushalt

Wen lege ich als Person an, auch Kinder?

Kunde

Jede Person im Haushalt, auch Partner, die nicht mitunterschreiben, und Kinder; Kinder nur mit Geburtsjahr.

Im Schritt Personen & Unternehmen legen Sie mit Person hinzufügen jede Person im Haushalt an, auch Partner, die nicht mitunterschreiben, und Kinder. Daraus zählt das Portal die Haushaltsgröße für die Bank.

  • Kinder brauchen nur das Geburtsjahr, keinen Namen.
  • Außerhalb des Haushalts wählen Sie als Rolle für Personen, die woanders wohnen, aber zum Beispiel Miteigentümer einer Immobilie oder Bürge sind.
  • Einkommensschwankungen sind Zeiten mit deutlich weniger Einkommen, etwa Elternzeit, Krankheit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Die Steuer-ID wird verschlüsselt gespeichert und erscheint in einer Selbstauskunft nur, wenn Nummern ausdrücklich gewählt sind.

Was trage ich unter Haushalt ein?

Kunde

Personen im Haushalt, davon Kinder, Anzahl Kfz und Wohnsituation; die Personenzahl zählt das Portal selbst.

Unter den Personen finden Sie den Kasten Haushalt:

  • Personen im Haushalt und davon Kinder zählt das Portal aus den angelegten Personen. Personen mit der Rolle „Außerhalb des Haushalts“ zählen nicht.
  • Leben weitere Personen im Haushalt, die nicht angelegt sind, tragen Sie die Zahl selbst ein. Mit „automatisch“ stellen Sie die Zählung wieder her.
  • Anzahl Kfz und Wohnsituation braucht die Bank für die Haushaltsrechnung.

Speichern Sie mit Haushalt speichern. Unterhalt für Kinder außerhalb des Haushalts gehört unter Ausgaben.

Muss ich ein Unternehmen oder eine Beteiligung anlegen?

Kunde

Ein Unternehmen nur, wenn eine eigene Firma Vermögen oder Schulden hat; Anteile an fremden Firmen unter Beteiligungen.

Unternehmen legen Sie nur für Firmen an, die selbst Vermögen oder Schulden haben, zum Beispiel eine GmbH oder GbR, der eine Immobilie gehört. Pflicht sind Firma und Rechtsform.

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler legen Sie keine Firma an. Ihren Gewinn erfassen Sie unter Einnahmen.

Beteiligungen sind Anteile an Firmen, die nicht in der Akte angelegt sind, etwa GmbH-Anteile oder eine Kommanditbeteiligung. Als Wert tragen Sie Ihren Anteil ein, nicht den Wert der ganzen Firma. Börsennotierte Aktien gehören ins Depot.

Einnahmen und Ausgaben

Wie erfasse ich meine Einnahmen?

Kundemit Bild

Je Zeile Position, Person, Nettobetrag je Auszahlung und Turnus wählen, dann Einnahmen und Ausgaben speichern.

Im Schritt Einnahmen & Ausgaben ist die Tabelle Einnahmen schon mit typischen Zeilen vorbereitet, etwa dem Gehalt je erwachsener Person.

  1. Wählen Sie die Position, zum Beispiel Gehalt, und bei Bedarf Details wie den Arbeitgeber.
  2. Wählen Sie die Person, die die Einnahme bekommt, auch beim Mitantragsteller.
  3. Tragen Sie den Betrag netto ein, also was auf dem Konto ankommt.
  4. Wählen Sie den Turnus. Beim Gehalt wählen Sie 12, 13 oder 14 Gehälter; ein Weihnachtsgeld also nicht als eigene Zeile.
  5. Klicken Sie auf Einnahmen und Ausgaben speichern.

Mieteinnahmen erfassen Sie bei der Immobilie; sie erscheinen hier grau. Weitere Zeilen fügen Sie mit + Zeile hinzufügen an.

  1. 1Schritt Einnahmen & Ausgaben
  2. 2Position, bei Bedarf Details
  3. 3Person, die die Einnahme bekommt
  4. 4Betrag netto je Auszahlung
  5. 5Turnus, beim Gehalt 12, 13 oder 14 Gehälter
  6. 6Weitere Zeile erfassen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Was gehört zu den Ausgaben und was nicht?

Kunde

Laufende Kosten wie Miete, Nebenkosten, Lebenshaltung und Kfz; Kreditraten und erfasste Versicherungsbeiträge nicht noch einmal.

Die Tabelle Ausgaben ist mit typischen Positionen vorbereitet. Tragen Sie den Betrag so ein, wie Sie ihn zahlen, und wählen Sie den Turnus dazu, zum Beispiel jährlich für die Kfz-Steuer. Das Portal rechnet auf den Monat um.

  • Nicht eintragen: Kredit- und Leasingraten sowie Beiträge zu Versicherungen und Altersvorsorge, die Sie dort erfasst haben. Sie kommen grau aus den Verträgen; doppelt eingetragen zählen sie zweimal.
  • Warmmiete nur, wenn Sie zur Miete wohnen. Im Eigentum gehören Hausgeld und Nebenkosten unter „Wohnnebenkosten/Hausgeld“.
  • Lebenshaltung schätzen Sie realistisch, etwa anhand Ihrer Kontoauszüge.

Zum Schluss klicken Sie auf Einnahmen und Ausgaben speichern.

Warum rechnet das Portal alles in Monatswerte um?

Kunde

Banken vergleichen Einnahmen und Ausgaben je Monat; das Portal rechnet jede Zeile anhand des Turnus um.

Sie tragen jeden Betrag so ein, wie er gezahlt wird, und wählen den Turnus. Die Spalte je Monat rechnet das Portal selbst: Betrag mal Zahlungen im Jahr, geteilt durch 12. So zählen auch ein 13. Gehalt oder eine jährliche Zahlung anteilig.

Oben zeigt eine Leiste Einnahmen je Monat, Ausgaben je Monat und den Überschuss je Monat oder das Defizit je Monat. Fehlen bei einzelnen Positionen Beträge, etwa die Miete einer Immobilie oder eine Kreditrate, steht „mind.“ vor der Summe oder der Saldo ist nicht vollständig berechenbar.

Zeilen ohne Betrag werden nicht gespeichert. Leeren Sie den Betrag einer gespeicherten Zeile, endet diese Position.

Vermögen

Wie erfasse ich Konten, Depots und sonstiges Vermögen?

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Im Schritt Liquidität & Wertpapiere je Konto, Depot oder Vermögenswert einen Eintrag mit Wert und Datum anlegen.

Im Schritt Liquidität & Wertpapiere legen Sie mit Konto hinzufügen, Depot hinzufügen oder Vermögenswert hinzufügen je einen Eintrag an.

  • Konten: Girokonten, Tagesgeld, Festgeld, Sparbriefe und Bausparguthaben mit dem Guthaben laut Kontoauszug. Bewertet am ist das Datum des Kontostands.
  • Depots: ein Eintrag je Depot mit dem Gesamtwert laut Depotauszug, nicht jede einzelne Aktie.
  • Sonstiges Vermögen: etwa Fahrzeuge, Edelmetalle oder Kunst, mit realistischem Verkaufswert.

Ein überzogenes Girokonto gehört nicht hierher, sondern unter Verbindlichkeiten. Kontoauszüge können Sie auch mit Ihrer eigenen KI einlesen lassen.

  1. 1Schritt Liquidität & Wertpapiere
  2. 2Konto hinzufügen
  3. 3Depot hinzufügen
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Wie erfasse ich eine Immobilie, auch einen geplanten Kauf?

Kunde

Mit Immobilie hinzufügen Bezeichnung, Art, Nutzung und Eigentümer angeben; bei einem geplanten Kauf unter Erwerb „Geplanter Kauf“ wählen.

Im Schritt Immobilien klicken Sie auf Immobilie hinzufügen. Erfassen Sie alle Immobilien, die Ihnen ganz oder teilweise gehören, auch die selbst bewohnte.

  • Pflicht sind Bezeichnung, Art der Immobilie, Wie wird die Immobilie genutzt? und die Eigentümer.
  • Mieteinnahmen netto kalt mtl. EUR: Kaltmiete pro Monat ohne Nebenkosten. Mieten tragen Sie nur hier ein, nicht zusätzlich unter Einnahmen.
  • Marktwert EUR: was die Immobilie heute bringen würde, nicht der Kaufpreis.

Für einen geplanten Kauf wählen Sie bei Erwerb „Geplanter Kauf“. Die Immobilie zählt dann erst nach dem Kauf zum Vermögen. Die zugehörigen Kredite erfassen Sie unter Verbindlichkeiten.

Wie füge ich Bilder und Energieausweis-Daten hinzu?

Kunde

Im Formular der Immobilie ein Titelbild und bis zu zehn Fotos hochladen; Energieausweis-Daten über die Objektdaten erfassen.

Bilder: Oben im Formular der Immobilie wählen Sie mit Eigenes Titelbild wählen ein Foto. Ohne eigenes Bild erscheint ein Musterbild. Mit Bilder hinzufügen hängen Sie bis zu zehn weitere Fotos an, zum Beispiel aus dem Exposé. Erlaubt sind JPEG und PNG bis 5 MB; große Fotos werden automatisch verkleinert. Musterbild verwenden entfernt das Titelbild wieder.

Energieausweis: Schalten Sie Objektdaten erfassen (z. B. aus Exposé oder Anzeige) ein. Bei einem geplanten Kauf erscheinen die Felder automatisch. Im Abschnitt Energieausweis tragen Sie Typ, Hauptenergieträger, Energiekennwert, Energieeffizienzklasse und Gültigkeit ein; ein Balken zeigt die gewählte Klasse.

Bilder einer neuen Immobilie werden mit der Immobilie gespeichert.

Wie gebe ich Eigentumsanteile an?

Kunde

Bei der Immobilie jeden Eigentümer mit seinem Anteil in Prozent wählen; zusammen müssen es 100 % sein.

Im Feld Eigentümer der Immobilie wählen Sie die Eigentümer wie im Grundbuch:

  1. Wählen Sie die erste Person oder das Unternehmen.
  2. Mit + Miteigentümer hinzufügen ergänzen Sie weitere. Das Portal verteilt die Anteile zunächst gleichmäßig.
  3. Passen Sie die Prozentwerte an, bis sie zusammen 100 % ergeben.

Fehlen Prozente, zeigt das Portal, wie viele. Miteigentümer, die nicht im Haushalt leben, legen Sie zuerst unter Personen & Unternehmen mit der Rolle „Außerhalb des Haushalts“ an. Bei einem geplanten Kauf geben Sie die künftigen Eigentümer an.

Kredite und Verträge

Wie erfasse ich einen Kredit oder ein Darlehen?

Kunde

Unter Verbindlichkeiten mit Verbindlichkeit hinzufügen Art, Bank, Monatsrate und Restschuld laut Kontoauszug eintragen.

Im Schritt Verbindlichkeiten klicken Sie auf Verbindlichkeit hinzufügen. Erfassen Sie alle Kredite und Schulden, auch Leasing, Dispo, Privatdarlehen und Kredite, für die Sie nur mithaften.

  • Pflicht sind Bezeichnung, Art und Bank / Gläubiger.
  • Nennbetrag EUR: die ursprüngliche Kreditsumme laut Vertrag.
  • Restschuld EUR mit Restschuld zum: was heute offen ist, laut letztem Kontoauszug.
  • Monatsrate EUR tragen Sie hier ein, nicht noch einmal unter Ausgaben.

Bei Darlehen können Sie Detaillierte Erfassung einschalten. Mit Vertragsdaten, Auszahlungen und Sondertilgungen rechnet das Portal die Restschuld dann selbst fort und fragt, ob sie mit Ihrem Kontoauszug übereinstimmt: Stimmt, so übernehmen oder Weicht ab, Wert eintragen.

Was trage ich bei Sicherheiten und Bürgschaften ein?

Kunde

Sicherheiten, die Sie einer Bank gegeben haben, etwa Grundschulden; Bürgschaften, die Sie für andere übernommen haben.

Sicherheiten (mit Sicherheit hinzufügen): was Sie einer Bank als Sicherheit gegeben haben, meist eine Grundschuld, aber auch abgetretene Lebensversicherungen oder verpfändete Konten.

  • Nenn- bzw. Pfandbetrag EUR ist der im Grundbuch eingetragene Betrag, nicht die Restschuld. Der Rang steht im Grundbuch in Abteilung III.
  • Bei Sichert diese Darlehen haken Sie die gesicherten Kredite an. Daraus ergibt sich, wie viel noch frei ist.
  • Bei einer Grundschuld auf einer Immobilie der Akte erfassen Sie zuerst deren Eigentümer.

Bürgschaften (unter Verbindlichkeiten): Bürgschaften, die Sie für andere übernommen haben, mit Hauptschuldner und Höchstbetrag EUR laut Bürgschaftsurkunde.

Welche Versicherungen und Altersvorsorge soll ich eintragen?

Kunde

Vor allem Verträge, die für die Bank zählen, etwa Risikoleben, Berufsunfähigkeit, Riester oder Rürup, ohne Gesundheitsangaben.

Im Schritt Versicherungen & Vorsorge erfassen Sie Bestandsdaten der Verträge, keine Gesundheitsangaben.

  • Versicherungen: vor allem Risikoleben, Berufsunfähigkeit und Kapitallebensversicherung. Beitrag pro Jahr EUR ist der Monatsbeitrag mal 12. Den Rückkaufswert finden Sie in der jährlichen Standmitteilung.
  • Altersvorsorge: Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge und private Rentenversicherungen. Aktueller Wert EUR und Prognose Monatsrente EUR stehen in der letzten Standmitteilung, das Datum dazu unter Wert zum.

Die Beiträge rechnet das Portal in die Ausgaben ein. Tragen Sie sie dort bitte nicht noch einmal ein.

Was bedeutet der Bereich Bankbeziehungen?

Kunde

Banken, bei denen Sie Konten oder Kredite haben, mit Ansprechpartner und dem Turnus, in dem die Bank Unterlagen sehen möchte.

Unter Bankbeziehungen erfassen Sie mit Bankbeziehung hinzufügen die Banken, bei denen Sie Konten oder Kredite haben, mit Ihrem Ansprechpartner dort.

Im Feld Offenlegung wählen Sie, wie oft die Bank aktuelle Unterlagen über Ihre Vermögensverhältnisse sehen möchte: jährlich, halbjährlich oder alle 2 Jahre. Das steht oft im Kreditvertrag. Mit Nächste Offenlegung fällig behalten Sie und Ihr Berater den nächsten Termin im Blick.

Die Bank lässt sich nach dem Anlegen nicht mehr ändern. Bei einem Fehler markieren Sie den Eintrag als beendet und legen ihn neu an.

Korrekturen und Hilfe

Etwas ist verkauft, abgelöst oder falsch angelegt. Wie entferne ich es?

Kunde

Position öffnen und Als beendet markieren; sie bleibt in der Historie erhalten.

Positionen werden nicht gelöscht, sondern beendet:

  1. Klicken Sie in der Liste auf den Eintrag.
  2. Klicken Sie im Formular auf Als beendet markieren und bestätigen Sie die Rückfrage.

Die Position ist dann beendet und bleibt in der Historie erhalten. Mit Beendete zeigen blenden Sie beendete Einträge wieder ein.

Bei Einnahmen und Ausgaben entfernen Sie eine Zeile mit dem Kreuz am Zeilenende oder leeren den Betrag und klicken auf Einnahmen und Ausgaben speichern.

Bei einer Jahresaktualisierung markieren Sie Verkauftes oder Abgelöstes in der Prüfliste zusätzlich als Entfallen.

Wofür ist das Fragezeichen neben den Überschriften?

Kunde

Ein Klick auf das „?“ öffnet eine kurze Erklärung zu dem Bereich, Formular oder Schritt.

Neben vielen Überschriften und in den Formularen steht ein ?. Ein Klick darauf öffnet eine kurze Erklärung für Laien: was in den Bereich gehört, wo Sie eine Angabe finden und wo erfahrungsgemäß Fehler passieren, etwa doppelt erfasste Kreditraten.

Ein weiterer Klick oder ein Klick daneben schließt die Erklärung wieder. Mit der Tastatur öffnen Sie sie mit der Eingabetaste oder Leertaste und schließen sie mit Escape.

Bleibt eine Frage offen, schreiben Sie Ihrem Berater im Schritt Nachrichten.

Wie schreibe ich meinem Berater eine Nachricht?

Kunde

Im Schritt Nachrichten Text eingeben, optional auf ein Dokument verweisen und auf Senden klicken.

  1. Klicken Sie in der Schrittleiste auf Nachrichten. Neue Nachrichten Ihrer Beratung sind dort mit „neu“ markiert.
  2. Schreiben Sie Ihren Text unter Neue Nachricht, höchstens 4000 Zeichen.
  3. Wählen Sie bei Bedarf unter Auf ein Dokument verweisen (optional) eine hochgeladene Unterlage.
  4. Klicken Sie auf Senden.

Eine gesendete Nachricht können Sie 5 Minuten lang mit Zurücknehmen zurückziehen; danach schreiben Sie eine Korrektur als neue Nachricht. Nachrichten werden verschlüsselt gespeichert. Neue Antworten sehen Sie, solange Ihre Einladung gilt; eine E-Mail erhalten Sie als eingeladener Kunde nicht.

Kann ich alles auch am Handy ausfüllen?

Kunde

Ja. Das Kundenportal funktioniert im Browser am Handy, eine App brauchen Sie nicht.

Ja. Das Kundenportal läuft im Browser am Computer, Tablet und Handy. Eine App brauchen Sie nicht.

Die Schrittleiste und die Knöpfe Zurück und Weiter funktionieren wie am Computer.

Praktisch am Handy: Im Schritt Dokumente wählen Sie Fotos oder Dateien direkt vom Gerät aus, und in der erweiterten Ansicht bei Mit KI ausfüllen können Sie einen Kontoauszug in Ihrer KI-App fotografieren.

Längere Eingaben wie Einnahmen und Ausgaben sind am größeren Bildschirm oft bequemer. Sie können jederzeit das Gerät wechseln: Link öffnen, neuen Code eingeben, weitermachen.

Kunden

Dokumente hochladen

Wie Sie Nachweise wie Kontoauszüge oder Darlehensverträge im Kundenportal hochladen, ändern und löschen.

Wie lade ich ein Dokument hoch?

Kundemit Bild

Im Schritt Dokumente Datei wählen, Art des Dokuments angeben, bei Bedarf Jahr und Position wählen und auf Hochladen klicken.

  1. Klicken Sie in der Schrittleiste auf Dokumente.
  2. Wählen Sie unter Datei die Unterlage aus.
  3. Wählen Sie die Art des Dokuments, zum Beispiel Kontoauszug, Gehaltsnachweis oder Darlehensvertrag.
  4. Tragen Sie bei Jahr das Jahr ein, für das die Unterlage gilt, etwa das Steuerjahr beim Steuerbescheid, nicht das Jahr des Hochladens.
  5. Verknüpfen Sie die Datei bei Gehört zu mit einer erfassten Position, etwa den Darlehensvertrag mit dem Darlehen.
  6. Klicken Sie auf Hochladen.

Die Datei erscheint danach unter Abgelegte Dokumente. Den Schritt Dokumente sehen Sie, wenn der Bereich freigeschaltet ist; sonst schalten Sie ihn oben rechts unter Einstellungen › Bereiche freischalten dazu.

  1. 1Datei auswählen
  2. 2Art des Dokuments
  3. 3Jahr, für das die Unterlage gilt
  4. 4Gehört zu: Position verknüpfen
  5. 5Hochladen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Welche Dateiformate und Größen sind erlaubt?

Kunde

PDF, JPG, PNG und Excel (xlsx ohne Makros), je Datei höchstens 30 MB.

Erlaubt sind PDF, JPG, PNG und Excel-Dateien (xlsx) ohne Makros. Jede Datei darf höchstens 30 MB groß sein. Das Portal erkennt den Dateityp am Inhalt, nicht an der Endung.

Mögliche Meldungen:

  • „Erlaubt sind PDF, JPG, PNG und Excel-Dateien (xlsx, ohne Makros).“: Das Format wird nicht angenommen, etwa Word-Dateien oder Excel mit Makros.
  • „Die Datei ist größer als 30 MB.“: Verkleinern Sie die Datei oder teilen Sie sie auf.
  • „Der Speicherplatz dieser Akte (250 MB) ist ausgeschöpft.“: Löschen Sie nicht mehr benötigte Unterlagen.

Mehrere Seiten laden Sie am besten als ein PDF hoch statt als viele Einzelfotos.

Kann ich Unterlagen mit dem Handy fotografieren?

Kunde

Ja. Öffnen Sie das Kundenportal am Handy und wählen Sie im Schritt Dokumente ein Foto im Format JPG oder PNG.

Ja. Öffnen Sie das Kundenportal im Browser Ihres Handys und gehen Sie zum Schritt Dokumente. Über Datei wählen Sie ein Foto oder eine Datei von Ihrem Gerät.

Tipps für gute Fotos:

  • Fotografieren Sie gerade, gut beleuchtet und so, dass alles lesbar ist.
  • Eine Datei je Unterlage: Mehrere Seiten sind als ein PDF übersichtlicher als viele Einzelfotos.
  • Achten Sie auf das Format JPG, PNG oder PDF. Andere Bildformate nimmt das Portal nicht an.

Schwärzen Sie vorher, was nicht in die Akte gehört, etwa Gesundheitsangaben.

Kann ich ein Dokument ändern oder durch eine neue Fassung ersetzen?

Kunde

Art, Jahr und Zuordnung ändern Sie per Klick auf den Dateinamen; eine neue Fassung laden Sie als neue Datei hoch.

Angaben ändern: Klicken Sie unter Abgelegte Dokumente auf den Dateinamen. Im Fenster ändern Sie Art des Dokuments, Jahr und Gehört zu und klicken auf Speichern.

Neue Fassung: Eine Datei lässt sich nicht überschreiben, und das Portal führt keine Versionen. Laden Sie die neue Fassung als eigene Datei hoch und löschen Sie die alte, wenn sie nicht mehr gebraucht wird.

Das geht nur bei Dokumenten, die Sie selbst hochgeladen haben. Dokumente, die Ihre Beratung abgelegt hat, können Sie herunterladen, aber nicht ändern oder löschen.

Wie lösche ich ein Dokument?

Kunde

Auf den Dateinamen klicken, Löschen wählen und bestätigen; das geht nur bei selbst hochgeladenen Dokumenten.

  1. Klicken Sie unter Abgelegte Dokumente auf den Dateinamen.
  2. Klicken Sie im Fenster auf Löschen.
  3. Bestätigen Sie die Rückfrage. Das Dokument wird endgültig gelöscht.

Nicht möglich ist das Löschen, wenn

  • Ihre Beratung das Dokument abgelegt hat („Sie können nur Dokumente ändern oder löschen, die Sie selbst hochgeladen haben.“),
  • das Dokument Teil einer Offenlegung ist; es bleibt dann erhalten,
  • Sie Ihre Angaben bereits abgegeben haben, denn danach endet Ihr Zugang. Wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihren Berater.

Wer sieht meine hochgeladenen Dokumente?

Kunde

Ihre Beratung; an Banken geht nichts automatisch, und Ihre KI nur, wenn Sie eine Datei ausdrücklich freigeben.

  • Ihre Beratung sieht Ihre Dateien in der Akte.
  • Banken erhalten nichts automatisch. Unterlagen gehen nur weiter, wenn Ihr Berater sie herunterlädt und weitergibt oder sie Teil einer Offenlegung sind, die Sie freigeben.
  • Ihre KI liest eine Datei nur, wenn Sie sie über den Connector verbunden und die Datei mit Für meine verbundene KI freigeben ausdrücklich freigegeben haben. Solche Dateien tragen das Zeichen „für Ihre KI freigegeben“.
  • Thierfelder Solutions betreibt die Technik und sieht Angaben nur, soweit das für Betrieb, Fehlerbehebung oder Wiederherstellung erforderlich ist.

Alle Dokumente werden verschlüsselt gespeichert.

Was bedeuten „Prüfung ausstehend“ und „geprüft“?

Kunde

Jede Datei wird auf Schadsoftware geprüft; öffnen lässt sie sich erst, wenn die Prüfung bestanden ist.

Jede hochgeladene Datei prüft der Server auf Schadsoftware. In der Spalte Status sehen Sie:

  • geprüft: Die Datei ist in Ordnung und lässt sich mit Herunterladen öffnen.
  • Prüfung ausstehend: Die Prüfung läuft noch. Bis dahin lässt sich die Datei nicht öffnen.
  • Schadsoftware: Die Prüfung hat etwas gefunden.

Findet die Prüfung schon beim Hochladen Schadsoftware, erscheint „Die Virenprüfung hat in der Datei Schadsoftware gefunden. Sie wurde nicht gespeichert.“ Prüfen Sie dann Ihr Gerät und laden Sie eine saubere Fassung hoch.

Welche Unterlagen soll ich hochladen und welche nicht?

Kunde

Nachweise, um die Ihr Berater bittet; keine Gesundheitsangaben, Passwörter, PINs oder TANs.

Laden Sie die Nachweise hoch, um die Ihr Berater bittet, etwa Kontoauszüge, Depotauszüge, Gehaltsnachweise, Steuerbescheide, Darlehensverträge, Grundbuchauszüge oder Mietaufstellungen. Bitte nur Unterlagen, die für die Finanzangaben nötig sind.

Nicht hochladen sollten Sie:

  • Gesundheitsangaben, etwa Arztberichte oder Gesundheitsfragen aus Versicherungsanträgen. Schwärzen Sie sie vorher oder lassen Sie die Seiten weg.
  • Passwörter, PINs, TANs und andere Zugangsdaten.
  • Dateien, die Sie nicht weitergeben dürfen.

Senden Sie Unterlagen nicht per E-Mail, sondern laden Sie sie hier hoch.

Kunden

Mit KI ausfüllen

Wie Sie Unterlagen freiwillig von Ihrer eigenen KI einlesen lassen und was Sie dabei zum Datenschutz wissen sollten.

Die KI-Ausfüllhilfe

Was kann die KI-Hilfe und was nicht?

Kunde

Ihre eigene KI liest Werte aus Kontoauszügen oder Vermögensübersichten und schlägt sie vor; eintragen und bestätigen tun Sie selbst.

Mit dem Kasten Unterlagen mit KI einlesen und dem Knopf Mit KI ausfüllen lassen Sie Ihr eigenes ChatGPT, Claude oder Gemini Werte aus Ihren Unterlagen lesen, zum Beispiel aus einer Vermögensübersicht als PDF oder Scan, einem Kontoauszug oder einem Foto aus dem Online-Banking.

Die KI erkennt Konten, Depots, sonstiges Vermögen, Kredite, Bürgschaften, Immobilien und Beteiligungen. Einnahmen und Ausgaben liest sie nicht aus; die tragen Sie selbst ein.

Die Plattform enthält selbst keine KI. Die Nutzung ist freiwillig: Sie können alles auch ohne KI ausfüllen. Die KI macht nur Vorschläge und kann nichts selbst speichern, abgeben oder freigeben.

Wie funktioniert „Mit KI ausfüllen“ mit Kopieren und Einfügen?

Kundemit Bild

Auftrag kopieren, in Ihrer KI mit Unterlagen senden, die Antwort zurück ins Portal einfügen und prüfen lassen.

  1. Klicken Sie auf Mit KI ausfüllen und wählen Sie Datei bei Ihrer KI hochladen, falls beide Wege angeboten werden.
  2. Wählen Sie ChatGPT, Claude oder Gemini. Ein kostenloses Konto reicht.
  3. Klicken Sie auf Auftrag kopieren und öffnen Sie Ihre KI, zum Beispiel mit ChatGPT öffnen.
  4. Beginnen Sie dort einen neuen Chat, fügen Sie den Auftrag ein und hängen Sie Ihre Unterlagen an (Büroklammer oder +). Am Handy können Sie die Unterlage direkt fotografieren.
  5. Kopieren Sie die ganze Antwort der KI, klicken Sie im Portal auf Einfügen und dann auf Antwort prüfen.
  6. Tragen Sie die erkannten Positionen mit Eintragen oder In die Felder eintragen ein.
  1. 1Weg wählen
  2. 2Auftrag kopieren
  3. 3Antwort der KI einfügen
  4. 4Antwort prüfen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie verbinde ich Claude oder ChatGPT dauerhaft?

Kundemit Bild

Unter „Claude oder ChatGPT dauerhaft verbinden“ die Adresse kopieren, in Ihrer KI als Connector eintragen und die Verbindung bestätigen.

  1. Klicken Sie im Kasten Claude oder ChatGPT dauerhaft verbinden auf Verbinden und dort auf Kopieren.
  2. Tragen Sie die Adresse in Ihrer KI ein. Claude (auch kostenlos): Einstellungen → Connectors → „Benutzerdefinierten Connector hinzufügen“, Name „Thierfelder Solutions“, Adresse einfügen, hinzufügen und „Verbinden“ wählen. ChatGPT (Plus oder Pro): Einstellungen → Apps → Erweiterte Einstellungen → Entwicklermodus einschalten, dann „App erstellen“, Name „Thierfelder Solutions“, Adresse einfügen, Anmeldung „OAuth“.
  3. Ihre KI öffnet eine Bestätigungsseite des Portals. Setzen Sie dort das Häkchen und klicken Sie auf Verbinden.

Danach laden Sie Unterlagen im Chat hoch und schreiben: „Trag das in meine Vermögensakte bei Thierfelder Solutions ein.“ Die Vorschläge erscheinen im Portal unter Vorschläge Ihrer KI. Gemini lässt sich nicht verbinden.

  1. 1Adresse kopieren
  2. 2Kopplungscode anzeigen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wofür brauche ich den Kopplungscode?

Kunde

Nur wenn sich die Bestätigungsseite in einem anderen Browser oder am Handy öffnet als Ihr Portal.

Beim Verbinden öffnet Ihre KI eine Bestätigungsseite des Portals. Öffnet sie sich im selben Browser, in dem Sie im Portal angemeldet sind, genügt ein Klick. Öffnet sie sich in einem anderen Browser oder am Handy, fragt sie nach einem Kopplungscode.

  1. Klicken Sie im Portal unter Claude oder ChatGPT dauerhaft verbinden auf Verbinden und dann auf Kopplungscode anzeigen.
  2. Tragen Sie den Code auf der Bestätigungsseite ein. Groß- und Kleinschreibung und der Bindestrich spielen keine Rolle.

Der Code gilt 15 Minuten und nur einmal; ein neu angezeigter Code ersetzt den alten. Erscheint „Der Kopplungscode ist falsch, abgelaufen oder schon benutzt“, lassen Sie sich einen neuen anzeigen.

Wie funktioniert der Weg „Datei hier hochladen“?

Kunde

Sie legen die Datei verschlüsselt in Ihrer Akte ab und geben sie nur für Ihre verbundene KI frei, die sie dort liest.

Bei verbundenem Claude oder ChatGPT können Sie unter Mit KI ausfüllen den Weg Datei hier hochladen wählen:

  1. Mit Datei wählen laden Sie Ihre Vermögensübersicht hoch (PDF, Scan, Foto oder Excel, höchstens 30 MB). Sie liegt verschlüsselt in Ihrer Akte, wird auf Viren geprüft und ist nur für Ihre KI freigegeben.
  2. Verbinden Sie Ihre KI einmalig, falls noch nicht geschehen.
  3. Beginnen Sie in Ihrer KI einen neuen Chat und senden Sie den Satz, den Sie mit Satz kopieren übernehmen. Fragt die KI, ob sie Thierfelder Solutions nutzen darf, bestätigen Sie mit „Erlauben“.
  4. Die Vorschläge erscheinen im Portal; Sie tragen sie mit einem Klick ein.

Danach können Sie mit Freigabe entfernen die Freigabe für die KI zurücknehmen.

Prüfen und bestätigen

Was bedeutet das blaue Dreieck?

Kunde

Es markiert Werte, die die KI eingetragen hat und die Sie noch nicht bestätigt haben.

Jeder Wert, den Sie aus einem KI-Vorschlag eintragen, bekommt ein blaues Dreieck, bis Sie ihn mit Ihrer Unterlage verglichen und bestätigt haben.

So bestätigen Sie:

  • Einzeln: Öffnen Sie die Position und klicken Sie neben dem Feld auf bestätigen. Ändern Sie einen Wert von Hand, gilt er beim Speichern als bestätigt.
  • Alle in einer Position: im Formular mit Alle bestätigen.
  • Alle auf einmal: im Hinweis oben auf der Seite mit Alle bestätigen.

Solange Werte unbestätigt sind, sind Offenlegung und Selbstauskunft für Banken gesperrt. Werte aus Ihrer KI können nur Sie selbst bestätigen, nicht Ihr Berater.

Die KI hat sich verlesen oder die Antwort lässt sich nicht prüfen. Was tun?

Kunde

Falsche Vorschläge verwerfen oder bearbeiten; bei Fehlermeldungen die ganze Antwort kopieren oder die KI um den JSON-Block bitten.

Falsche Werte: Vergleichen Sie jeden Vorschlag mit Ihrer Unterlage. Mit Bearbeiten korrigieren Sie ihn vor dem Eintragen, mit Verwerfen lassen Sie ihn weg. Fehlt eine Pflichtangabe, ergänzen Sie sie mit Ergänzen und eintragen.

Doppelte Positionen: Achten Sie auf „aktualisieren“ oder „neu“. Ist ein schon erfasstes Konto als „neu“ erkannt, verwerfen Sie es, sonst steht es doppelt da.

Meldungen beim Prüfen:

  • „In der eingefügten Antwort steht kein Ergebnis.“: Kopieren Sie die ganze Antwort der KI.
  • „Die Antwort ist unvollständig oder beschädigt.“: Bitten Sie die KI: „Gib nur den JSON-Codeblock noch einmal aus.“
  • „Die KI hat keine verwertbaren Positionen gefunden.“: Prüfen Sie, ob die Unterlagen gut lesbar sind.

Was sieht die KI von meinen Daten?

Kunde

Beim Kopieren nur den Auftrag und Ihre Unterlagen; beim Connector die freigeschalteten Angaben ohne Konto-, IBAN-, Depot- und Grundbuchnummern.

Kopieren und Einfügen: Der Auftrag enthält Feldbeschreibungen, erlaubte Auswahlwerte, die Bezeichnungen bereits erfasster Positionen und die Namen der in der Akte erfassten Personen, aber keine Beträge und keine Konto-, Depot- oder Grundbuchnummern. Das Portal sendet dabei nichts an die KI.

Verbundene KI: Sie liest die Angaben der freigeschalteten Abschnitte ohne Konto-, Depot-, IBAN- und Grundbuchnummern sowie Dateien, die Sie ausdrücklich für sie freigegeben haben. Jeder Abruf wird protokolliert.

Was Sie bei der KI hochladen oder was sie liest, verarbeitet der Anbieter nach seinen Bedingungen, oft in den USA. Fotografieren Sie keine Zugangsdaten, PINs oder TANs, schwärzen Sie bei Bedarf Kontonummern, und schalten Sie das Training mit Ihren Chats in den Einstellungen Ihrer KI ab, wenn Sie das möchten.

Wie trenne ich die Verbindung zu meiner KI?

Kunde

Unter „Verbundene KI“ auf Trennen klicken; spätestens mit Ihrer Abgabe endet die Verbindung automatisch.

  1. Klicken Sie im Kasten Claude oder ChatGPT dauerhaft verbinden auf Verbinden.
  2. Unter Verbundene KI sehen Sie jede Verbindung mit dem Zeitpunkt der Verbindung und der letzten Nutzung.
  3. Klicken Sie bei der Verbindung auf Trennen und bestätigen Sie die Rückfrage.

Die Verbindung endet außerdem automatisch, wenn Sie Ihre Angaben abgeben oder Ihre Einladung endet. Auch Ihr Berater kann sie trennen. Den Connector-Eintrag in Claude oder ChatGPT selbst entfernen Sie dort in den Einstellungen.

Für die KI freigegebene Dateien nehmen Sie unter Mit KI ausfüllen → Datei hier hochladen mit Freigabe entfernen zurück.

Warum sehe ich keine KI-Funktion?

Kunde

Die KI-Kästen erscheinen nur in der erweiterten Ansicht und wenn passende Bereiche freigeschaltet sind; außerdem können einzelne KI-Wege vorübergehend abgeschaltet sein.

Die Kästen Unterlagen mit KI einlesen und Claude oder ChatGPT dauerhaft verbinden stehen nur in der erweiterten Ansicht. Kunden starten meist in der einfachen Ansicht; dort sehen Sie stattdessen Werte aus Unterlagen erkennen, ohne KI. Schalten Sie oben auf der Seite Erweiterte Ansicht ein.

Außerdem erscheinen die Kästen nur, wenn in Ihrer Erfassung mindestens ein Bereich freigeschaltet ist, den die KI ausfüllen kann: Konten und Guthaben, Wertpapiere, Immobilien, Beteiligungen, Kredite oder Bürgschaften. Für Einnahmen und Ausgaben allein gibt es keine KI-Hilfe.

Fehlt ein solcher Bereich, schalten Sie ihn oben rechts unter Einstellungen › Bereiche freischalten dazu.

Einzelne KI-Wege können zudem vorübergehend abgeschaltet sein. Dann erscheint gegebenenfalls „Diese KI-Funktion ist vorübergehend abgeschaltet. Bestehende Verbindungen können Sie weiterhin trennen.“ Sie können Ihre Angaben jederzeit ohne KI erfassen.

KI-Auswertung durch Ihren Berater

Was bedeutet „KI-Auswertung durch Ihren Berater“?

Kunde

Ihr Berater bittet um Ihre freiwillige Einwilligung, Ihre Angaben mit seinem KI-Assistenten auszuwerten.

Der Kasten KI-Auswertung durch Ihren Berater erscheint nur, wenn Ihre Beratung diese Funktion eingeschaltet hat. Es geht um den KI-Assistenten Ihres Beraters, nicht um Ihre eigene KI.

Ihr Berater kann Ihre Angaben dann mit seiner KI prüfen lassen, etwa um sie mit Ihren Unterlagen abzugleichen, Übersichten zu erstellen oder Gespräche vorzubereiten. Die KI erhält keine Konto-, Depot- oder Grundbuchnummern; Ihr Name ist standardmäßig durch eine Kennung ersetzt. Die Anbieter verarbeiten Daten auch in den USA. Änderungen übernimmt Ihr Berater erst nach Prüfung.

Lesen Sie den vollständigen Text im Kasten. Mit Ich willige ein stimmen Sie zu. Die Einwilligung ist freiwillig; ohne sie erfassen und geben Sie alles ganz normal ab.

Wie widerrufe ich meine Einwilligung in die KI-Auswertung?

Kunde

Im Kasten „KI-Auswertung durch Ihren Berater“ auf Einwilligung widerrufen klicken; der Widerruf wirkt sofort.

  1. Gehen Sie zum Kasten KI-Auswertung durch Ihren Berater. Dort steht, wann Sie eingewilligt haben und wann Ihr Berater zuletzt eine KI-Auswertung abgerufen hat.
  2. Klicken Sie auf Einwilligung widerrufen und bestätigen Sie die Rückfrage.

Der Widerruf wirkt sofort: Ihr Berater kann die KI dann nicht mehr für Ihre Akte nutzen. Sie können auch gegenüber Ihrem Berater widerrufen, etwa wenn Sie keinen Zugang zum Portal mehr haben.

Hat Ihr Berater eine außerhalb des Portals erteilte Einwilligung eingetragen, steht dabei „von Ihrem Berater eingetragen“. Auch diese können Sie hier widerrufen.

Kunden

Prüfen, abgeben & freigeben

Wie Sie die Prüfliste abarbeiten, Ihre Angaben abgeben, eine Selbstauskunft anfragen und eine Offenlegung freigeben.

Prüfliste bei der Jahresaktualisierung

Wie arbeite ich die Prüfliste ab?

Kundemit Bild

Bei jeder bisherigen Position Unverändert, Geändert oder Entfallen wählen und die Kontrollfragen mit Nein oder Ja beantworten.

Bei einer Jahresaktualisierung ist der erste Schritt die Prüfliste. Unter Bisherige Positionen stehen Ihre Angaben vom letzten Mal. Klicken Sie bei jeder Zeile auf

  • Unverändert, wenn alles noch stimmt,
  • Geändert, wenn sich etwas geändert hat, etwa ein neuer Kontostand,
  • Entfallen, wenn es die Position nicht mehr gibt, etwa ein verkauftes Auto oder einen abgelösten Kredit.

Unter Kontrollfragen beantworten Sie Fragen wie „Haben Sie Immobilien gekauft oder geerbt?“ mit Nein oder Ja.

Offene Punkte zeigt die Schrittleiste als „offen“ an. Abgeben können Sie erst, wenn alle beantwortet sind.

  1. 1Schritt Prüfliste mit offenen Punkten
  2. 2Unverändert, Geändert oder Entfallen
  3. 3Kontrollfragen mit Nein oder Ja
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Was muss ich nach „Geändert“, „Entfallen“ oder „Ja“ noch tun?

Kunde

Den neuen Wert im Abschnitt eintragen, entfallene Positionen dort als beendet markieren und Neues im passenden Abschnitt erfassen.

Ein Klick in der Prüfliste ändert selbst keinen Betrag. Danach gilt:

  • Geändert: Tragen Sie den neuen Wert im jeweiligen Abschnitt ein, zum Beispiel den neuen Kontostand oder die niedrigere Restschuld, und speichern Sie.
  • Entfallen: Öffnen Sie die Position im Abschnitt und klicken Sie auf Als beendet markieren, statt sie zu überschreiben.
  • Ja bei einer Kontrollfrage: Erfassen Sie das Neue im passenden Abschnitt, etwa einen neuen Kredit unter Verbindlichkeiten. Fehlt der Bereich, schalten Sie ihn oben rechts unter Einstellungen › Bereiche freischalten dazu.

Abgeben

Wie gebe ich meine Angaben an meinen Berater ab?

Kundemit Bild

Im Schritt Abgeben den Datenschutzhinweis bestätigen und auf Angaben abgeben klicken.

  1. Gehen Sie alle Schritte noch einmal durch: Sind alle Personen angelegt, auch ein Mitantragsteller, und alle Konten, Kredite und Einnahmen erfasst?
  2. Klicken Sie in der Schrittleiste auf Abgeben.
  3. Lesen Sie den Datenschutzhinweis Ihres Beraters, setzen Sie das Häkchen und klicken Sie auf Kenntnisnahme bestätigen.
  4. Klicken Sie auf Angaben abgeben und bestätigen Sie die Rückfrage.

Danach sehen Sie „Vielen Dank, Ihre Angaben sind bei Ihrem Berater.“ Ihre Sitzung ist damit beendet. An Banken wird nichts automatisch übermittelt.

  1. 1Schritt Abgeben
  2. 2Datenschutzhinweis zur Kenntnis nehmen
  3. 3Kenntnisnahme bestätigen
  4. 4Angaben abgeben
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Warum muss ich einen Datenschutzhinweis bestätigen?

Kunde

Ihr Berater ist für Ihre Daten verantwortlich und muss Sie informieren; Sie bestätigen nur, dass Sie den Hinweis erhalten haben.

Ihr Berater beziehungsweise sein Unternehmen ist für Ihre Vermögensakte verantwortlich. Sein Datenschutzhinweis erklärt, welche Daten er wozu verarbeitet.

Mit dem Häkchen „Ich habe den Datenschutzhinweis erhalten und zur Kenntnis genommen.“ und Kenntnisnahme bestätigen bestätigen Sie, dass Sie den Hinweis erhalten haben. Das Portal speichert Version und Zeitpunkt. Danach erscheint „Sie haben den Datenschutzhinweis erhalten und bestätigt.“

Hat Ihr Berater noch keinen Datenschutzhinweis hinterlegt, können Sie noch nicht abgeben. Geben Sie ihm Bescheid; Ihre Angaben bleiben bis dahin gespeichert. Wurde der Hinweis inzwischen aktualisiert, laden Sie die Seite neu.

Warum kann ich nicht auf „Angaben abgeben“ klicken?

Kunde

Abgeben geht erst, wenn der Datenschutzhinweis bestätigt ist, die Prüfliste keine offenen Punkte hat und jede berechnete Restschuld geprüft ist.

Der Knopf Angaben abgeben bleibt gesperrt, solange

  • der Datenschutzhinweis noch nicht mit Kenntnisnahme bestätigen bestätigt ist,
  • Punkte der Prüfliste offen sind. Dann steht dort „Es sind noch … Punkte der Prüfliste offen.“ mit dem Link Zur Prüfliste,
  • eine vom Portal berechnete Restschuld noch nicht geprüft ist. Dann steht dort „Bitte prüfen Sie zuerst die berechnete Restschuld oben.“; prüfen Sie sie in der Karte Berechnete Restschulden prüfen,
  • Ihr Berater noch keinen Datenschutzhinweis hinterlegt hat.

Erscheint stattdessen „Ihre Sitzung ist beendet“, öffnen Sie den Link aus der Einladung erneut und melden sich mit einem neuen Code an. Bereits gespeicherte Angaben sind nicht verloren.

Was bedeutet „Berechnete Restschulden prüfen“?

Kundemit Bild

Rechnet das Portal die Restschuld eines Darlehens selbst fort, vergleichen Sie den Wert vor der Abgabe mit Ihrem Kontoauszug.

Haben Sie bei einem Darlehen die Detaillierte Erfassung eingeschaltet, rechnet das Portal die Restschuld selbst fort. Im Schritt Abgeben erscheint dann die Karte Berechnete Restschulden prüfen: Klicken Sie bei jedem Darlehen auf Prüfen und wählen Sie Stimmt, so übernehmen oder Weicht ab, Wert eintragen. Weicht Ihr Wert ab, hilft Mit dem Assistenten die Ursache suchen, etwa bei einem anderen Auszahlungstag, einer vergessenen Sondertilgung oder einer geänderten Rate; mit Ab jetzt immer selbst eintragen schalten Sie die Berechnung für dieses Darlehen ab. Abgeben und eine Selbstauskunft anfragen können Sie erst, wenn alle berechneten Restschulden geprüft sind.

  1. 1Karte im Schritt Abgeben
  2. 2Berechnete Restschuld
  3. 3Stimmt, so übernehmen
  4. 4Weicht ab: eigenen Wert eintragen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Kann ich nach der Abgabe noch etwas ändern?

Kunde

Nein. Nach der Abgabe endet Ihr Zugang; Korrekturen nimmt Ihr Berater vor.

Nein. Nach der Abgabe können Sie im Kundenportal nichts mehr ändern, und Ihre Einladung ist erledigt. Korrekturen nimmt Ihr Berater vor.

Haben Sie nach der Abgabe einen Fehler bemerkt oder etwas vergessen, wenden Sie sich direkt an Ihren Berater. Er kann die Angaben in der Akte korrigieren.

Noch nicht fertig? Dann geben Sie besser noch nicht ab: Was Sie gespeichert haben, bleibt erhalten, und Sie können später mit dem Link weitermachen, solange die Einladung gilt.

Was passiert nach der Abgabe bei meinem Berater?

Kunde

Ihr Berater sieht Ihre Angaben als abgegeben, prüft sie und meldet sich bei Rückfragen; an Banken geht nichts automatisch.

Ihr Berater sieht Ihre Erfassung als „Abgegeben, bitte prüfen“. Er prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Rückfragen.

Ist alles geprüft, schließt er die Erfassung ab. Dabei wird ein Datenstand eingefroren, eine unveränderliche Momentaufnahme Ihrer Angaben.

Für eine Weitergabe an eine Bank erstellt Ihr Berater daraus eine Offenlegung oder eine Selbstauskunft. Je nach Vorgang bittet er Sie vorher mit einem eigenen Link um Ihre Freigabe. Automatisch übermittelt das Portal nichts an Banken.

Ich habe abgegeben, mein Mitantragsteller noch nicht. Was nun?

Kunde

Zur Prüfung beim Berater geht die Erfassung erst, wenn alle einzeln eingeladenen Antragsteller abgegeben haben.

Hat Ihr Berater mehrere Antragsteller einzeln eingeladen, gibt jeder selbst ab und bestätigt dabei den Datenschutzhinweis.

Ihre Abgabe gilt sofort, und Ihr eigener Zugang endet damit. Zur Prüfung beim Berater geht die Erfassung aber erst, wenn alle eingeladenen Antragsteller abgegeben haben. Bis dahin kann Ihr Mitantragsteller in der gemeinsamen Akte weiter erfassen, auch Angaben, die Sie betreffen.

Die gemeinsame Selbstauskunft oder Vermögensaufstellung erstellt in diesem Fall Ihr Berater.

Selbstauskunft für Banken

Wie frage ich eine Selbstauskunft für meine Bank an?

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Im Schritt Selbstauskunft erstellen den Anlass wählen, Abschnitte und Format prüfen und auf Beim Berater anfragen klicken.

  1. Klicken Sie in der Schrittleiste auf Selbstauskunft erstellen.
  2. Beantworten Sie die Frage nach dem Anlass: Für einen Kreditantrag wählt die Selbstauskunft vor, Offenlegung nach § 18 KWG die Vermögensaufstellung für die Offenlegung nach § 18 KWG. Mit Andere Auswahl ändern Sie den Anlass. Im Zweifel fragen Sie Ihre Bank.
  3. Tragen Sie optional den Empfänger und Ihre Kundennummer beim Institut ein.
  4. Wählen Sie die Abschnitte, das Format PDF, Word oder Excel und die Einheit Euro oder Tausend Euro.
  5. IBAN, Konto-, Depot- und Grundbuchnummern sowie die Steuer-ID kommen nur hinein, wenn Sie das ankreuzen.
  6. Prüfen Sie die Datei mit Vorschau herunterladen und klicken Sie auf Beim Berater anfragen.
  1. 1Schritt Selbstauskunft erstellen
  2. 2Anlass ändern
  3. 3Vorlage, vom Anlass vorgewählt
  4. 4Format PDF, Word oder Excel
  5. 5Vorschau prüfen
  6. 6Beim Berater anfragen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie lade ich die freigegebene Selbstauskunft herunter?

Kunde

Nach der Freigabe durch Ihren Berater unter „Ihre Exporte“ auf Herunterladen klicken und die Datei selbst an die Bank geben.

Unter Ihre Exporte sehen Sie den Stand Ihrer Anfragen. Mit Aktualisieren laden Sie die Liste neu.

  • Wartet auf Freigabe: Ihr Berater prüft noch. Bis dahin können Sie die Anfrage mit Zurückziehen zurücknehmen.
  • Freigegeben: Klicken Sie auf Herunterladen. Jeder Abruf liefert dieselbe, bei der Freigabe erzeugte Datei.
  • Abgelehnt: Hat Ihr Berater einen Grund angegeben, steht er darunter.

Die Datei zeigt den Stand Ihrer Angaben bei der Freigabe. Erfassen Sie also vorher alles. Herunterladen können Sie im Kundenportal nur, solange Ihre Einladung läuft; nach der Abgabe wenden Sie sich an Ihren Berater. Die Datei geben Sie selbst an Ihre Bank weiter.

Was muss ich zu Vollstreckungsmaßnahmen angeben?

Kunde

Ist der Abschnitt gewählt, erklären Sie, ob es in den letzten zehn Jahren Maßnahmen gab; die Erklärung ist danach nicht mehr änderbar.

Wählen Sie bei der Selbstauskunft den Abschnitt Vollstreckungsmaßnahmen, beantworten Sie die Frage für die letzten zehn Jahre direkt in der Anfrage:

  • „Keine Mahnverfahren, Klagen, Zwangsvollstreckungen, Vermögensauskünfte oder Insolvenzverfahren“ oder
  • „Es gab Maßnahmen“. Dann geben Sie je Maßnahme Antragsteller, Art, Gericht und Aktenzeichen sowie die Höhe an. Mit Weitere Maßnahme ergänzen Sie weitere.

Antworten Sie wahrheitsgemäß. Ihre Erklärung wird mit der Anfrage verschlüsselt gespeichert und kann danach nicht mehr geändert werden. Für eine geänderte Erklärung legen Sie eine neue Anfrage an.

Warum kann ich keine Selbstauskunft anfragen?

Kunde

Meist sind noch KI-Werte unbestätigt, oder mehrere Antragsteller sind einzeln eingeladen; dann erstellt Ihr Berater die Aufstellung.

Mögliche Gründe:

  • Unbestätigte KI-Werte: Es erscheint „Es gibt noch Werte von der KI, die nicht bestätigt sind (blaues Dreieck).“ Bestätigen Sie die Werte zuerst.
  • Mehrere einzeln eingeladene Antragsteller: Dann erstellt Ihr Berater die gemeinsame Selbstauskunft oder Vermögensaufstellung, sobald alle abgegeben haben.
  • Vollstreckungsfrage offen: Ist der Abschnitt Vollstreckungsmaßnahmen gewählt, bleibt die Anfrage gesperrt, bis Sie die Frage beantwortet haben.
  • Keine Abschnitte gewählt: Kreuzen Sie mindestens einen Abschnitt an.
  • Restschuld nicht geprüft: Rechnet das Portal eine Restschuld selbst fort, prüfen Sie den Wert zuerst in der Karte Berechnete Restschulden prüfen. Bis dahin ist Beim Berater anfragen gesperrt.

Offenlegung freigeben

Wie gebe ich eine Offenlegung frei?

Kundemit Bild

Link der Freigabeanfrage öffnen, Code eingeben, Empfänger, Zweck und Inhalt prüfen, Häkchen setzen und Jetzt freigeben klicken.

Möchte Ihr Berater Angaben an eine Bank weitergeben, bittet er Sie mit einem eigenen Link und Einmalcode um Freigabe. Das geht auch bequem am Handy.

  1. Öffnen Sie den Link und geben Sie den Code ein.
  2. Prüfen Sie Zweck, Anlass, Datenstand, Paket und Format sowie unter Was weitergegeben wird jede Position. Alles andere in Ihrer Akte bleibt beim Berater.
  3. Mit Vorschau ansehen sehen Sie die Unterlage, wie sie erstellt wird.
  4. Lesen Sie den Freigabetext, setzen Sie das Häkchen und klicken Sie auf Jetzt freigeben.

Ihr Berater kann die Unterlage dann erstellen und weitergeben. Zeitpunkt und Freigabetext werden gespeichert. Das Portal schickt selbst nichts an die Bank.

  1. 1Ihre Freigabe ist erbeten
  2. 2Zweck, Anlass, Datenstand, Paket und Format prüfen
  3. 3Was weitergegeben wird
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Was passiert, wenn ich eine Offenlegung ablehne?

Kunde

Es werden keine Daten weitergegeben; Ihr Berater wird informiert und meldet sich bei Ihnen.

Stimmt etwas nicht, etwa der Empfänger, der Zweck oder eine Position, klicken Sie auf Ablehnen und bestätigen die Rückfrage.

Dann wird nichts weitergegeben. Sie sehen „Die Offenlegung wurde abgelehnt.“ Ihr Berater wird informiert und meldet sich bei Ihnen. Klären Sie Fehler mit ihm.

Nach Freigabe oder Ablehnung endet Ihre Sitzung. Erscheint beim erneuten Öffnen „Für diese Offenlegung ist keine Freigabe mehr offen.“, ist bereits entschieden. Hat sich der Freigabetext inzwischen geändert, laden Sie die Seite neu.

Kann ich meine Akte danach selbst weiterführen?

Kunde

Wenn Ihr Berater es anbietet, können Sie mit „Eigenes Konto anlegen“ ein eigenes Konto anlegen und Ihre Angaben behalten.

Bietet Ihr Berater es an, erscheint im Schritt Abgeben und nach Abgabe oder Freigabe der Kasten Eigenes Konto anlegen, Daten behalten.

  1. Klicken Sie auf Eigenes Konto anlegen.
  2. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf Bestätigungslink senden.
  3. Öffnen Sie den Link innerhalb von 24 Stunden und legen Sie ein Passwort fest. Erst dann entsteht Ihr Konto.

Ihre Angaben und Unterlagen werden in Ihr Konto kopiert. Ihr Berater erhält eine Freigabe für Ihre Akte, die Sie jederzeit beenden können. Die Unterlagen Ihres Beraters bleiben bei ihm. Ein eigenes Konto gibt es für Einzelpersonen und Ehepaare, je Akte nur einmal.

Ohne Berater

Eigene Akte ohne Berater

Was Sie mit einem eigenen Konto unter meine.vermoegensakte.de/konto selbst erledigen, vom ersten Zugang bis zur Kündigung.

Konto und Zugang

Was ist ein eigenes Konto bei der Vermögensakte?

Ohne BeraterKunde

Mit einem eigenen Konto führen Sie Ihre Vermögensakte selbst, ohne dass ein Berater sie für Sie anlegt.

Mit einem eigenen Konto sind Sie Selbstnutzer: Ihnen gehört Ihre Vermögensakte. Sie erfassen Ihre Angaben selbst, legen Unterlagen ab, erstellen Selbstauskünfte für Banken und entscheiden, welchem Berater Sie Zugriff geben.

Sie melden sich unter meine.vermoegensakte.de/konto mit E-Mail-Adresse, Passwort und zweitem Faktor an. Nach der Anmeldung öffnet sich Ihre Akte direkt.

Für eingeladene Kunden ohne eigenes Konto gelten die Nutzungshinweise für eingeladene Kunden, für ein eigenes Konto die Nutzungsbedingungen für Privatkunden. Wir übermitteln nichts von uns aus an Banken; Aufstellungen geben Sie selbst weiter.

Wie bekomme ich ein eigenes Konto?

Ohne BeraterKunde

Entweder über eine Einladung von Thierfelder Solutions oder aus der Einladung Ihres Beraters mit „Eigenes Konto anlegen“.

Ein eigenes Konto entsteht derzeit auf zwei Wegen:

  1. Einladung von Thierfelder Solutions: Sie erhalten einen Einladungslink, der 7 Tage gilt. Damit legen Sie Ihr Passwort fest.
  2. Aus der Einladung Ihres Beraters: Wenn Ihr Berater das anbietet, sehen Sie im Kundenportal den Bereich Eigenes Konto anlegen, Daten behalten. Ihre bisherigen Angaben werden dann in Ihr Konto kopiert.

Eine Registrierung auf eigene Faust über die Website ist im Portal derzeit nicht vorgesehen. Für jede E-Mail-Adresse gibt es nur ein Konto.

Wie melde ich mich das erste Mal mit meinem eigenen Konto an?

Ohne Berater

Passwort über den Link festlegen, anmelden, den Nutzungsbedingungen zustimmen und den zweiten Faktor einrichten.

  1. Öffnen Sie den Link aus Ihrer E-Mail und legen Sie ein Passwort mit mindestens 12 Zeichen fest.
  2. Melden Sie sich unter meine.vermoegensakte.de/konto mit E-Mail-Adresse und Passwort an.
  3. Richten Sie den zweiten Faktor mit einer Authenticator-App ein und sichern Sie die Wiederherstellungscodes.
  4. Lesen Sie die Nutzungsbedingungen, setzen Sie das Häkchen und klicken Sie auf Zustimmen und fortfahren. Erst danach ist Ihr Konto aktiv.
  5. Beim ersten Öffnen Ihrer Akte stellt das Portal einige kurze Fragen und schaltet passende Bereiche frei.

Die einzelnen Schritte zum zweiten Faktor beschreibt das Kapitel zur Anmeldung im Beraterportal; sie sind für Ihr Konto gleich.

Ich bin von meinem Berater eingeladen. Kann ich meine Angaben in ein eigenes Konto übernehmen?

KundeOhne Berater

Ja, wenn Ihr Berater es anbietet: Mit „Eigenes Konto anlegen“ werden Ihre Angaben und Unterlagen in Ihr neues Konto kopiert.

  1. Klicken Sie im Kundenportal auf Eigenes Konto anlegen, prüfen Sie die E-Mail-Adresse und klicken Sie auf Bestätigungslink senden.
  2. Öffnen Sie den Link innerhalb von 24 Stunden, geben Sie Ihren Namen und ein Passwort ein und klicken Sie auf Konto anlegen und Daten übernehmen.
  3. Melden Sie sich an und richten Sie den zweiten Faktor ein.

Kopiert werden Ihre Angaben und Dokumente. Eingefrorene Datenstände und das Protokoll werden nicht übernommen. Die Akte bei Ihrem Berater bleibt unverändert. Ihr Berater erhält eine Freigabe zum Bearbeiten Ihrer neuen Akte, die erst wirkt, wenn er sie annimmt. Beenden können Sie sie jederzeit unter Berater freischalten.

Warum kann ich aus der Einladung kein eigenes Konto anlegen?

KundeOhne Berater

Das Angebot gibt es nur für Einzelpersonen und Ehepaare, aus jeder Akte nur einmal und nur, wenn Ihr Berater es zulässt.

Mögliche Gründe:

  • Konstellation: Ein eigenes Konto aus der Akte ist nur für Einzelpersonen und für Ehepaare möglich, bei denen die Ehepartner-Beziehung in der Akte erfasst ist. Bei anderen Akten erscheint das Angebot nicht.
  • Schon genutzt: Aus einer Akte entsteht höchstens ein eigenes Konto. Hat Ihr Ehepartner bereits eines angelegt, sehen Sie stattdessen einen Hinweis. Ein neues Konto erhalten Sie dann über Ihren Berater.
  • Ausgeschaltet: Die Beratung kann das Angebot abschalten. Das wirkt auch für Bestätigungslinks, die Sie schon erhalten haben.
  • Link abgelaufen: Der Bestätigungslink gilt 24 Stunden und nur einmal. Fordern Sie bei Bedarf einen neuen an.
  • Adresse vergeben: Gibt es zu Ihrer E-Mail-Adresse schon ein Konto, melden Sie sich damit an.

Ihre Akte selbst führen

Was ist in meinem eigenen Konto anders als in einer Akte beim Berater?

Ohne Beratermit Bild

Sie sehen nur Ihre eigene Akte, erstellen Selbstauskünfte direkt und entscheiden selbst über Freigaben an Banken und Berater.

Ihre Akte öffnet sich nach der Anmeldung direkt mit der Vermögensübersicht. Das Menü ist nach Aufgaben gegliedert:

  • Erfassen: Ihre Bereiche wie Personen, Immobilien oder Verbindlichkeiten.
  • Für die Bank: Selbstauskunft erstellen. Ein kurzer Assistent fragt, ob Sie die Unterlagen für einen Kreditantrag brauchen oder Ihre Bank die Offenlegung nach § 18 KWG angefordert hat, und öffnet die passende Maske. Eine Anfrage beim Berater entfällt.
  • Berater: Nachrichten und Berater freischalten.

Oben rechts öffnet Ihr Name das Benutzermenü mit Mein Zugang, Bereiche freischalten, Häufige Fragen und Abmelden. In der erweiterten Ansicht stehen dort auch Rechnungsangaben, Protokoll und KI-Assistent; in der einfachen Ansicht finden Sie Protokoll und Rechnungsangaben auf Mein Zugang. Unten im Menü stehen Automatische Datenerfassung (Werte aus Unterlagen erkennen, ohne KI), Dokumente, der Schalter Erweiterte Ansicht und Abmelden. Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung brauchen Sie nicht, weil Sie Ihre eigenen Daten verwalten.

  1. 1Für die Bank: Selbstauskunft erstellen
  2. 2Berater freischalten (Verbindungscode)
  3. 3Schalter Erweiterte Ansicht
  4. 4Benutzermenü: Mein Zugang
  5. 5Bereiche freischalten
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie stelle ich ein, welche Bereiche in meinem Menü erscheinen?

Ohne Berater

Oben rechts im Benutzermenü unter „Bereiche freischalten“ schalten Sie Bereiche ein oder aus und klicken auf „Speichern“.

Beim ersten Öffnen beantworten Sie einige kurze Fragen; „Ja“ schaltet den passenden Bereich frei. Etwas vergessen oder vertan? So ändern Sie es später:

  1. Öffnen Sie oben rechts im Benutzermenü Bereiche freischalten.
  2. Schalten Sie die gewünschten Bereiche ein oder aus.
  3. Klicken Sie auf Speichern.

Ausgeschaltete Bereiche verschwinden nur aus dem Menü. Abschalten löscht nichts: Bereits eingetragene Angaben bleiben gespeichert und erscheinen wieder, wenn Sie den Bereich erneut einschalten.

Was muss ich beachten, wenn ich weitere Personen wie meinen Partner eintrage?

Ohne Berater

Geben Sie die „Information für mitbetroffene Personen“ an die Person weiter und bestätigen Sie die Weitergabe im Portal.

Wenn Sie in Ihrer Akte eine weitere Person anlegen, zeigt das Formular einen Hinweis mit Information als PDF herunterladen und Link kopieren. Geben Sie diese Information an die Person weiter und setzen Sie das Häkchen zur Bestätigung. Für Kinder, die nur mit Geburtsjahr erfasst werden, ist das nicht nötig.

Fehlt eine Bestätigung, erinnert Ihre Akte oben unter Information für mitbetroffene Personen daran; dort bestätigen Sie mit Bestätigen.

Erfassen Sie Daten anderer Personen nur, soweit sie für die Darstellung gemeinsamer Vermögensverhältnisse und gemeinsamer Verpflichtungen nötig sind.

Wie erstelle ich selbst eine Selbstauskunft für meine Bank?

Ohne Berater

Unter „Selbstauskunft erstellen“ wählen Sie Vorlage, Abschnitte und Format und klicken auf „Export erstellen“.

  1. Öffnen Sie im Menü Selbstauskunft erstellen und beantworten Sie die Frage nach dem Anlass (Kreditantrag oder Offenlegung nach § 18 KWG).
  2. Die passende Vorlage (Selbstauskunft oder Vermögensaufstellung für die Offenlegung nach § 18 KWG) ist vorgewählt; Sie können sie noch ändern.
  3. Tragen Sie bei Bedarf den Empfänger und Ihre Kundennummer ein und wählen Sie die Abschnitte.
  4. Wählen Sie das Format (PDF, Word oder Excel) und die Einheit (Euro oder Tausend Euro).
  5. Prüfen Sie die Datei mit Vorschau herunterladen und klicken Sie dann auf Export erstellen.
  6. Laden Sie die Datei unten unter Exporte dieser Akte mit Herunterladen herunter.

IBAN, Konto-, Depot- und Grundbuchnummern sowie die Steuer-ID kommen nur hinein, wenn Sie das Kästchen dafür ankreuzen. Die Datei geben Sie selbst an die Bank weiter.

Wie schalte ich den KI-Assistenten für meine eigene Akte ein?

Ohne Berater

Schalten Sie die erweiterte Ansicht ein. Unter „KI-Assistent“ im Benutzermenü oben rechts klicken Sie auf „Einschalten“ und verbinden dann Ihr eigenes Claude oder ChatGPT mit der angezeigten Adresse.

  1. Schalten Sie unten im Menü die Erweiterte Ansicht ein, öffnen Sie oben rechts im Benutzermenü KI-Assistent und klicken Sie auf Einschalten.
  2. Kopieren Sie die angezeigte Adresse mit Kopieren und tragen Sie sie in Ihrer KI als Connector ein.
  3. Die KI öffnet die Anmeldung des Portals. Bestätigen Sie dort mit Ihrem zweiten Faktor.

Eine Einwilligung wie bei eingeladenen Kunden ist nicht nötig, weil es Ihre eigenen Daten sind. Konto-, Depot-, IBAN- und Grundbuchnummern erhält die KI nicht. Werte, die die KI einträgt, markiert das Portal mit einem blauen Dreieck, bis Sie sie bestätigen; so lange sind Selbstauskunft und Freigaben an Banken gesperrt. Gesperrt ist die Selbstauskunft auch, bis Sie jede vom Portal berechnete Restschuld unter Berechnete Restschulden prüfen geprüft haben. Ihr KI-Anbieter verarbeitet die Daten nach seinen eigenen Bedingungen, oft auch außerhalb der EU. Ausschalten trennt alle Verbindungen sofort.

Berater einbeziehen

Wie gebe ich einem Berater Zugriff auf meine Akte?

Ohne Berater

Unter „Berater freischalten“ geben Sie den Verbindungscode Ihres Beraters ein, wählen den Umfang und klicken auf „Freigeben“.

  1. Bitten Sie Ihren Berater um einen Verbindungscode. Er hat 8 Zeichen, gilt 7 Tage und nur einmal.
  2. Öffnen Sie im Menü Berater freischalten, geben Sie den Code ein und klicken Sie auf Code prüfen. Das Portal zeigt Name und Firma des Beraters.
  3. Wählen Sie Lesen und bearbeiten oder Nur lesen sowie Die ganze Akte oder Nur ausgewählte Bereiche.
  4. Klicken Sie auf Freigeben. Liegt Ihre letzte Bestätigung länger zurück, fragt das Portal zusätzlich nach einem Code aus Ihrer Authenticator-App.

Wirksam wird die Freigabe erst, wenn der Berater sie annimmt. Bis dahin steht sie unter Ihre Freigaben als „wartet auf Annahme“. Groß- und Kleinschreibung, Leerzeichen und Bindestrich im Code spielen keine Rolle.

Wie beende ich die Freigabe für meinen Berater?

Ohne Berater

Unter „Berater freischalten“ klicken Sie in der Liste „Ihre Freigaben“ auf „Beenden“ oder, solange sie noch wartet, auf „Zurückziehen“.

Öffnen Sie Berater freischalten. Unter Ihre Freigaben sehen Sie jeden Berater mit Firma, Umfang und Status.

  • Bei einer aktiven Freigabe klicken Sie auf Beenden.
  • Bei einer Freigabe, die noch auf Annahme wartet, klicken Sie auf Zurückziehen.

Beenden ist endgültig. Soll derselbe Berater später wieder Zugriff erhalten, brauchen Sie einen neuen Verbindungscode von ihm. Ihre Akte bleibt in jedem Fall Ihre.

Wie schreibe ich meinem Berater eine Nachricht?

Ohne Berater

Unter „Nachrichten“, sobald ein Berater Ihre Freigabe angenommen hat.

Nachrichten im Portal schreiben Sie mit einem Berater, dem Sie Ihre Akte freigegeben haben. Bis er die Freigabe angenommen hat, zeigt Nachrichten nur einen Kontaktbereich.

Danach schreiben Sie Ihren Text, verweisen auf Wunsch auf ein Dokument aus Ihrer Ablage und klicken auf Senden. Eine gesendete Nachricht können Sie kurze Zeit mit Zurücknehmen zurückziehen.

Bei neuen Nachrichten erhalten Sie eine E-Mail ohne Inhalt, nur mit Link. Abschalten können Sie das unter Mein Zugang. „Per WhatsApp schreiben“ öffnet WhatsApp; Gespräche dort laufen außerhalb des Portals, senden Sie dort bitte keine Dokumente.

Daten mitnehmen, kündigen, löschen

Wie lade ich alle meine Daten auf einmal herunter?

Ohne Berater

Unter „Mein Zugang“ klicken Sie auf „Alle Daten exportieren“ und erhalten eine ZIP-Datei.

  1. Öffnen Sie Mein Zugang.
  2. Klicken Sie unter Alle Daten exportieren auf Alle Daten exportieren. Liegt Ihre letzte Bestätigung länger zurück, geben Sie zusätzlich einen Code aus Ihrer Authenticator-App ein.

Die ZIP-Datei enthält Ihre Akte mit allen Angaben (JSON), Ihre Dokumente und Bilder im Original, erstellte Aufstellungen, Einstellungen und das Protokoll (CSV). Die Datei manifest.json listet alle Dateien mit Prüfsumme, LIESMICH.txt erklärt den Aufbau. Passwörter, Codes und Schlüssel sind nicht enthalten.

Die Datei ist unverschlüsselt. Speichern Sie sie geschützt und versenden Sie sie nicht per einfacher E-Mail.

Wie kündige ich mein eigenes Konto?

Ohne Berater

Unter „Mein Zugang“ im Bereich „Vertrag“ mit „Verträge hier kündigen“ und „jetzt kündigen“, oder ohne Anmeldung unter vermoegensakte.de/vertrag.

  1. Öffnen Sie Mein Zugang und dort den Bereich Vertrag.
  2. Klicken Sie auf Verträge hier kündigen.
  3. Prüfen Sie Name und E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung und klicken Sie auf jetzt kündigen.

Den kostenlosen Pilot können Sie jederzeit ohne Frist kündigen; er endet sofort. Danach können Sie Ihre Daten noch 30 Tage lesen und mit Alle Daten exportieren herunterladen. Anschließend werden Konto und Akte gelöscht. Ein Hinweis oben im Portal nennt das Löschdatum.

Ohne Anmeldung kündigen Sie unter vermoegensakte.de/vertrag oder in Textform an kontakt@vermoegensakte.de.

Wie lösche ich meine Daten?

Ohne Berater

Einzelne Dokumente löschen Sie selbst; Konto und Akte werden 30 Tage nach Vertragsende gelöscht, auf Wunsch auch früher.

  • Ein Dokument: Klicken Sie unter Dokumente auf den Dateinamen und dann auf Löschen.
  • Eine Position, etwa ein verkauftes Auto oder ein abgelöster Kredit: Öffnen Sie sie und klicken Sie auf Als beendet markieren. Sie zählt dann nicht mehr mit, bleibt aber in der Historie.
  • Das ganze Konto: Kündigen Sie unter Mein Zugang im Bereich Vertrag. 30 Tage nach Vertragsende werden Konto und Akte gelöscht.

Möchten Sie die Löschung früher, schreiben Sie an datenschutz@vermoegensakte.de. Sicherungskopien werden nach ihren festen Fristen automatisch gelöscht; die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Kann ich mit meinen Daten zu einem anderen Anbieter wechseln?

Ohne Berater

Ja. Laden Sie Ihre Daten mit dem Gesamtexport herunter; ein förmliches Wechselverlangen richten Sie in Textform an kontakt@vermoegensakte.de.

Ihre Daten können Sie jederzeit kostenfrei mit Alle Daten exportieren unter Mein Zugang herunterladen. Die ZIP-Datei ist maschinenlesbar und für einen Wechsel gedacht.

Für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Umgebung gelten zusätzlich die Regeln des Data Act. Das Wechselverlangen richten Sie in Textform an kontakt@vermoegensakte.de. Wir unterstützen den Wechsel dann nach den Fristen in § 8 der Nutzungsbedingungen. Wechsel und Export sind kostenfrei.

Berater & Organisation

Zugang & Anmeldung im Beraterportal

Erste Anmeldung, zweiter Faktor, Passwort und Abmelden für Berater, Verwaltung und Selbstnutzer mit eigenem Konto.

Erste Anmeldung

Wie richte ich meinen Zugang nach der Einladung ein?

BeraterOhne Berater

Link aus der Einladung öffnen, Passwort festlegen, anmelden und den zweiten Faktor einrichten.

Ihren Zugang legt Thierfelder Solutions oder die Verwaltung Ihres Unternehmens unter Team an. Sie erhalten einen Einladungslink, der 7 Tage gilt.

  1. Öffnen Sie den Link. Ihre E-Mail-Adresse ist schon eingetragen.
  2. Legen Sie ein Passwort mit mindestens 12 Zeichen fest, wiederholen Sie es und klicken Sie auf Passwort festlegen.
  3. Melden Sie sich mit E-Mail-Adresse und neuem Passwort an.
  4. Richten Sie den zweiten Faktor ein und sichern Sie die Wiederherstellungscodes.

Sehr häufige oder zu einfache Passwörter lehnt das Portal ab. Gut zu merken ist ein Satz aus mehreren Wörtern.

Was tue ich, wenn der Einladungslink nicht mehr gültig ist?

BeraterOhne Berater

Bitten Sie um einen neuen Link; ein abgelaufener, ersetzter oder schon benutzter Link lässt sich nicht mehr verwenden.

Zeigt das Portal Einladung nicht mehr gültig, ist der Link abgelaufen, wurde durch einen neueren ersetzt oder schon verwendet.

  • Als Berater bitten Sie Ihre Verwaltung um einen neuen Link. Sie erzeugt ihn unter Team; der bisherige wird dabei ungültig.
  • Mit der Rolle Verwaltung oder mit eigenem Konto wenden Sie sich an Thierfelder Solutions.

Haben Sie Ihr Passwort schon festgelegt, brauchen Sie keinen neuen Link. Melden Sie sich dann einfach an. Haben Sie das Passwort vergessen, nutzen Sie Passwort vergessen? auf der Anmeldeseite.

Wie richte ich den zweiten Faktor ein?

BeraterOhne Berater

QR-Code mit einer Authenticator-App scannen, den sechsstelligen Code eingeben und auf „Bestätigen“ klicken.

Beim ersten Anmelden zeigt das Portal Zweiten Faktor einrichten.

  1. Scannen Sie den QR-Code mit einer Authenticator-App, zum Beispiel Apple Passwörter oder Microsoft Authenticator. Lässt sich der Code nicht scannen, tippen Sie den Schlüssel unter „Manuell eingeben“ in die App ab.
  2. Geben Sie den 6-stelligen Code ein, den die App gerade zeigt.
  3. Klicken Sie auf Bestätigen.
  4. Sichern Sie die angezeigten Wiederherstellungscodes und klicken Sie auf Ich habe die Codes gesichert.

Der zweite Faktor ist für alle Pflicht. Sie können ihn später wechseln, aber nicht abschalten.

Wozu dienen die Wiederherstellungscodes?

BeraterOhne Berater

Mit einem Wiederherstellungscode melden Sie sich an, wenn Handy oder Authenticator-App nicht verfügbar sind.

Die Wiederherstellungscodes erscheinen nur einmal, direkt nach dem Einrichten oder Wechseln des zweiten Faktors. Jeder Code funktioniert genau einmal.

Bewahren Sie die Codes sicher und getrennt vom Handy auf, zum Beispiel im Passwortmanager. Streichen Sie verbrauchte Codes in Ihrer Liste.

Verwenden Sie einen Code, wenn das Gerät mit der Authenticator-App verloren oder kaputt ist. Nach einem Wechsel des zweiten Faktors erhalten Sie neue Codes; die bisherigen gelten dann nicht mehr.

Warum muss ich bei der ersten Anmeldung Bedingungen bestätigen?

BeraterOhne Berater

Vor der ersten Nutzung stimmt die Verwaltung dem Nutzungsvertrag, Selbstnutzer mit eigenem Konto den Nutzungsbedingungen zu; weitere Benutzer bestätigen die Nutzungsregeln.

Solange eine Zustimmung fehlt, zeigt das Portal nur diese Seite.

  • Verwaltung einer Beratung: Unter Nutzungsvertrag abschließen setzen Sie das Häkchen und klicken auf Zustimmen und fortfahren. Danach schließen Sie im Menü Auftragsverarbeitung den Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab.
  • Weitere Benutzer: Unter Nutzungsregeln klicken Sie auf Verstanden.
  • Eigenes Konto: Sie stimmen den Nutzungsbedingungen für Privatkunden zu.

Zeigt das Portal Noch nicht freigeschaltet, hat noch niemand mit der Rolle Verwaltung in Ihrem Unternehmen dem Nutzungsvertrag zugestimmt. Wenden Sie sich an diese Person bzw. an Thierfelder Solutions. Die Bedingungen können Sie jeweils als PDF abrufen.

Anmelden

Wie melde ich mich im Beraterportal an?

BeraterOhne Beratermit Bild

E-Mail-Adresse und Passwort eingeben, dann den aktuellen Code aus der Authenticator-App.

  1. Öffnen Sie berater.vermoegensakte.de, mit eigenem Konto meine.vermoegensakte.de/konto.
  2. Geben Sie E-Mail-Adresse und Passwort ein und klicken Sie auf Anmelden.
  3. Geben Sie unter Anmeldung bestätigen den 6-stelligen Code ein, den Ihre App gerade zeigt, und klicken Sie auf Weiter.

Ohne Ihr Gerät klicken Sie auf Wiederherstellungscode verwenden und geben einen Ihrer gesicherten Codes ein. Mit Andere Anmeldung kehren Sie zur Eingabe von E-Mail-Adresse und Passwort zurück.

  1. 1Sechsstelliger Code aus der Authenticator-App
  2. 2Anmeldung abschließen
  3. 3Ohne Gerät: Wiederherstellungscode
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Warum wird mein Code aus der Authenticator-App abgelehnt?

BeraterOhne Berater

Meist ist der Code schon verbraucht oder die Uhrzeit am Handy stimmt nicht; warten Sie auf den nächsten Code.

Häufige Ursachen:

  • Code schon verwendet: Jeder Code gilt nur einmal. Warten Sie auf den nächsten Code der App.
  • Uhrzeit am Gerät falsch: Die Codes hängen von der Uhrzeit ab. Stellen Sie die Uhrzeit am Handy auf automatisch.
  • Falscher Eintrag in der App: Haben Sie den zweiten Faktor gewechselt, gilt nur noch der neue Eintrag.

Nach mehreren falschen Codes verwirft das Portal die Anmeldung. Melden Sie sich dann neu mit E-Mail-Adresse und Passwort an.

Was bedeutet „Zu viele Versuche. Bitte später erneut versuchen.“?

BeraterOhne Berater

Nach mehreren falschen Passwörtern sperrt das Portal die Anmeldung vorübergehend; warten Sie und versuchen Sie es dann erneut.

Zum Schutz vor Angriffen sperrt das Portal die Anmeldung nach mehreren Fehlversuchen für kurze Zeit. Bei weiteren Fehlversuchen wird die Sperre länger. Auch sehr viele Versuche vom selben Anschluss führen zu einer kurzen Sperre.

Warten Sie einige Minuten und melden Sie sich dann mit dem richtigen Passwort an. Sind Sie unsicher, ob Ihr Passwort stimmt, setzen Sie es über Passwort vergessen? zurück, statt weiter zu raten.

Warum fragt das Portal mitten in der Arbeit noch einmal nach dem Code?

BeraterOhne Berater

Bei sicherheitsrelevanten Schritten verlangt das Portal eine frische Bestätigung, wenn Ihre letzte Code-Eingabe länger als 15 Minuten zurückliegt.

Bei Schritten wie Passwort ändern, zweiten Faktor wechseln, alle Daten exportieren oder einem Berater die Akte freigeben fragt das Portal zur Sicherheit erneut nach einem Code aus der Authenticator-App. Das geschieht, wenn Ihre letzte Code-Eingabe mehr als 15 Minuten zurückliegt.

Geben Sie den aktuellen Code in das angezeigte Feld ein und bestätigen Sie. Danach führt das Portal den Schritt aus. Ihre Anmeldung selbst bleibt dabei bestehen.

Passwort und zweiter Faktor ändern

Wie ändere ich mein Passwort?

BeraterOhne Berater

Unter „Mein Zugang“ das aktuelle und zweimal das neue Passwort eingeben und auf „Passwort ändern“ klicken.

  1. Öffnen Sie oben rechts das Benutzermenü mit Ihrem Namen und klicken Sie auf Mein Zugang.
  2. Geben Sie Ihr aktuelles Passwort ein.
  3. Geben Sie das neue Passwort (mindestens 12 Zeichen) zweimal ein.
  4. Klicken Sie auf Passwort ändern.

Liegt Ihre letzte Code-Eingabe länger zurück, fragt das Portal zusätzlich nach einem Code aus der Authenticator-App. Nach der Änderung werden Ihre anderen Anmeldungen, etwa auf einem zweiten Gerät, beendet. Auf dem aktuellen Gerät bleiben Sie angemeldet. Das neue Passwort muss sich vom bisherigen unterscheiden.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was nun?

BeraterOhne Berater

Auf der Anmeldeseite „Passwort vergessen?“ wählen; der Link per E-Mail gilt 30 Minuten und einmal.

  1. Klicken Sie auf der Anmeldeseite auf Passwort vergessen?, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf Link anfordern.
  2. Gibt es zu der Adresse ein aktives Konto, kommt eine E-Mail mit einem Link. Er gilt 30 Minuten und nur einmal; ein neu angeforderter Link ersetzt den alten.
  3. Legen Sie über den Link ein neues Passwort fest und klicken Sie auf Passwort speichern. Alle bisherigen Anmeldungen werden beendet.
  4. Melden Sie sich mit dem neuen Passwort an. Der zweite Faktor bleibt unverändert.

Das Portal zeigt aus Sicherheitsgründen immer dieselbe Meldung. Je Konto gehen höchstens drei Links pro Stunde raus. Kommt nichts an, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei Thierfelder Solutions.

Ich habe mein Handy verloren. Wie komme ich wieder hinein?

BeraterOhne Berater

Mit einem Wiederherstellungscode anmelden und danach unter „Mein Zugang“ eine neue App einrichten.

  1. Melden Sie sich mit E-Mail-Adresse und Passwort an.
  2. Klicken Sie unter dem Codefeld auf Wiederherstellungscode verwenden und geben Sie einen Ihrer gesicherten Codes ein.
  3. Öffnen Sie Mein Zugang und stellen Sie unter Zweiter Faktor mit Neue App einrichten auf das neue Gerät um.

Danach gilt nur noch die neue App, und Sie erhalten neue Wiederherstellungscodes. Haben Sie weder App noch Wiederherstellungscode, wenden Sie sich an Thierfelder Solutions. Ein Zurücksetzen des Passworts allein ändert am zweiten Faktor nichts.

Wie wechsle ich den zweiten Faktor auf ein neues Handy oder eine andere App?

BeraterOhne Beratermit Bild

Unter „Mein Zugang“ bei „Zweiter Faktor“ mit Passwort „Neue App einrichten“, QR-Code scannen und „Wechsel abschließen“.

  1. Öffnen Sie Mein Zugang, geben Sie unter Zweiter Faktor Ihr aktuelles Passwort ein und klicken Sie auf Neue App einrichten. Liegt Ihre letzte Code-Eingabe länger zurück, geben Sie zusätzlich einen Code aus der bisherigen App ein.
  2. Scannen Sie den QR-Code mit der neuen App und geben Sie den angezeigten Code ein.
  3. Klicken Sie innerhalb von 15 Minuten auf Wechsel abschließen.
  4. Sichern Sie die neuen Wiederherstellungscodes und klicken Sie auf Ich habe die Codes gesichert.

Bis zum Abschluss gilt die bisherige App. Abbrechen (bisherige App bleibt gültig) lässt alles beim Alten. Nach dem Wechsel werden Ihre anderen Anmeldungen beendet.

  1. 1QR-Code mit der neuen App scannen
  2. 2Wechsel mit Code aus der neuen App abschließen
  3. 3Abbrechen, bisherige App bleibt gültig
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Abmelden

Wie melde ich mich ab, und wann werde ich automatisch abgemeldet?

BeraterOhne Berater

Unten im Menü auf „Abmelden“ klicken; ohne Aktivität endet die Anmeldung nach 30 Minuten, spätestens nach 12 Stunden.

Klicken Sie unten im Menü auf Abmelden. Am Handy öffnen Sie dafür zuerst oben das Menü.

Ohne Abmelden endet eine Anmeldung nach 30 Minuten ohne Aktivität, spätestens nach 12 Stunden. Danach melden Sie sich neu mit Passwort und Code an.

Das Schließen des Browsers allein beendet die Anmeldung nicht zuverlässig, weil viele Browser offene Sitzungen wiederherstellen. Melden Sie sich an gemeinsam genutzten Geräten deshalb immer ab. Ein Passwortwechsel unter Mein Zugang beendet alle anderen Anmeldungen.

Berater & Organisation

Akten anlegen und führen

Wie Berater Akten anlegen, Angaben erfassen, Kennzahlen lesen, Unterlagen ablegen und einen Vorgang abschließen.

Aktenliste und neue Akte

Wo finde ich meine Akten?

Beratermit Bild

Unter „Akten“ sehen Sie alle Akten, auf die Sie Zugriff haben; ein Klick auf eine Zeile öffnet die Akte.

Nach der Anmeldung öffnet sich Akten. Die Tabelle zeigt je Akte Bezeichnung, Aktenzeichen, Segment, Status, den Tag der letzten Änderung und die Datenqualität als kleinen Ring. Ein Klick auf eine Zeile öffnet die Akte, ein Klick auf den Ring zeigt, was noch fehlt.

Haben Kunden Ihnen Nachrichten geschrieben, die Sie noch nicht gelesen haben, steht darüber der Bereich Ungelesen. Ein Klick darauf öffnet direkt die Nachrichten der Akte. Jeder Berater hat seinen eigenen Lesestand.

Aus einer geöffneten Akte kehren Sie im Menü mit ← Alle Akten zur Liste zurück.

  1. 1Menüpunkt Akten
  2. 2Neue Akte anlegen
  3. 3Zeile anklicken öffnet die Akte
  4. 4Datenqualität: Klick zeigt, was fehlt
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie lege ich eine neue Akte an?

Beratermit Bild

Unter „Akten“ auf „Neue Akte“ klicken, Bezeichnung, Segment und Erfassungsprofil wählen und „Akte anlegen“ klicken.

  1. Klicken Sie unter Akten auf Neue Akte.
  2. Tragen Sie die Bezeichnung ein, unter der Sie die Akte finden, zum Beispiel Nachname, Vorname.
  3. Tragen Sie auf Wunsch ein Aktenzeichen ein, etwa die Nummer aus Ihrem Kundenverwaltungsprogramm. Jedes Aktenzeichen darf in Ihrem Mandanten nur einmal vorkommen.
  4. Wählen Sie das Segment und das Erfassungsprofil. Das Profil legt fest, welche Abschnitte zu Beginn freigeschaltet sind; „Standard“ passt für die meisten Fälle.
  5. Klicken Sie auf Akte anlegen.

Die Abschnitte ändern Sie später jederzeit in der Akte unter Abschnitte freischalten.

  1. 1Name der Akte
  2. 2Aktenzeichen, optional
  3. 3Segment
  4. 4Erfassungsprofil schaltet passende Abschnitte frei
  5. 5Akte anlegen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Warum sehe ich auch die Akten meiner Kollegen?

Berater

In der Testphase sehen und bearbeiten alle Berater eines Mandanten alle Akten; das schaltet Thierfelder Solutions als Betreiber vor dem echten Kundenbetrieb ab.

Steht über der Aktenliste der Hinweis Testphase: Alle Berater dieses Mandanten sehen und bearbeiten alle Akten, ist für Ihren Mandanten die Testphase eingeschaltet. Das erleichtert das gemeinsame Ausprobieren.

Thierfelder Solutions als Betreiber schaltet das vor dem echten Kundenbetrieb ab. Danach sehen Sie nur die Akten, für die Sie zuständig sind oder auf die Sie anders Zugriff erhalten haben. Akten, die Kunden mit eigenem Konto Ihnen freigeben, sehen Kollegen und Verwaltung nicht.

Angaben erfassen

Wie ist eine geöffnete Akte aufgebaut?

Berater

Das Menü zeigt die Übersicht, die Abschnitte, die Vorgänge, die Einstellungen und die Nachrichten der Akte.

Sobald eine Akte geöffnet ist, zeigt das Menü links ihren Inhalt:

  • Übersicht: Vermögensübersicht mit Kennzahlen.
  • Abschnitte: zum Beispiel Personen & Unternehmen, Einnahmen & Ausgaben, Liquidität & Wertpapiere, Immobilien, Beteiligungen, Verbindlichkeiten, Sicherheiten, Versicherungen & Vorsorge, Bankbeziehungen und Dokumente.
  • Vorgänge: Briefing, Selbsterfassung, Jahresvergleich, Offenlegungen, Selbstauskunft für Banken und KI-Auswertung. Briefing, Jahresvergleich und KI-Auswertung erscheinen nur in der erweiterten Ansicht.
  • Einstellungen: Abschnitte freischalten.
  • Kontakt: Nachrichten.

Ausgeschaltete Abschnitte erscheinen nicht im Menü.

Wie erfasse oder ändere ich einen Eintrag in einem Abschnitt?

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Mit der Schaltfläche „… hinzufügen“ öffnet sich rechts ein Formular; ein Klick auf einen vorhandenen Eintrag öffnet ihn zum Ändern.

  1. Klicken Sie im Abschnitt auf die passende Schaltfläche, etwa Person hinzufügen oder Konto hinzufügen. Rechts öffnet sich ein Formular.
  2. Füllen Sie die Felder aus. Felder mit * sind Pflicht; Beträge können Sie mit Komma eingeben.
  3. Klicken Sie auf Hinzufügen.

Zum Ändern klicken Sie in der Tabelle auf den Eintrag, passen die Werte an und klicken auf Änderungen speichern. Mit Schließen verlassen Sie das Formular. Das ? oben rechts erklärt die Felder. Steht eine Bank noch nicht in der Auswahl, wählen Sie Neue Bank anlegen … und tragen den Namen ein.

  1. 1Pflichtfelder sind mit * markiert
  2. 2Anschrift von einer anderen Person übernehmen
  3. 3Erklärt die Felder
  4. 4Formular schließen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie entferne ich eine Position, die es nicht mehr gibt?

Berater

Öffnen Sie den Eintrag und klicken Sie auf „Als beendet markieren“; er bleibt in der Historie und ist über „Beendete zeigen“ sichtbar.

Positionen, die nicht mehr bestehen, etwa ein verkauftes Auto, ein abgelöster Kredit oder eine ausgezogene Person, werden nicht gelöscht, sondern beendet:

  1. Klicken Sie in der Tabelle auf den Eintrag.
  2. Klicken Sie im Formular auf Als beendet markieren und bestätigen Sie die Rückfrage.

Die Position zählt danach nicht mehr in den Summen, bleibt aber in der Historie erhalten. Mit Beendete zeigen blenden Sie beendete Einträge wieder ein, mit Beendete ausblenden wieder aus. Ein beendeter Eintrag lässt sich nicht mehr bearbeiten.

Wen lege ich unter „Personen & Unternehmen“ an?

Berater

Jede Person im Haushalt, auch Kinder, sowie Personen außerhalb des Haushalts, die etwa Miteigentümer oder Bürge sind; Unternehmen nur mit eigenem Vermögen oder eigenen Schulden.

  • Personen: Legen Sie jede Person im Haushalt an, auch Partner, die nicht mitunterschreiben, und Kinder. Daraus zählt das Portal die Haushaltsgröße. Kinder brauchen nur das Geburtsjahr. Personen, die woanders wohnen, aber zum Beispiel Miteigentümer oder Bürge sind, erhalten die Rolle Außerhalb des Haushalts.
  • Unternehmen: Nur Firmen, die selbst Vermögen oder Schulden haben, etwa eine GmbH, der eine Immobilie gehört. Einzelunternehmer und Freiberufler legen keine Firma an.
  • Haushalt: Darunter tragen Sie Personenzahl, Kinder, Fahrzeuge und Wohnsituation ein und klicken auf Haushalt speichern.

Die Steuer-ID wird verschlüsselt gespeichert und erscheint in einer Selbstauskunft nur, wenn Nummern ausdrücklich gewählt sind.

Wie erfasse ich eine Immobilie mit mehreren Eigentümern?

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Im Feld „Eigentümer“ wählen Sie jede Person oder Firma mit ihrem Anteil; die Anteile ergeben zusammen 100 %.

  1. Öffnen Sie Immobilien und klicken Sie auf Immobilie hinzufügen.
  2. Wählen Sie unter Eigentümer jede Person oder jedes Unternehmen der Akte und tragen Sie den Anteil wie im Grundbuch ein. Die Anteile ergeben zusammen 100 %; fehlt etwas, zeigt das Formular den Rest an.
  3. Miteigentümer außerhalb des Haushalts legen Sie vorher unter Personen & Unternehmen mit der Rolle Außerhalb des Haushalts an.

Die Übersicht rechnet das Vermögen nach diesen Anteilen zu. Bei einem geplanten Kauf wählen Sie unter Erwerb den geplanten Kauf und tragen die künftigen Eigentümer ein; er zählt dann noch nicht zum Vermögen. Zu jeder Immobilie können Sie Bilder anhängen.

  1. 1Eigentümer mit Anteil wie im Grundbuch
  2. 2Weiteren Eigentümer hinzufügen
  3. 3Erwerb: bestehend oder geplanter Kauf
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie erfasse ich ein Darlehen einfach oder detailliert?

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Einfach mit Restschuld laut Kontoauszug, oder mit „Detaillierte Erfassung“ aus den Vertragsdaten; dann rechnet das Portal die Restschuld fort.

Öffnen Sie Verbindlichkeiten und klicken Sie auf Verbindlichkeit hinzufügen. Bei einem Darlehen wählen Sie den Modus:

  • Einfach: Sie tragen Restschuld EUR mit Restschuld zum, Monatsrate, Sollzins und Zinsbindung ein, am besten nach dem letzten Kontoauszug.
  • Detailliert: Sie tragen die Vertragsdaten ein, etwa Nennbetrag, Datum des Darlehensvertrags, Sollzins, anfängliche Tilgung, erste Rate, Auszahlungen und Sondertilgungen. Das Portal rechnet die Restschuld bis heute fort.

Im detaillierten Modus zeigt das Formular die berechnete Restschuld. Weicht Ihr Kontoauszug ab, tragen Sie den Wert ein; er gilt dann als bestätigter Stand. Bei variablem Zins rechnet das Portal nicht fort; nach Ablauf der Zinsbindung bittet es um den neuen Zinssatz und die neue Zinsbindung. Die Monatsrate erfassen Sie hier, nicht noch einmal unter Ausgaben.

  1. 1Detaillierte Erfassung: Portal rechnet die Restschuld fort
  2. 2Vertragsdaten, zum Beispiel Nennbetrag
  3. 3Ende der Zinsbindung
  4. 4Auszahlungen und Sondertilgungen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie erfasse ich eine Grundschuld oder andere Sicherheit?

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Unter „Sicherheiten“ mit „Sicherheit hinzufügen“: Art, Gläubiger, Betrag, Rang, belastete Immobilie und die gesicherten Darlehen angeben.

  1. Öffnen Sie Sicherheiten und klicken Sie auf Sicherheit hinzufügen.
  2. Wählen Sie die Art der Sicherheit und den Gläubiger (Bank).
  3. Tragen Sie den Nenn- bzw. Pfandbetrag EUR ein, also den Betrag im Grundbuch, nicht die Restschuld, und den Rang.
  4. Wählen Sie die Belastete Immobilie. Bei einer Grundschuld auf einer Immobilie der Akte sind deren Eigentümer automatisch die Sicherungsgeber.
  5. Kreuzen Sie unter Sichert diese Darlehen die gesicherten Darlehen an und klicken Sie auf Hinzufügen.

Aus Betrag und aktueller Restschuld der angekreuzten Darlehen ergibt sich der freie Teil der Sicherheit. Liegt der belastete Gegenstand nicht in der Akte, beschreiben Sie ihn im Feld dafür.

  1. 1Art der Sicherheit
  2. 2Gläubiger (Bank)
  3. 3Belastete Immobilie
  4. 4Gesicherte Darlehen ankreuzen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie schalte ich Abschnitte für eine Akte frei?

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Unter „Abschnitte freischalten“ schalten Sie jeden Abschnitt per Schalter ein oder aus; jeder Schalter speichert sofort.

  1. Öffnen Sie in der Akte Abschnitte freischalten.
  2. Schalten Sie ein, was zum Kunden passt, und aus, was nicht passt. Jeder Schalter speichert sofort.

Ausgeschaltete Abschnitte erscheinen weder im Menü noch in der Erfassung durch den Kunden. Abschalten löscht keine Daten; erfasste Angaben erscheinen wieder, wenn Sie den Abschnitt einschalten. Auch die Kontrollfragen einer Jahresaktualisierung richten sich nach den eingeschalteten Abschnitten.

Der Kunde beantwortet beim ersten Öffnen kurze Startfragen und kann Abschnitte dazuschalten, aber keine abschalten. Mit Startfragen erneut stellen zeigt das Portal ihm die Fragen beim nächsten Öffnen noch einmal.

  1. 1Menüpunkt Abschnitte freischalten
  2. 2Abschnitt ein- oder ausschalten, speichert sofort
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Übersicht und Kennzahlen

Was zeigt die Vermögensübersicht einer Akte?

Beratermit Bild

Vermögen, Verbindlichkeiten mit Kapitaldienst, Mieteinnahmen und Reinvermögen, die nächste Offenlegung und eine Tabelle je Bank.

Die Vermögensübersicht zeigt vier Kacheln:

  • Vermögen mit Zahl der Immobilien und Konten oder Depots,
  • Verbindlichkeiten mit Zahl der Kredite und Kapitaldienst pro Jahr,
  • Mieteinnahmen p. a. und das Reinvermögen,
  • die Nächste Offenlegung und bei welcher Bank.

Darunter steht je Bank eine Zeile mit Kreditanzahl, Restschuld, Kapitaldienst p. a., Zinsbindung und fälliger Offenlegung. Gehören Positionen nicht nur dem Haushalt, zeigt eine weitere Tabelle die Zurechnung nach Eigentumsanteil und Schuldner. Oben rechts stehen Datenstand einfrieren und Offenlegung vorbereiten. Alle Summen gelten zu 100 % der Position.

  1. 1Übersicht der Akte
  2. 2Vermögen, Verbindlichkeiten, Mieteinnahmen, nächste Offenlegung
  3. 3Je Bank: Kredite, Restschuld, Kapitaldienst, Zinsbindung, Offenlegung
  4. 4Datenstand einfrieren
  5. 5Offenlegung vorbereiten
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Warum steht „mind.“ oder „höchstens“ vor einer Summe?

BeraterOhne Berater

Es fehlen einzelne Beträge; das Portal zählt sie nicht als null, sondern zeigt, in welche Richtung der wahre Wert abweicht.

Fehlt bei einer Position ein Betrag, etwa der Wert einer Immobilie oder die Restschuld eines Kredits, enthält die Summe nur die bekannten Beträge. Weil fehlende Beträge nicht negativ sein können, steht dann mind. davor. Ein Hinweis darunter nennt, wie viele Positionen ohne Angabe sind.

Beim Reinvermögen kommt es auf die Seite an: Fehlt nur Vermögen, steht „mind.“; fehlen nur Verbindlichkeiten, steht „höchstens“; fehlt auf beiden Seiten etwas, steht „nicht vollständig berechenbar“.

Ergänzen Sie die fehlenden Beträge in den Abschnitten, dann verschwinden die Zusätze.

Wie rechnet das Portal Kapitaldienst und gemeinsame Kredite?

BeraterOhne Berater

Kapitaldienst ist Monatsrate mal 12; jedes Darlehen zählt einmal, auch bei mehreren Schuldnern, und Bürgschaften stehen getrennt.

  • Kapitaldienst ist die Monatsrate mal 12. Fehlt die Rate, rechnet das Portal sie aus Nennbetrag, Zins und Tilgung und kennzeichnet sie als „berechnet“; sonst weist es sie als fehlend aus.
  • Gemeinsame Darlehen zählen in den Verbindlichkeiten einmal, auch bei mehreren Schuldnern oder Sicherheiten, und zwar bei der Gruppe ihrer Schuldner, nicht nach Eigentumsquote.
  • Mögliche persönliche Haftung zeigt je Person den vollen Betrag, für den sie als Mitschuldner oder Bürge in Anspruch genommen werden kann. Diese Zeilen sind nicht addierbar.
  • Bürgschaften sind Eventualverbindlichkeiten und zählen nicht zu den Verbindlichkeiten.

Zugesagte, noch nicht ausgezahlte Kredite und geplante Käufe nennt die Übersicht gesondert, ohne sie mitzuzählen.

Was zeigt die Haushaltsrechnung?

BeraterOhne Berater

Einnahmen und Ausgaben je Monat und Jahr mit Saldo; Mieten, Kreditraten und Beiträge kommen aus Immobilien, Verbindlichkeiten und Verträgen.

Sind Einnahmen oder Ausgaben freigeschaltet, steht die Haushaltsrechnung unten in der Übersicht. Sie zeigt Einnahmen und Ausgaben je Monat und Jahr und den Saldo. Der Monatswert ist der Jahreswert geteilt durch 12; ein 13. oder 14. Gehalt und Quartals- oder Jahreszahlungen fließen anteilig ein.

Mieten, Kreditraten und Versicherungsbeiträge übernimmt die Rechnung aus Immobilien, Verbindlichkeiten und Verträgen. Erfassen Sie sie deshalb nicht noch einmal unter Ausgaben.

Fehlen Beträge, sagt ein Hinweis, ob der Saldo mindestens oder höchstens so hoch ist. Einnahmen und Ausgaben von Unternehmen oder Dritten stehen getrennt und zählen nicht zum Haushalt.

Dokumente und Speicher

Wie lege ich Dokumente in einer Akte ab?

Beratermit Bild

Unter „Dokumente“ Datei wählen, Art des Dokuments, Jahr und „Gehört zu“ angeben und auf „Hochladen“ klicken.

  1. Öffnen Sie in der Akte Dokumente.
  2. Wählen Sie die Datei: PDF, JPG, PNG oder Excel (xlsx), höchstens 30 MB.
  3. Wählen Sie die Art des Dokuments und das Jahr, für das die Unterlage gilt, etwa das Steuerjahr.
  4. Verknüpfen Sie die Datei unter Gehört zu mit einer Position, zum Beispiel den Darlehensvertrag mit dem Darlehen.
  5. Klicken Sie auf Hochladen.

Jede Datei wird verschlüsselt gespeichert und auf Schadsoftware geprüft; bis dahin steht „Prüfung ausstehend“. Mehrere Seiten laden Sie am besten als ein PDF hoch. Dateien, die der Kunde hochgeladen hat, kann nur er ändern oder löschen.

  1. 1Datei wählen
  2. 2Art des Dokuments
  3. 3Jahr, für das die Unterlage gilt
  4. 4Gehört zu: Position verknüpfen
  5. 5Hochladen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie viel Speicherplatz habe ich für Dokumente?

BeraterOhne Berater

Beim Hochladen zeigt das Portal, wie viel Platz in der Akte und in allen Akten Ihres Kontos belegt ist.

Unter Dokumente steht beim Hochladen, wie viel in dieser Akte belegt ist und wie groß das Kontingent ist. Als Berater sehen Sie zusätzlich die Summe aller Akten Ihres Kontos.

Eine einzelne Datei darf höchstens 30 MB groß sein. Je Immobilie sind zusätzlich zum Titelbild bis zu zehn Bilder möglich; große Fotos werden automatisch verkleinert.

Ab 90 % Belegung färbt sich der Hinweis. Löschen Sie dann nicht mehr benötigte Unterlagen oder laden Sie mehrseitige Unterlagen als ein PDF statt vieler Einzelfotos hoch.

Datenstand, Abschluss und Löschung

Was bedeutet „Datenstand einfrieren“?

Berater

Der heutige Stand der Akte wird unveränderlich mit Prüfsumme gespeichert; Offenlegungen beziehen sich immer auf einen solchen Stand.

  1. Öffnen Sie in der Akte Jahresvergleich.
  2. Wählen Sie den Anlass.
  3. Klicken Sie auf Datenstand heute einfrieren.

Der Stand enthält alle aktuellen Angaben der Akte mit dem heutigen Datum als Stichtag und lässt sich danach weder ändern noch löschen. Prüfen Sie deshalb vorher, ob alles vollständig ist; fehlt etwas, ergänzen Sie es und frieren einen neuen Stand ein.

Die Liste Eingefrorene Datenstände zeigt Stichtag, Anlass, Positionen und Prüfsumme. Ab zwei Ständen vergleicht das Portal die beiden jüngsten automatisch. Auch der Abschluss einer Selbsterfassung friert einen Stand ein.

Wie schließe ich einen Vorgang ab, und was passiert danach?

Berater

In der Übersicht auf „Vorgang abschließen“ und „Abschließen“ klicken; der Kundenzugang endet, die Akte wird nach 60 Tagen gelöscht.

  1. Öffnen Sie die Übersicht der Akte und klicken Sie auf Vorgang abschließen.
  2. Lesen Sie den Hinweis und klicken Sie auf Abschließen.

Mit dem Abschluss enden Einladungen und Zugang Ihres Kunden; neue Einladungen sind nicht mehr möglich. Die Akte bleibt 60 Kalendertage für Sie abrufbar und wird danach automatisch gelöscht. 14 Tage vorher erhalten Sie eine Erinnerung. Exportieren Sie vorher, was Sie rechtmäßig weiter benötigen.

Ein versehentlicher Abschluss lässt sich bis zur Löschung mit Abschluss zurücknehmen rückgängig machen.

Kann ich eine Akte löschen?

Berater

Einen eigenen Löschknopf gibt es nicht; Akten werden nach dem Abschluss oder nach längerer Untätigkeit automatisch gelöscht.

Akten löschen Sie nicht direkt, sondern über diese Wege:

  • Nach dem Abschluss: Mit Vorgang abschließen endet der Kundenzugang; 60 Kalendertage später löscht das Portal die Akte.
  • Ohne Abschluss: Eine Akte, die sechs Monate ohne Aktivität bleibt, wird automatisch gelöscht. Nach fünf Monaten ohne Änderung zeigt die Übersicht einen Hinweis mit dem Löschdatum. Bearbeiten oder abschließen verhindert die Löschung zu diesem Termin.

Einzelne Positionen beenden Sie mit Als beendet markieren. Akten von Kunden mit eigenem Konto gehören dem Kunden und bleiben mit seinem Konto bestehen.

Unterwegs

Kann ich das Beraterportal am Handy nutzen?

BeraterOhne Beratermit Bild

Ja. Das Menü ist am Handy eingeklappt; Sie öffnen es oben mit „Menü“ und schließen es mit „Schließen“.

Das Portal passt sich an kleine Bildschirme an. Oben stehen das Logo und der Name der geöffneten Akte.

  1. Tippen Sie oben auf Menü. Das Menü klappt auf und zeigt dieselben Punkte wie am Computer, unten auch den Schalter Erweiterte Ansicht und Abmelden. Mein Zugang erreichen Sie über das Namenszeichen oben im Kopf.
  2. Tippen Sie auf den gewünschten Punkt; das Menü schließt sich dann von selbst.
  3. Mit Schließen oder einem Tipp daneben klappen Sie es ohne Auswahl wieder zu.

Breite Tabellen zeigen am Handy weniger Spalten. Melden Sie sich an fremden Geräten nach der Arbeit immer ab.

  1. 1Menü schließen
  2. 2Namenszeichen: Mein Zugang und mehr
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Berater & Organisation

Kunden zur Selbsterfassung einladen

Wie Berater Kunden mit Link und Einmalcode einladen, den Fortschritt verfolgen, prüfen, abschließen und mit Kunden in Kontakt bleiben.

Vorbereitung

Wie lade ich einen Kunden ein, seine Angaben selbst zu erfassen?

Berater

In der Akte unter „Selbsterfassung“ eine Erfassung anlegen, Einladungslink erzeugen und weitergeben, dann den Einmalcode getrennt mitteilen.

  1. Öffnen Sie die Akte und im Menü Selbsterfassung.
  2. Hinterlegen Sie einmalig Ihren Datenschutzhinweis, falls das Portal Datenschutzhinweis fehlt zeigt.
  3. Legen Sie unter Neue Erfassung starten Art, Stichtag und Zweck fest und klicken Sie auf Erfassung anlegen.
  4. Klicken Sie auf Einladungslink erzeugen und schicken Sie den Link selbst, zum Beispiel per E-Mail.
  5. Hat der Kunde den Link geöffnet, klicken Sie auf Einmalcode erzeugen und teilen den Code getrennt mit, etwa am Telefon.

Der Kunde erfasst seine Angaben auf meine.vermoegensakte.de und gibt sie an Sie zurück. Danach prüfen Sie und frieren den Datenstand ein.

Warum muss ich vorher einen Datenschutzhinweis veröffentlichen?

Berater

Vor der Abgabe bestätigt der Kunde, Ihren Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO erhalten zu haben; ohne hinterlegten Text kann er nicht abgeben.

Bei der Selbsterfassung sind Sie Verantwortlicher für die Daten Ihres Kunden. Deshalb bestätigt der Kunde vor der Abgabe, dass er Ihren Datenschutzhinweis erhalten hat.

  1. Zeigt die Seite Selbsterfassung den Bereich Datenschutzhinweis fehlt, tragen Sie eine Version ein, etwa 1.0, und fügen den Text ein, zum Beispiel den von Ihrer Website.
  2. Klicken Sie auf Veröffentlichen.

Der Text gilt für alle Akten Ihres Mandanten und lässt sich danach nicht mehr ändern; prüfen Sie ihn vorher. Veröffentlichen können Verwaltung und Selbstnutzer. Den Inhalt verantworten Sie selbst.

Welche Art, welchen Stichtag und welchen Zweck wähle ich für die Erfassung?

Berater

Ersterfassung für neue Akten, Jahresaktualisierung oder Nachtrag auf Basis eines eingefrorenen Stands; Stichtag ist das Bezugsdatum, Zwecke beliebig viele.

  • Art: Ersterfassung für eine neue Akte; der Kunde trägt alles neu ein. Jahresaktualisierung und Nachtrag bauen auf dem jüngsten eingefrorenen Datenstand auf; ohne einen solchen Stand lassen sie sich nicht anlegen. Bei der Jahresaktualisierung bestätigt der Kunde jede bisherige Position als unverändert, geändert oder entfallen und beantwortet Kontrollfragen.
  • Stichtag: das Datum, auf das sich die Angaben beziehen. Zu diesem Datum wird beim Abschluss der Datenstand eingefroren.
  • Zweck: hält fest, wofür Sie die Angaben erheben, etwa Vermögensaufstellung oder Offenlegung (§ 18 KWG). Mehrere sind möglich.

Je Akte läuft immer nur eine Erfassung. Danach klicken Sie auf Erfassung anlegen.

Link und Einmalcode

Der Kunde sagt, der Einmalcode funktioniert nicht. Was tun?

Berater

Erzeugen Sie einen neuen Code; nach mehreren falschen Eingaben ist ein neuer Link nötig.

  • Abgelaufen: Ein Einmalcode gilt 10 Minuten. Erzeugen Sie mit Einmalcode erzeugen einen neuen; der alte wird ungültig.
  • Älterer Code: Nur der zuletzt erzeugte Code gilt. Achten Sie darauf, dass der Kunde den neuesten eingibt.
  • Zu viele Codes: Mehr als 3 Codes pro Stunde sind nicht möglich. Warten Sie dann etwas.
  • Gesperrt: Nach mehreren falschen Codes sperrt das Portal die Einladung. Erzeugen Sie mit Neuen Link erzeugen einen neuen Link und danach einen neuen Code.

Prüfen Sie außerdem, ob der Kunde den neuesten Link verwendet. Ein neuer Link macht den bisherigen ungültig.

Wie lade ich mehrere Antragsteller einer Akte einzeln ein?

Berater

Mit dem Schalter „Antragsteller einzeln einladen“ erhält jeder Erwachsene der Akte einen eigenen Link und Code.

Gehören mehrere Erwachsene zur Akte, erscheint auf der Seite Selbsterfassung der Schalter Antragsteller einzeln einladen.

  1. Schalten Sie ihn ein. Für jede Person erscheint eine eigene Einladungskarte.
  2. Erzeugen Sie je Person Link und Einmalcode wie gewohnt.

Jeder bestätigt den Datenschutzhinweis und gibt selbst ab. Alle erfassen in derselben gemeinsamen Akte und sehen dort auch die Angaben der anderen. Zur Prüfung geht die Erfassung, wenn alle abgegeben haben. Die gemeinsame Selbstauskunft oder Vermögensaufstellung erstellen nur Sie unter Selbstauskunft für Banken.

Fortschritt, Prüfung und Abschluss

Wie sehe ich, wie weit der Kunde mit der Erfassung ist?

Beratermit Bild

Die Seite „Selbsterfassung“ zeigt den Status, die offenen Prüfpunkte und die Prüfliste mit den Antworten des Kunden.

Oben auf der Seite Selbsterfassung steht die laufende Erfassung mit Art, Stichtag, Zweck und Status, etwa Kunde eingeladen, Kunde erfasst oder Abgegeben, bitte prüfen.

  • Aktualisieren lädt den neuesten Stand.
  • Die Zeile darunter nennt, wie viele erforderliche Prüfpunkte noch offen sind.
  • Die Prüfliste zeigt jede bisherige Position und Kontrollfrage mit Antwort und wer geantwortet hat.
  • Angaben ansehen öffnet die Übersicht der Akte mit den erfassten Angaben.

Darunter verwalten Sie die Einladung mit Neuen Link erzeugen, Einmalcode erzeugen und Einladung widerrufen.

  1. 1Menüpunkt Selbsterfassung
  2. 2Offene Prüfpunkte
  3. 3Neuesten Stand laden
  4. 4Link für die E-Mail an den Kunden
  5. 5Einmalcode, getrennt mitteilen
  6. 6Status und Gültigkeit der Einladung
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie prüfe ich die Angaben und schließe die Erfassung ab?

Berater

Nach der Abgabe die Abschnitte prüfen und auf „Prüfen abgeschlossen, Datenstand einfrieren“ klicken.

Gibt der Kunde ab, zeigt die Seite Abgegeben, bitte prüfen. Der Kunde kann danach nichts mehr ändern; Korrekturen nehmen Sie vor.

  1. Klicken Sie auf Angaben ansehen und prüfen Sie die Abschnitte der Akte. Ändern Sie, was nicht stimmt.
  2. Klicken Sie auf Prüfen abgeschlossen, Datenstand einfrieren.

Das geht erst, wenn alle erforderlichen Prüfpunkte beantwortet sind. Beim Abschluss wird der Datenstand zum Stichtag eingefroren, und die Einladungen des Kunden enden. Der Stand erscheint danach unter Jahresvergleich.

Was passiert, wenn ich eine Erfassung abbreche?

Berater

„Abbrechen“ beendet die Erfassung ohne eingefrorenen Datenstand und widerruft die Einladung; erfasste Angaben bleiben in der Akte.

Klicken Sie auf der Seite Selbsterfassung auf Abbrechen und bestätigen Sie die Rückfrage.

  • Die Einladung des Kunden wird widerrufen; Link und Code funktionieren nicht mehr.
  • Was der Kunde schon erfasst hat, bleibt in der Akte.
  • Es wird kein Datenstand eingefroren.

Die Erfassung steht danach unter Frühere Erfassungen als abgebrochen. Mit Neue Erfassung starten legen Sie bei Bedarf eine neue an, etwa mit anderem Stichtag.

Wie beende ich eine Einladung, ohne die Erfassung abzubrechen?

Berater

Mit „Einladung widerrufen“; die Erfassung bleibt bestehen, und Sie können später einen neuen Link erzeugen.

Klicken Sie in der Einladungskarte auf Einladung widerrufen. Link und Einmalcode funktionieren danach nicht mehr, und der Kunde kann die Erfassung nicht mehr öffnen.

Die Erfassung selbst läuft weiter, und die Angaben bleiben in der Akte. Mit Einladungslink erzeugen laden Sie den Kunden später erneut ein, zum Beispiel wenn Sie den Link an eine falsche Adresse geschickt hatten.

Ohne Widerruf endet eine Einladung von selbst an dem Datum, das die Karte unter Einladung aktiv anzeigt, und spätestens mit dem Abschluss der Erfassung.

KI und Kontakt

Was bedeutet „KI des Kunden“ auf der Seite Selbsterfassung?

Berater

Die Karte zeigt, ob der Kunde Claude oder ChatGPT mit seiner Erfassung verbunden hat; mit „Verbindungen trennen“ beenden Sie das sofort.

Ob er seine KI mit seiner Erfassung verbindet, entscheidet der Kunde selbst beim Verbinden. Die Karte KI des Kunden zeigt, ob das erlaubt ist, welche KI wann verbunden und zuletzt genutzt wurde und ob Vorschläge der KI beim Kunden warten.

Die KI liest die freigeschalteten Abschnitte ohne Kontonummern und macht nur Vorschläge; gespeichert wird erst, was der Kunde übernimmt. Solche Werte sind mit einem blauen Dreieck markiert, bis der Kunde sie bestätigt.

Verbindungen trennen beendet sofort alle KI-Zugriffe auf diese Akte und nimmt die Erlaubnis zurück. Der Kunde kann danach neu verbinden.

Wie schreibe ich mit meinem Kunden im Portal?

Berater

In der Akte unter „Nachrichten“; ein eingeladener Kunde sieht sie, solange eine Einladung zur Erfassung läuft.

  1. Öffnen Sie in der Akte Nachrichten.
  2. Schreiben Sie Ihren Text, verweisen Sie auf Wunsch auf ein Dokument der Akte und klicken Sie auf Senden.

Den Verlauf sehen alle Berater mit Zugriff auf die Akte; der Text wird verschlüsselt gespeichert. Eigene Nachrichten lassen sich kurze Zeit mit Zurücknehmen zurückziehen, danach nur durch eine neue Nachricht korrigieren.

Ein eingeladener Kunde sieht Nachrichten nur, solange eine Einladung zur Erfassung läuft, und erhält keine E-Mail. Kunden mit eigenem Konto erhalten eine E-Mail ohne Inhalt, nur mit Link. Nachrichten gehen nicht in Datenstände, Offenlegungen oder Bankexporte.

Wie stelle ich E-Mail-Hinweise und den WhatsApp-Knopf für Kunden ein?

Berater

Unter „Mein Zugang“ im Bereich „Nachrichten und WhatsApp“ schalten Sie den E-Mail-Hinweis und den Knopf „Per WhatsApp schreiben“.

  1. Öffnen Sie Mein Zugang.
  2. Setzen oder entfernen Sie das Häkchen bei E-Mail-Hinweis bei neuen Nachrichten. Der Hinweis enthält keinen Inhalt, nur einen Link, höchstens einen je Akte in 30 Minuten.
  3. Tragen Sie bei Bedarf Ihre geschäftliche WhatsApp-Nummer mit Ländervorwahl ein, etwa beginnend mit +49, und setzen Sie das Häkchen für den Knopf.
  4. Klicken Sie auf Speichern.

Der Knopf ist nur ein Link zu WhatsApp mit einem Gruß ohne Kundendaten. Gespräche dort laufen außerhalb des Portals. Ohne Nummer erscheint kein Knopf.

Kunden mit eigenem Konto

Wie erhalte ich Zugriff auf die Akte eines Kunden mit eigenem Konto?

Berater

Unter „Kundenfreigaben“ einen Verbindungscode erzeugen, dem Kunden geben und seine Freigabe danach mit „Annehmen“ bestätigen.

  1. Öffnen Sie im Menü Kundenfreigaben und klicken Sie auf Verbindungscode erzeugen.
  2. Notieren Sie den Code sofort; er wird nur jetzt angezeigt. Er gilt 7 Tage und für genau eine Freigabe.
  3. Geben Sie den Code dem Kunden. Er trägt ihn bei sich ein und wählt Umfang und Bereiche.
  4. Die Freigabe erscheint bei Ihnen als „wartet auf Annahme“. Klicken Sie auf Annehmen.

Erst danach sehen Sie die Akte, und nur im gewählten Umfang. Sie erscheint in Ihrer Aktenliste; Kollegen und Verwaltung sehen sie nicht. Ablehnen und Beenden sind endgültig; für einen neuen Zugang braucht der Kunde einen neuen Code.

Mein Kunde hat aus meiner Einladung ein eigenes Konto angelegt. Was ändert sich für mich?

Berater

Ihre Akte bleibt unverändert als Unterlage; der Kunde pflegt eine Kopie in seinem Konto und erteilt Ihnen dafür eine Freigabe, die Sie annehmen.

Legt ein eingeladener Kunde ein eigenes Konto an, werden seine Angaben und Dokumente in sein Konto kopiert. Ihre Akte bleibt unverändert; in ihr steht ein Hinweis, seit wann der Kunde ein eigenes Konto hat.

Sie erhalten eine Freigabe zum Bearbeiten seiner neuen Akte. Sie wirkt erst, wenn Sie sie unter Kundenfreigaben mit Annehmen bestätigen. Der Kunde kann sie jederzeit beenden.

Ob Ihre Kunden dieses Angebot sehen, legt Ihre Verwaltung unter Team fest. Möglich ist es nur für Einzelkunden und Ehepaare mit erfasster Ehepartner-Beziehung und aus jeder Akte nur einmal.

Berater & Organisation

Datenstände, Offenlegung & Selbstauskunft

Wie Sie Datenstände einfrieren, Offenlegungen mit Freigabe des Kunden erstellen und Selbstauskünfte nach Bankvorlagen erzeugen.

Datenstände und Jahresvergleich

Was ist ein Datenstand und wie friere ich ihn ein?

Beratermit Bild

Ein Datenstand ist eine unveränderliche Momentaufnahme der ganzen Akte mit Prüfsumme; Sie frieren ihn im Menü Jahresvergleich ein.

Ein Datenstand hält alle aktuellen Angaben einer Akte mit dem heutigen Datum als Stichtag fest und versieht sie mit einer Prüfsumme. So lässt sich später belegen, welche Angaben zu einem Stichtag galten.

  1. Öffnen Sie die Akte und wählen Sie unter „Vorgänge“ Jahresvergleich. Alternativ klicken Sie in der Übersicht auf Datenstand einfrieren.
  2. Wählen Sie den Anlass: Jahresaktualisierung, Ersterfassung oder Manuell.
  3. Klicken Sie auf Datenstand heute einfrieren.

Der neue Stand erscheint in der Liste Eingefrorene Datenstände mit Stichtag, Anlass, Zahl der Positionen, Prüfsumme und Zeitpunkt. Prüfen Sie vorher, ob die Akte vollständig ist. Auch der Abschluss einer Selbsterfassung mit Prüfen abgeschlossen, Datenstand einfrieren legt einen Stand an.

  1. 1Menüpunkt Jahresvergleich
  2. 2Anlass wählen
  3. 3Datenstand einfrieren
  4. 4Eingefrorene Datenstände mit Prüfsumme
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie sehe ich, was sich seit dem letzten Jahr geändert hat?

Berater

Sobald zwei Datenstände eingefroren sind, vergleicht das Portal die beiden jüngsten automatisch.

Auf der Seite Jahresvergleich steht oben der Vergleich der beiden jüngsten eingefrorenen Stände, zum Beispiel „Vergleich 31.12.2025 → 31.12.2026“. Je Position sehen Sie die Werte beider Stichtage, die Veränderung in Euro und Prozent sowie eine Markierung neu, entfallen oder geändert. Bei geänderten Positionen zeigt die Tabelle das wichtigste Betragsfeld, etwa Wert, Restschuld, Miete p. a., Monatsrate oder Höchstbetrag.

Gibt es nur einen Stand, erscheint noch kein Vergleich. Frieren Sie dann nach der Aktualisierung der Akte einen zweiten Stand ein. Stehen beide Stände ohne Unterschied da, meldet das Portal „Keine Veränderungen zwischen den beiden Ständen.“

Kann ich einen eingefrorenen Datenstand ändern oder löschen?

Berater

Nein. Ein eingefrorener Stand lässt sich weder ändern noch löschen; für Korrekturen frieren Sie einen neuen Stand ein.

Ein eingefrorener Datenstand ist bewusst unveränderlich, damit er als Beleg taugt. Er lässt sich weder ändern noch löschen.

Haben Sie einen Fehler bemerkt, korrigieren Sie die Angaben in den Abschnitten der Akte und klicken Sie im Jahresvergleich erneut auf Datenstand heute einfrieren. Der neue Stand steht dann oben in der Liste und kann für neue Offenlegungen gewählt werden. Bereits angelegte Offenlegungen behalten den Stand, auf den sie sich beziehen; spätere Änderungen in der Akte sind darin nicht enthalten.

Offenlegung an eine Bank

Was ist der Unterschied zwischen Offenlegung und Selbstauskunft für Banken?

Berater

Die Offenlegung beruht auf einem eingefrorenen Datenstand und braucht je nach Paket die Freigabe des Kunden; die Selbstauskunft erzeugt eine Datei nach Bankvorlage.

Unter Offenlegungen stellen Sie für einen bestimmten Empfänger zusammen, welche Positionen eines eingefrorenen Datenstands weitergegeben werden. Je nach Paket gibt der Kunde, der Berater oder beide frei. Der Freigabetext beschreibt genau, was an wen geht.

Unter Selbstauskunft für Banken erzeugen Sie aus der Akte eine Selbstauskunft, etwa für einen Kreditantrag, oder eine Vermögensaufstellung, etwa für die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG. Sie wählen Vorlage, Abschnitte und Format (PDF, Word oder Excel). Fragt der Kunde eine Selbstauskunft im Kundenportal an, geben Sie diese frei.

Welche Unterlage die Bank braucht, klären Sie im Zweifel mit der Bank.

Wie lege ich eine Offenlegung an?

Beratermit Bild

In der Akte unter Offenlegungen auf Neue Offenlegung klicken, Empfänger, Anlass, Paket, Datenstand, Zweck und Format festlegen und weiter zur Prüfung des Inhalts.

  1. Öffnen Sie die Akte und wählen Sie Offenlegungen (oder in der Übersicht Offenlegung vorbereiten).
  2. Klicken Sie auf Neue Offenlegung.
  3. Tragen Sie den Empfänger ein, etwa den Namen der Bank, und wählen Sie den Anlass: Jährliche Offenlegung (§ 18 KWG), Kreditantrag, Prolongation, Baufinanzierung, Vermögensaufstellung oder Sonstiges.
  4. Wählen Sie Paket, Datenstand, Zweck und Format (PDF oder Excel, je nach Paket).
  5. Klicken Sie auf Weiter: Inhalt prüfen.

Legen Sie je Empfänger eine eigene Offenlegung an. Empfänger, Zweck, Anlass, Paket und Datenstand lassen sich nach dem Anlegen nicht mehr ändern.

  1. 1Menüpunkt Offenlegungen
  2. 2Empfänger, zum Beispiel die Bank
  3. 3Anlass
  4. 4Paket bestimmt Inhalt und Freigabeweg
  5. 5Eingefrorener Datenstand
  6. 6Weiter zur Inhaltsprüfung
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Welches Paket wähle ich und wer muss freigeben?

Berater

Das Paket bestimmt Inhalt, Pflichtangaben, Formate und wer freigibt: Kunde, Berater oder beide.

Das Paket legt fest, welche Bereiche vorgeschlagen werden, welche Angaben Pflicht sind, welche Formate möglich sind und wer freigeben muss:

  • Wirtschaftliche Verhältnisse (Offenlegung ggü. Kreditinstitut): Freigabe durch den Kunden
  • Vermögensaufstellung: Freigabe durch den Kunden
  • Baufinanzierung: Freigabe durch Kunde und Berater
  • Versicherungsanalyse: Freigabe durch den Berater

Unter dem Formular zeigt das Portal zum gewählten Paket „Freigabe durch“ und die enthaltenen Bereiche. Gibt der Kunde frei, laden Sie ihn nach Schritt 2 mit Link und Einmalcode ein. Als Berater geben Sie mit Als Berater freigeben frei.

Warum kann ich keine Offenlegung anlegen?

Berater

Meist fehlt ein eingefrorener Datenstand, oder es gibt noch unbestätigte Werte von einer KI.

Prüfen Sie diese Punkte:

  • Kein Datenstand: Jede Offenlegung bezieht sich auf einen eingefrorenen Stand. Fehlt er, zeigt die Seite „Bitte zuerst unter „Jahresaktualisierung“ einen Datenstand einfrieren.“ Frieren Sie unter Jahresvergleich mit Datenstand heute einfrieren einen Stand ein.
  • Unbestätigte KI-Werte: Solange Felder mit blauem Dreieck offen sind, lassen sich Offenlegungen weder anlegen noch zur Freigabe geben noch freigeben.
  • Pflichtfelder im Formular: Empfänger und Zweck (mindestens drei Zeichen) sind Pflicht.

Hat sich die Akte seit dem letzten Stand geändert, frieren Sie vorher einen neuen Stand ein, sonst fehlen die Änderungen in der Offenlegung.

Wie prüfe ich den Inhalt einer Offenlegung?

Berater

Im Schritt Inhalt prüfen sind alle passenden Positionen vorgeschlagen; Sie wählen ab, was der Empfänger nicht braucht, und geben geschützte Angaben nur einzeln frei.

Im Schritt 2 Inhalt prüfen zeigt das Portal alle Positionen des Datenstands, die zum Paket gehören, nach Bereichen geordnet. Entfernen Sie das Häkchen bei allem, was der Empfänger nicht braucht.

Geschützte Angaben wie IBAN, Depotnummer, Kontonummer oder Steuer-ID sind nur enthalten, wenn Sie sie bei der Position einzeln ankreuzen („nur auf ausdrückliche Einzelfreigabe“). Der Freigabetext nennt sie dann ausdrücklich.

Mit Vorschau (PDF) bzw. Vorschau (XLSX) sehen Sie die Datei vorab. Sind alle Pflichtangaben vollständig, erscheint „Alle Pflichtangaben vollständig“, und Sie klicken auf Zur Freigabe an Kunden bzw. Zur Freigabe. Danach ist die Auswahl gesperrt.

Was mache ich, wenn Pflichtangaben fehlen?

Berater

Ergänzen Sie die Angaben in der Akte, frieren Sie einen neuen Datenstand ein und legen Sie damit eine neue Offenlegung an.

Fehlen Pflichtangaben des Pakets, nennt das Portal sie unter der Auswahl, zum Beispiel einen fehlenden Wert oder eine fehlende Restschuld, und Zur Freigabe ist nicht möglich.

Da die Offenlegung auf einem unveränderlichen Datenstand beruht, lassen sich die Angaben darin nicht nachtragen. So gehen Sie vor:

  1. Ergänzen Sie die fehlenden Angaben in den Abschnitten der Akte.
  2. Frieren Sie unter Jahresvergleich mit Datenstand heute einfrieren einen neuen Stand ein.
  3. Legen Sie mit Neue Offenlegung eine neue Offenlegung an und wählen Sie den neuen Datenstand.

Alternativ wählen Sie die betroffene Position ab, wenn der Empfänger sie nicht braucht.

Wie lade ich den Kunden zur Freigabe ein?

Berater

In Schritt 3 erzeugen Sie einen Einladungslink, schicken ihn selbst und teilen den Einmalcode getrennt mit, etwa am Telefon.

Muss der Kunde freigeben, erscheint nach Zur Freigabe an Kunden die Karte Kunden zur Freigabe einladen.

  1. Klicken Sie auf Einladungslink erzeugen und dann auf Link kopieren. Der Link wird nur dieses eine Mal angezeigt. Schicken Sie ihn selbst, zum Beispiel per E-Mail.
  2. Hat der Kunde den Link geöffnet, klicken Sie auf Einmalcode erzeugen und teilen ihm den Code auf einem anderen Weg mit. Der Code gilt 10 Minuten; mehr als drei Codes pro Stunde sind nicht möglich.
  3. Der Kunde prüft auf meine.vermoegensakte.de Empfänger, Zweck und Inhalt und klickt auf Jetzt freigeben oder Ablehnen.

Neuen Link erzeugen macht den bisherigen ungültig, Einladung widerrufen beendet die Einladung. Solange Ihre Verwaltung den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nicht abgeschlossen hat, können Sie keine Kunden einladen.

Wie verfolge ich die Freigabe und lade die Datei herunter?

Beratermit Bild

Die Detailseite zeigt Freigabetext, Freigabestatus von Kunde und Berater und nach vollständiger Freigabe den Knopf zum Herunterladen.

In der Liste Offenlegungen zeigt die Spalte Status, ob eine Offenlegung im Entwurf, Zur Freigabe, freigegeben, heruntergeladen, abgelehnt oder zurückgezogen ist, und auf wen sie wartet.

Auf der Detailseite sehen Sie den Freigabetext, den der Freigebende bestätigt, und darunter „Freigabe Kunde“ bzw. „Freigabe Berater“ mit Zeitpunkt oder „ausstehend“. Müssen Sie selbst freigeben, klicken Sie auf Als Berater freigeben.

Sind alle Freigaben erteilt, klicken Sie auf Herunterladen (PDF) bzw. Herunterladen (XLSX). Freigabe und Download verlangen bei Bedarf einen Code aus Ihrer Authenticator-App. Jeder Download wird protokolliert.

  1. 1Freigabetext
  2. 2Freigabestatus von Kunde und Berater
  3. 3Kunden zur Freigabe einladen
  4. 4Code für den Kunden
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Was passiert, wenn ich nach dem Absenden noch etwas ändern muss oder der Kunde ablehnt?

Berater

Solange die Offenlegung zur Freigabe liegt, holen Sie sie mit Zurück in die Bearbeitung zurück; erteilte Freigaben verfallen dann.

Steht die Offenlegung auf Zur Freigabe, klicken Sie auf Zurück in die Bearbeitung. Die Auswahl ist dann wieder offen. Bereits erteilte Freigaben verfallen, offene Einladungen an den Kunden werden widerrufen. Nach der Änderung geben Sie die Offenlegung erneut zur Freigabe und laden den Kunden neu ein.

Lehnt der Kunde ab, steht die Offenlegung auf abgelehnt, und es wird nichts weitergegeben. Klären Sie mit dem Kunden, was nicht stimmt. Liegt der Fehler in den Angaben, korrigieren Sie die Akte, frieren einen neuen Datenstand ein und legen eine neue Offenlegung an.

Empfänger, Zweck, Anlass, Paket und Datenstand einer bestehenden Offenlegung lassen sich nicht ändern.

Schickt das Portal die Offenlegung oder Selbstauskunft an die Bank?

Für alle

Nein. Das Portal erzeugt nur die Datei; Sie geben sie selbst an die Bank weiter.

Es gibt keine automatische Übermittlung. Das Portal erzeugt nach der Freigabe die Datei, und Sie laden sie herunter. Wer sie auf welchem Weg an die Bank weitergibt, entscheiden Sie und Ihr Kunde.

Jeder Download wird im Protokoll festgehalten. Bei der Selbstauskunft für Banken sehen Sie in der Liste außerdem, wie oft eine Datei abgerufen wurde. Die Datei ist kein Vordruck der Bank. Deren eigene Erklärungen, etwa Bankauskunft, SCHUFA oder Grundbucheinsicht, bleiben davon unberührt.

Selbstauskunft für Banken

Wie erstelle ich eine Selbstauskunft oder Vermögensaufstellung nach Bankvorlage?

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In der Akte unter Selbstauskunft für Banken Vorlage, Abschnitte, Format und Einheit wählen, mit Vorschau prüfen und mit Export erstellen anlegen.

  1. Öffnen Sie in der Akte Selbstauskunft für Banken (als Kunde Stand-alone: Selbstauskunft erstellen).
  2. Wählen Sie die Vorlage Selbstauskunft oder Vermögensaufstellung für die Offenlegung nach § 18 KWG.
  3. Tragen Sie auf Wunsch Empfänger (Kreditinstitut, optional) und Kundennummer beim Institut ein.
  4. Wählen Sie Antragsteller, Abschnitte, Format (PDF, Word oder Excel) und Einheit (Euro oder Tausend Euro).
  5. Kreuzen Sie IBAN, Konto-, Depot- und Grundbuchnummern sowie Steuer-ID übernehmen nur an, wenn die Bank das verlangt.
  6. Prüfen Sie mit Vorschau herunterladen und klicken Sie auf Export erstellen.

Die Datei steht danach unten unter Exporte dieser Akte zum Herunterladen bereit.

  1. 1Menüpunkt Selbstauskunft für Banken
  2. 2Vorlage wählen
  3. 3Empfänger und Kundennummer, optional
  4. 4Format PDF, Word oder Excel
  5. 5Vorschau prüfen
  6. 6Export erstellen
  7. 7Exporte dieser Akte: herunterladen
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Welche Formate gibt es und was gilt bei mehreren Antragstellern?

BeraterOhne Berater

PDF, Word oder Excel; bis zu sechs Antragsteller in der Reihenfolge des Anklickens, ab drei im Querformat.

Jede Selbstauskunft gibt es als PDF, Word oder Excel, wahlweise in Euro oder Tausend Euro. Alle Dateien erscheinen einheitlich im Design der Vermögensakte, nicht im Originalvordruck einer Bank. Der Empfänger steht dezent in Kopf- und Fußzeile.

Hat die Akte mehrere erwachsene Personen, wählen Sie unter Antragsteller aus, wer in die Unterlage kommt. Vorbelegt sind Hauptperson und Partner. Die Reihenfolge entspricht der Reihenfolge des Anklickens, höchstens sechs Personen sind möglich. Bei einem oder zwei Antragstellern ist die Selbstauskunft im Hochformat, ab drei Antragstellern im Querformat. Kinder stehen nicht zur Auswahl.

Was muss ich bei Vollstreckungsmaßnahmen angeben?

BeraterOhne Berater

Ist der Abschnitt gewählt, tragen Sie die Angaben des Kunden zu den letzten zehn Jahren direkt im Formular ein; ohne Antwort lässt sich der Export nicht anlegen.

Den Abschnitt Vollstreckungsmaßnahmen der letzten zehn Jahre gibt es bei der Vorlage Selbstauskunft. Wählen Sie eine der beiden Antworten:

  • Keine Mahnverfahren, Klagen, Zwangsvollstreckungen, Vermögensauskünfte oder Insolvenzverfahren, oder
  • Es gab Maßnahmen: Dann wählen Sie je Maßnahme den Antragsteller, die Art (Mahnverfahren, Zahlungsklage, Zwangsvollstreckung, Abnahme der Vermögensauskunft, Insolvenzverfahren) und tragen auf Wunsch Gericht und Aktenzeichen sowie die Höhe ein. Mit Weitere Maßnahme ergänzen Sie Zeilen.

Die Angabe wird mit dem Export verschlüsselt gespeichert und ist danach nicht mehr änderbar. In der Datei steht, ob der Kunde sie selbst gemacht hat oder ob sie vom Berater erfasst wurde.

Kann ich eine erstellte Selbstauskunft nachträglich ändern?

BeraterOhne Berater

Nein. Jede Datei entsteht einmal beim Erstellen und bleibt gleich; für geänderte Angaben legen Sie einen neuen Export an.

Beim Erstellen (bei Anfragen des Kunden: bei der Freigabe) friert das Portal den aktuellen Stand der Akte ein und erzeugt die Datei genau einmal. Jedes Herunterladen liefert dieselbe Datei. Ihre Prüfsumme (SHA-256) steht in der Liste unter dem Status.

Haben sich Angaben geändert oder war etwas falsch, korrigieren Sie die Akte und legen mit Export erstellen einen neuen Export an. Das gilt auch für die Angaben zu Vollstreckungsmaßnahmen. Der alte Export bleibt in der Liste stehen.

Mein Kunde hat eine Selbstauskunft angefragt. Was muss ich tun?

BeraterKunde

Die Anfrage steht mit dem Status Wartet auf Freigabe in der Liste; Sie prüfen sie mit Vorschau und geben frei oder lehnen mit Begründung ab.

Ein eingeladener Kunde kann im Kundenportal unter Selbstauskunft für Banken eine Selbstauskunft zusammenstellen und mit Beim Berater anfragen an Sie schicken. Sie erscheint in Ihrer Akte unter Exporte dieser Akte mit dem Status Wartet auf Freigabe und dem Vermerk „vom Kunden“.

  1. Klicken Sie auf Vorschau und prüfen Sie die Datei.
  2. Klicken Sie auf Freigeben. Erst jetzt entsteht die Datei aus dem dann aktuellen Stand.
  3. Oder klicken Sie auf Ablehnen und geben einen Grund an; den Grund sieht der Kunde.

Nach der Freigabe lädt der Kunde die Datei selbst herunter. Bis zu Ihrer Entscheidung kann er die Anfrage zurückziehen. Sind mehrere Antragsteller einzeln eingeladen, erstellen Sie die gemeinsame Unterlage selbst.

Warum sind Offenlegung und Selbstauskunft gesperrt, obwohl alles ausgefüllt ist?

BeraterOhne Berater

Es gibt noch Werte mit blauem Dreieck, die eine KI eingetragen hat und die noch nicht bestätigt sind.

Werte, die über eine KI in die Akte gekommen sind, tragen ein blaues Dreieck, bis ein Mensch sie geprüft hat. Solange solche Werte in aktiven Positionen offen sind, sind Offenlegung und Selbstauskunft für Banken gesperrt. Die Übersicht der Akte zeigt dann einen Hinweis mit der Zahl der offenen Werte und den betroffenen Positionen.

  • Werte aus Ihrer eigenen KI: Vergleichen Sie sie mit den Unterlagen und bestätigen Sie sie einzeln im Formular mit bestätigen oder alle auf einmal mit Alle bestätigen.
  • Werte aus der KI des Kunden: Bestätigen kann nur der Kunde. Ein von Ihnen von Hand geänderter Wert gilt als geprüft.

Berater & Organisation

Hinweise, Berechnungen & Bankpaket

Was die Akte aus den erfassten Daten ableitet: Hinweise auf Termine, Zinsbindungen und Prolongation, Kennzahlen, erkannte Werte aus Unterlagen und das Bankpaket.

Hinweise und Termine

Welche Hinweise zeigt mir das Portal?

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Über der Aktenliste stehen Handlungsbedarf, Termine der nächsten 90 Tage, auslaufende Zinsbindungen, fehlende Angaben und offene Aufgaben aller Akten, die Sie sehen dürfen.

Die Karte Hinweise über der Aktenliste hat fünf Reiter:

  • Handlungsbedarf: überfällig oder in den nächsten 30 Tagen fällig, etwa eine Offenlegung, eine Restschuld oder ein Wert, der zu alt ist, eine fällige Jahresaktualisierung. Zinsbindungen erscheinen hier, wenn sie in den nächsten 6 Monaten enden.
  • Demnächst: Termine in den nächsten 90 Tagen, zum Beispiel ein fälliges Festgeld, ein befristetes Einkommen oder eine befristete Bürgschaft.
  • Zinsbindungen: der Zinsbindungsradar über alle Akten.
  • Fehlende Angaben: Akten mit Befunden der Plausibilitätsprüfung.
  • Aufgaben: offene Aufgaben an Ihre Kunden.

Ein Klick auf eine Zeile öffnet die Akte an der passenden Stelle. Mit Nur meine Akten blenden Sie Akten anderer Berater Ihrer Organisation aus. Eine E-Mail-Benachrichtigung ist derzeit nicht eingeschaltet.

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Was zeigt der Zinsbindungsradar?

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Alle Kredite Ihrer Akten, deren Zinsbindung in den nächsten 6, 12, 18 oder 24 Monaten endet, mit Restschuld heute und berechneter Restschuld zum Ende.

Im Reiter Zinsbindungen wählen Sie den Zeitraum: unter 6, 12, 18 oder 24 Monaten. Je Kredit sehen Sie Akte, Bank, Zinssatz, Restschuld heute und die Restschuld zum Ende der Zinsbindung, darüber die Summe.

Die Restschuld zum Ende ist eine Berechnung aus den erfassten Vertragsdaten: mit dem Tilgungsplan, wenn er hinterlegt ist, sonst als Annuitäten-, Raten- oder endfälliges Darlehen mit unveränderter Rate und ohne künftige Sondertilgungen. Fehlen Angaben für die Rechnung, nennt das Portal den Grund statt einer Zahl. Es ist keine Zinsprognose und keine Empfehlung.

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Berechnungen in der Akte

Wie rechnet die Zinsänderung bei Prolongation?

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Je Darlehen mit Zinsbindung rechnet das Portal die Rate ab Zinsbindungsende bei −3 bis +3 Prozentpunkten, einmal bei gleichem Laufzeitende und einmal bei gleicher oder um bis zu 1,5 Punkte geänderter Tilgung.

Sie finden die Karte Zinsänderung bei Prolongation in der erweiterten Ansicht auf der Seite Verbindlichkeiten. Mit den Knöpfen −3 % bis +3 % wählen Sie die Änderung des Sollzinses in Prozentpunkten; ein Zins unter 0 % wird nicht gerechnet.

Je Darlehen stehen dort:

  • die berechnete Restschuld zum Ende der Zinsbindung,
  • der Sollzins heute und danach,
  • die Rate heute,
  • die Rate bei gleichem Laufzeitende: das Darlehen ist zum selben Termin getilgt wie bisher,
  • die Rate bei gleicher Tilgung: der bisherige Tilgungssatz bleibt, also die aktuelle Tilgung des Darlehens, nicht die anfängliche aus dem Vertrag; das Darlehen läuft dafür kürzer oder länger.

Mit den Knöpfen unter Tilgung rechnen Sie die zweite Rate mit einer um bis zu 1,5 Prozentpunkte niedrigeren oder höheren Tilgung (in Stufen von 0,5). Ausgangspunkt ±0 ist die aktuelle Tilgung des jeweiligen Darlehens. So sehen Sie vor einem Bankgespräch, wie eine geringere Tilgung bei gestiegenen Zinsen Rate und Laufzeit verändert.

Darunter steht jeweils, um wie viel sich die Rate im Monat ändert und wann das Darlehen getilgt wäre. Gerechnet wird für Annuitäten-, Raten- und endfällige Darlehen. Es ist eine Rechnung mit den erfassten Daten, kein Angebot einer Bank und keine Zinsprognose.

  1. 1Zinsänderung −3 bis +3 Prozentpunkte
  2. 2Tilgung ändern in Stufen von 0,5 % ab der aktuellen
  3. 3Rate bei gleichem Laufzeitende
  4. 4Rate bei gleicher Tilgung
  5. 5Berechnete Restschuld zum Ende der Zinsbindung
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Was zeigen die Kennzahlen der Immobilien?

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Je Immobilie Marktwert, zugeordnete Restschuld, Beleihungsauslauf, Eigenkapital, freie Grundschuld, Miete, Bruttomietrendite, Kapitaldienst und Überschuss vor Steuern, dazu die Summen des Bestands.

Die Karte Kennzahlen der Immobilien steht auf der Seite Immobilien, im Beraterportal und im eigenen Konto nur in der erweiterten Ansicht. Die Restschuld wird der Immobilie zugeordnet, die das Darlehen finanziert; sonst über die Grundschuld, bei mehreren Objekten anteilig und gekennzeichnet. Darlehen ohne Objekt werden genannt.

  • Beleihungsauslauf rechnerisch: Restschuld durch Marktwert. Den Beleihungswert legt allein die Bank fest.
  • Eigenkapital rechnerisch: Marktwert abzüglich zugeordneter Restschuld.
  • Freie Grundschuld: Grundschulden auf dem Objekt abzüglich der heutigen Restschuld der damit gesicherten Darlehen. Ob die Bank den freien Teil nutzt, entscheidet sie.
  • Bruttomietrendite: Jahresnettokaltmiete durch Marktwert.
  • Überschuss p. a.: Miete minus Kapitaldienst und, soweit erfasst, nicht umlagefähige Kosten, vor Steuern.

Fehlen Angaben, steht „mindestens“ oder „höchstens“ vor der Summe. Die Kennzahlen sind keine Bewertung und keine Finanzierungs- oder Anlageempfehlung.

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Was zeigt „Beteiligungen und Haftung“?

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Eine aufklappbare Verästelung je Person oder Unternehmen mit Darlehen, Bürgschaften, Eigentum und Beteiligungen, dazu die mögliche Haftung.

Die Karte Beteiligungen und Haftung steht auf der Seite Personen & Unternehmen. Je Person oder Unternehmen klappen Sie die Gruppen Darlehen, Bürgschaften, Eigentum und Beteiligungen auf und sehen, was ihr zu welchem Anteil gehört, wie eine Immobilie finanziert und womit sie belastet ist, welche Kredite die Grundschuld sichert, über Beteiligungen auch Vermögen und Schulden der Gesellschaft sowie Schuldner- und Bürgenstellungen. Positionen ohne Zuordnung stehen gesondert. Ein Klick führt zur Position.

Neben jeder Person stehen haftet für und bürgt bis. haftet für zählt Darlehen, für die die Person (mit)haftet, voll, weil bei einer Gesamtschuld jede Person für den ganzen Betrag einstehen kann. Bürgschaften stehen getrennt unter bürgt bis. Die Beträge mehrerer Personen sind deshalb nicht addierbar.

  1. 1Aufgeklappter Zweig: mit + und − auf- und zuklappen
  2. 2Mögliche Haftung der Person, nicht addierbar
  3. 3Position, Klick führt dorthin
  4. 4Alle Zweige auf- oder zuklappen
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Was ist das Briefing?

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Eine Seite je Akte zur Vorbereitung eines Termins mit Kennzahlen, nächster Zinsbindung, nächster Offenlegung, Änderungen seit dem letzten Stand, Terminen und fehlenden Angaben.

Öffnen Sie die Akte und wählen Sie unter „Vorgänge“ Briefing. Die Seite fasst den heutigen Stand zusammen: Reinvermögen, Verbindlichkeiten mit Zahl der Kredite und Institute, nächste Zinsbindung mit berechneter Restschuld, nächste Offenlegung, Überblick über Immobilien, Kredite und Bürgschaften, wesentliche Änderungen seit dem letzten Datenstand, Termine der nächsten 90 Tage und fehlende Angaben.

Mit Drucken drucken Sie die Seite oder speichern sie über den Druckdialog des Browsers als PDF. Das Portal protokolliert, dass ein Briefing erstellt wurde, ohne Beträge.

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Was gilt beim Vergleich zweier Datenstände als wesentlich?

Berater

Neue und entfallene Positionen sowie Änderungen ab 10.000 € oder 10 %; die Grenze kann der Org-Admin für die Organisation ändern.

Der Jahresvergleich und das Briefing nennen je Feld, was neu, entfallen oder geändert ist, auch geänderte Eigentums- und Haftungsbeziehungen, mit Differenz in Euro und Prozent. Als wesentlich gelten neue oder entfallene Positionen, geänderte Eigentumsquoten und Betragsänderungen ab 10.000 € oder 10 %. Mit Nur wesentliche Änderungen blenden Sie den Rest aus.

Der Org-Admin ändert die Grenze unter Parameter › Wesentliche Änderungen. Die Darstellung ist neutral, ohne Bewertung als gut oder schlecht.

Was prüft die Plausibilitätsprüfung?

Berater

31 Regeln suchen nach Widersprüchen, fehlenden Angaben und Hinweisen, etwa Eigentumsanteile unter 100 % oder ein Kredit ohne Schuldner. Es ist keine Bonitätsprüfung.

Die Karte Fehlende Angaben in der Übersicht der Akte zeigt, wie viele Positionen ohne Befund sind, und listet jeden Befund mit Einstufung: Widerspruch, Fehlende Angabe oder Hinweis. Ein Klick führt zur Position. Ihr Kunde sieht dieselbe Prüfung, bevor er seine Erfassung abgibt.

Der Org-Admin kann unter Parameter › Prüfregeln einzelne Regeln abschalten, die Einstufung ändern und Monatsgrenzen anpassen, etwa ab wann ein Kontostand als veraltet gilt. Die Prüfung bewertet nur die Daten, nicht den Kunden.

Was zeigt der Ring „Datenqualität“?

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Der Ring zeigt in Prozent, wie vollständig und aktuell Angaben und Unterlagen einer Akte sind; einzelne Lücken lassen sich mit Grund ignorieren.

Der Ring Datenqualität steht oben in der Übersicht der Akte und klein in der Aktenliste. Er misst nur, wie vollständig und aktuell Angaben und Unterlagen sind, und ist kein Bonitätswert. Mit Details ansehen sehen Sie fehlende Unterlagen und offene Angaben, je mit dem möglichen Gewinn in Prozentpunkten. Was nicht zutrifft, nehmen Sie oder Ihr Kunde mit Ignorieren und einem Grund (Habe ich nicht, Trifft nicht zu oder Später) heraus; der Punkt zählt dann als erledigt, steht mit Grund und Datum unter Ignoriert und lässt sich mit Wieder anzeigen zurückholen. Widersprüche und Pflicht-Unterlagen lassen sich nicht ignorieren.

  1. 1Datenqualität in Prozent
  2. 2Details ansehen oder schließen
  3. 3Möglicher Gewinn in Prozentpunkten
  4. 4Ignorieren mit Grund
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Gibt die Vermögensakte Zins-, Finanzierungs- oder Anlageempfehlungen?

Für alle

Nein. Alle Berechnungen beruhen auf den erfassten Daten und sind als Berechnung gekennzeichnet; es gibt keine Zinsprognose, kein Angebot, keinen Produktvergleich und keine Bonitätsbewertung.

Nein. Zinsbindungsradar, Zinsänderung bei Prolongation, Kennzahlen der Immobilien und Briefing rechnen ausschließlich mit den Angaben in der Akte. Sie zeigen, was sich aus diesen Daten ergibt, ohne Annahmen über künftige Zinsen und ohne Bewertung. Thierfelder Solutions erbringt keine Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung und vermittelt keine Kredite.

Unterlagen und Bankpaket

Was bedeuten die empfohlenen Unterlagen?

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Je Position zeigt die Akte, welche Unterlagen üblicherweise dazugehören und ob eine passende, aktuelle Unterlage vorliegt. Es ist eine Empfehlung, keine Anforderung eines Instituts.

Die Liste Empfohlene Unterlagen steht auf der Seite Dokumente. Je Position nennt sie die Unterlage, etwa Grundbuchauszug und Gebäudeversicherung zur Immobilie, Mietaufstellung zur vermieteten Immobilie, Darlehensvertrag und Restschuldbestätigung zum Darlehen, Depotauszug, Gehaltsnachweis, Steuerbescheid oder BWA, mit dem höchsten Alter. Der Status lautet:

  • Vorhanden: eine passende Unterlage liegt vor und ist aktuell genug.
  • Nicht zugeordnet: eine passende Unterlage liegt vor, ist aber keiner Position zugeordnet.
  • Fehlt: keine passende Unterlage.

Mit Nicht erforderlich nehmen Sie eine Unterlage für diese Position aus der Liste.

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Wie fordere ich für einen Vorgang bestimmte Unterlagen an?

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In der laufenden Selbsterfassung unter Angeforderte Unterlagen je Unterlage Pflicht oder optional festlegen; der Kunde sieht dann nur diese Unterlagen.

Öffnen Sie in der Akte unter Selbsterfassung die laufende Erfassung und klicken Sie in der Karte Angeforderte Unterlagen auf Unterlagen anfordern. Mit Vorlage übernehmen … starten Sie von einem Ihrer Unterlagen-Sets oder einer Plattform-Vorlage, legen je Unterlage Pflicht oder optional fest und klicken auf Anforderung speichern. Solange die Erfassung läuft, sieht Ihr Kunde nur diese Unterlagen statt der automatischen Empfehlung; Pflicht-Unterlagen kann er nicht ignorieren. Eigene Sets legen Sie unter Parameter › Unterlagen-Sets an; mit Aufheben gilt wieder die automatische Empfehlung.

  1. 1Vorlage übernehmen …
  2. 2Zahl der Pflicht- und optionalen Unterlagen
  3. 3Je Unterlage: nicht angefordert (−), optional oder Pflicht
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Wie stelle ich meinem Kunden eine Aufgabe?

BeraterKunde

Auf der Seite Dokumente unter Aufgaben an den Kunden oder direkt bei einer fehlenden Unterlage mit Aufgabe stellen; der Kunde meldet sie erledigt, Sie schließen sie.

  1. Öffnen Sie in der Akte die Seite Dokumente.
  2. Klicken Sie bei einer fehlenden Unterlage auf Aufgabe stellen oder in der Karte Aufgaben an den Kunden auf Aufgabe stellen.
  3. Schreiben Sie kurz, was fehlt (höchstens 500 Zeichen), und speichern Sie.

Ihr Kunde sieht die Aufgabe in seinem Portal bei den Dokumenten und meldet sie als erledigt, sobald er die Unterlage hochgeladen hat. Sie prüfen und schließen die Aufgabe. Offene Aufgaben aller Akten stehen im Reiter Aufgaben der Hinweise. Der Text wird verschlüsselt gespeichert; eine E-Mail an den Kunden verschickt das Portal dafür nicht.

Wie funktioniert „Werte erkennen“?

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Bei einem hochgeladenen Kontoauszug, Depotauszug, Darlehensvertrag, Gehaltsnachweis, einer Mietaufstellung, einem Steuerbescheid oder einer Renteninformation liest das Portal die Werte selbst, ohne KI, und schlägt sie zum Eintragen vor.

  1. Laden Sie die Unterlage mit der passenden Art des Dokuments hoch.
  2. Klicken Sie in der Liste Abgelegte Dokumente auf Werte erkennen.
  3. Vergleichen Sie den Vorschlag mit der Unterlage. Mit Eintragen übernehmen Sie ihn, mit Bearbeiten oder Ergänzen und eintragen öffnet sich das Formular, mit Verwerfen lehnen Sie ihn ab.

Das Portal liest die Textebene des PDF; bei Fotos und Scans erkennt es den Text mit einem Programm auf dem eigenen Server. Die Unterlage geht an keinen fremden Dienst und an keine KI. Erkannt wird nur, was eindeutig beschriftet ist, etwa „neuer Kontostand“, „Restschuld“ oder „Sollzins“; alles andere bleibt leer. Weder der gelesene Text noch die Vorschläge werden gespeichert. Eingetragene Werte tragen ein blaues Dreieck, bis sie bestätigt sind.

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Was ist das Bankpaket?

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Eine Datei für die Bank aus einer freigegebenen Selbstauskunft: Deckblatt im Namen des Kunden, Inhaltsverzeichnis mit Seiten und Prüfsummen, Immobilien- und Darlehensübersicht und gewählte Nachweise, als PDF oder ZIP.

  1. Erstellen Sie unter Selbstauskunft für Banken eine Selbstauskunft oder Vermögensaufstellung.
  2. Wählen Sie in der Karte Bankpaket den freigegebenen Export, das Format PDF (eine Datei) oder ZIP (einzelne Dateien mit Prüfsummen), den Inhalt und die Nachweise aus der Dokumentenablage. Angeboten werden geprüfte PDF-, JPEG- und PNG-Dateien.
  3. Klicken Sie auf Bankpaket erstellen und laden Sie es herunter.

Das Deckblatt trägt den Namen und die Anschrift Ihres Kunden; das Inhaltsverzeichnis nennt je Unterlage die Seite und eine SHA-256-Prüfsumme. Übersichten und Selbstauskunft beruhen auf dem eingefrorenen Datenstand der Freigabe. Das Paket entsteht einmal, wird verschlüsselt gespeichert und liefert bei jedem Abruf dieselbe Datei; jeder Abruf wird protokolliert. Weitergegeben wird es von Ihnen oder Ihrem Kunden, nicht vom Portal.

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Wofür sind die Bankprofile?

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Unter Parameter › Bankprofile hinterlegt der Org-Admin je Bank, welche Unterlagen die Beratung in welchem Turnus zusammenstellt; in der Akte steht dann „x von y aktuell“.

  1. Der Org-Admin legt unter Parameter › Bankprofile mit Vorgaben für eine Bank anlegen die Bank, eine Bezeichnung, die Unterlagen aus den Dokumentarten und den Turnus fest.
  2. In jeder Akte mit dieser Bank zeigt die Seite Bankbeziehungen unter Ihre Vorgaben für diese Banken je Unterlage, ob sie aktuell ist, und oben „x von y aktuell“. Aktuell ist eine Unterlage, die innerhalb des Turnus hochgeladen wurde oder deren Bezugsjahr in diesen Zeitraum fällt.
  3. Mit In die Bankbeziehung übernehmen setzen Sie Offenlegung, Turnus und Unterlagen der Bankbeziehung; daraus entstehen die Termine in den Hinweisen.

Die Bankprofile sind die eigene Liste Ihrer Beratung, keine Anforderung des Instituts. Änderungen werden ohne Inhalte protokolliert.

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Berater & Organisation

KI-Assistent für Berater

Wie Berater ihre eigene KI mit Einwilligung des Kunden nutzen, was die KI sieht und wer für die Ergebnisse verantwortlich ist.

Einschalten und verbinden

Wie schalte ich den KI-Assistenten für unsere Organisation ein?

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Verwaltung oder Selbstnutzer klickt unter KI-Assistent (Selbstnutzer: Benutzermenü oben rechts, erweiterte Ansicht) auf Einschalten; erst danach können Berater ihre KI nutzen.

Der KI-Assistent ist für jede Organisation zunächst ausgeschaltet.

  1. Öffnen Sie im Menü KI-Assistent. Als Selbstnutzer schalten Sie dafür die Erweiterte Ansicht ein und finden den Punkt oben rechts im Benutzermenü.
  2. Klicken Sie neben „Für Ihre Organisation“ auf Einschalten.

Schalten können Verwaltung und Selbstnutzer. Andere Berater sehen den Hinweis „Die Verwaltung Ihres Unternehmens kann die Funktion einschalten.“

Klären Sie vorher: Jeder Berater braucht ein Geschäftskonto beim KI-Anbieter mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und Ihre Kunden müssen über die Nutzung informiert werden. Das Portal kann die Kontoart nicht prüfen. Nach dem Einschalten zeigt die Seite die Adresse und die Schritte, mit denen ein Berater Claude oder ChatGPT verbindet.

  1. 1Menüpunkt KI-Assistent
  2. 2KI-Assistent ein- oder ausschalten
  3. 3Adresse für den Connector kopieren
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Was passiert, wenn der KI-Assistent ausgeschaltet wird?

BeraterOhne Berater

Alle verbundenen KI-Konten der Berater werden sofort getrennt, und Aufträge lassen sich nicht mehr erstellen.

Mit Ausschalten im Menü KI-Assistent trennt das Portal nach einer Rückfrage sofort alle verbundenen KI-Konten Ihrer Berater. Solange die Funktion aus ist, zeigt die Seite KI-Auswertung in jeder Akte „Zuerst die KI einschalten“, und eine KI, die sich neu verbinden will, erhält den Hinweis, dass die KI-Konten ausgeschaltet sind.

Wird die Funktion später wieder eingeschaltet, verbindet jeder Berater seine KI neu. Wird ein einzelner Berater im Menü Team gesperrt, enden auch seine KI-Zugriffe sofort.

Wie verbinde ich Claude oder ChatGPT mit dem Beraterportal?

BeraterOhne Berater

Adresse aus dem Menü KI-Assistent kopieren, in Claude oder ChatGPT als Connector eintragen, dann im Beraterportal anmelden und die Selbsterklärung abgeben.

  1. Öffnen Sie im Menü KI-Assistent die Karte Claude oder ChatGPT verbinden und klicken Sie bei der Adresse auf Kopieren.
  2. Tragen Sie die Adresse in Ihrer KI ein. Claude (Team oder Enterprise): Der Owner fügt unter Organisationseinstellungen → Connectors einen benutzerdefinierten Connector hinzu, danach verbindet jeder Berater ihn für sich. ChatGPT (Business oder Enterprise): Der Admin schaltet den Entwicklermodus für Apps frei; dann „App erstellen“, Adresse einfügen, Anmeldung „OAuth“.
  3. Die KI öffnet die Seite KI-Konto verbinden im Beraterportal. Melden Sie sich mit Ihrem zweiten Faktor an, prüfen Sie den Anbieter, setzen Sie das Häkchen bei der Selbsterklärung und klicken Sie auf Verbinden.

Die Menünamen bei den Anbietern ändern sich gelegentlich.

Was bestätige ich mit der Selbsterklärung?

BeraterOhne Berater

Dass Sie ein Geschäftskonto mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung ohne Training nutzen, die KI nur als Arbeitshilfe einsetzen und Ihre Kunden informieren.

Beim Verbinden setzen Sie das Häkchen bei diesem Text:

„Ich verbinde ein Geschäftskonto meines KI-Anbieters, für das ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO besteht und bei dem die Nutzung meiner Inhalte zum Training ausgeschlossen ist. Ich nutze die KI als Arbeitshilfe, nicht für automatisierte Entscheidungen über Kredite oder die Kreditwürdigkeit meiner Kunden, und informiere meine Kunden über die Nutzung.“

Das Portal speichert die Erklärung mit Fassung und Zeitpunkt. Ob die Angaben stimmen, kann es nicht prüfen. Ohne das Häkchen lässt sich nicht verbinden. Beim Kopieren und Einfügen gibt es keine eigene Erklärung, sondern den Hinweis „Nur mit Geschäftskonto und Vertrag zur Auftragsverarbeitung“.

Wie nutze ich Gemini oder eine andere KI ohne Connector?

Beratermit Bild

In der Akte unter KI-Auswertung auf Auftrag erstellen klicken, Aufgabe wählen, Auftrag kopieren, in der KI einfügen und die Antwort als Vorschläge ablegen.

  1. Öffnen Sie in der Akte KI-Auswertung und klicken Sie auf Auftrag erstellen.
  2. Wählen Sie die Aufgabe: Unterlagen abgleichen, Jahresgespräch vorbereiten oder Veränderungen seit dem letzten Stand (braucht zwei gespeicherte Stände).
  3. Wählen Sie ChatGPT, Claude oder Gemini, klicken Sie auf Auftrag kopieren und öffnen Sie Ihre KI. Fügen Sie den Auftrag in einen neuen Chat ein und hängen Sie die Unterlagen des Kunden an.
  4. Beim Abgleich kopieren Sie die Antwort zurück und klicken auf Als Vorschläge ablegen.

Das Häkchen Klarnamen einbeziehen setzen Sie nur, wenn Ihr Vertrag mit dem Anbieter das abdeckt. Der Abruf wird protokolliert. Die Schaltfläche erscheint erst, wenn die Einwilligung des Kunden vorliegt.

  1. 1Aufgabe wählen
  2. 2Auftrag kopieren und in der KI einfügen
  3. 3Klarnamen nur mit passendem Vertrag
  4. 4Antwort der KI einfügen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Einwilligung des Kunden

Warum steht bei der Einwilligung des Kunden „fehlt“ und wie trage ich sie ein?

Beratermit Bild

Ohne Einwilligung sieht keine KI die Akte; hat der Kunde außerhalb des Portals eingewilligt, tragen Sie das mit Einwilligung eintragen ein.

Unter KI-Auswertung zeigt die Karte Einwilligung des Kunden den Stand: liegt vor oder fehlt. Solange sie fehlt, gibt es keinen Auftrag und keinen Zugriff einer verbundenen KI auf diese Akte.

Willigt der Kunde im Kundenportal ein, steht das hier automatisch. Hat er außerhalb des Portals eingewilligt und den Einwilligungstext vorher erhalten (Einwilligungstext ansehen):

  1. Klicken Sie auf Einwilligung eintragen.
  2. Geben Sie Erteilt am und die Form an: schriftlich, elektronisch (E-Mail, Formular) oder mündlich. Das Datum darf höchstens ein Jahr zurückliegen.
  3. Klicken Sie auf Eintragen.

Bewahren Sie den Nachweis, etwa das unterschriebene Formular oder die E-Mail, bei sich auf.

  1. 1Menüpunkt KI-Auswertung
  2. 2Status der Einwilligung
  3. 3Schriftliche Einwilligung eintragen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie willigt der Kunde ein und wie widerruft er?

BeraterKunde

Der Kunde klickt im Kundenportal auf Ich willige ein und kann dort auch widerrufen; einen Widerruf auf anderem Weg trägt der Berater ein.

Ist der KI-Assistent eingeschaltet, sieht der Kunde während seiner Erfassung im Kundenportal den Kasten KI-Auswertung durch Ihren Berater mit dem vollständigen Einwilligungstext und erteilt sie mit Ich willige ein. Die Einwilligung ist freiwillig. Das Portal speichert sie mit Fassung des Textes und Zeitpunkt.

Widerrufen kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft: im Portal mit Einwilligung widerrufen oder gegenüber seinem Berater. Erfährt der Berater vom Widerruf, klickt er unter KI-Auswertung auf Widerruf eintragen. Danach sieht keine KI die Akte mehr.

Der Berater sieht unter KI-Auswertung, wann der letzte KI-Abruf war; der Kunde sieht das ebenfalls im Portal.

Brauche ich als Kunde Stand-alone eine Einwilligung?

Ohne Berater

Nein. Für Ihre eigene Akte ist keine Einwilligung nötig; Sie schalten den KI-Assistenten nur selbst ein.

Als Kunde Stand-alone verwalten Sie Ihre eigenen Daten. Eine Einwilligung wie bei einem eingeladenen Kunden ist deshalb nicht nötig.

Den KI-Assistenten schalten Sie in der erweiterten Ansicht oben rechts im Benutzermenü unter KI-Assistent selbst mit Einschalten ein. Danach verbinden Sie Claude oder ChatGPT mit der dort angezeigten Adresse und geben beim Verbinden die Selbsterklärung ab. Auch für Sie gilt: Die KI erhält keine Konto-, Depot- oder Grundbuchnummern, Namen sind standardmäßig durch Kennungen ersetzt, und Werte aus der KI tragen ein blaues Dreieck, bis Sie sie bestätigt haben.

Daten und Verantwortung

Was sieht die KI von der Akte?

BeraterKunde

Nur Akten mit Einwilligung, ohne Konto-, Depot-, IBAN- und Grundbuchnummern und ohne Bemerkungen; Namen sind standardmäßig durch Kennungen ersetzt.

Die KI erhält nur Akten, für die der Kunde eingewilligt hat. Konto-, Depot-, IBAN- und Grundbuchnummern sowie Bemerkungen gibt das Portal nie weiter.

Ohne Klarnamen ersetzt das Portal Namen, Anschriften und Geburtsdaten durch Kennungen wie „Person 1“, die Akte selbst erscheint unter einer Kennung. Klarnamen lassen sich je Verbindung beim Verbinden oder je Auftrag zulassen, aber nur, wenn der Vertrag mit dem KI-Anbieter das abdeckt.

Was ein Berater selbst bei seiner KI hochlädt, etwa einen Kontoauszug, verarbeitet der Anbieter nach seinen eigenen Bedingungen, häufig auch in den USA. Schwärzen Sie Unterlagen bei Bedarf vorher. Jeder Abruf wird protokolliert.

Wie übernehme ich die Vorschläge der KI?

Berater

Unter Vorschläge der KI prüfen Sie jeden Vorschlag und tragen ihn ein, bearbeiten oder verwerfen ihn; eingetragene Werte bestätigen Sie danach.

Die KI ändert die Akte nie selbst. Ihre Vorschläge erscheinen unter KI-Auswertung in der Karte Vorschläge der KI.

  1. Prüfen Sie jeden Vorschlag. Mit Eintragen übernehmen Sie ihn, mit Bearbeiten bzw. Ergänzen und eintragen passen Sie ihn vorher an, mit Verwerfen lehnen Sie ihn ab.
  2. Eingetragene Werte tragen ein blaues Dreieck. Vergleichen Sie sie in den Abschnitten mit den Unterlagen und bestätigen Sie sie mit bestätigen oder Alle bestätigen. Ein von Hand geänderter Wert gilt als bestätigt.

Solange Werte mit blauem Dreieck offen sind, sind Offenlegung und Selbstauskunft für Banken gesperrt.

Wer ist für die Ergebnisse der KI verantwortlich?

Berater

Der Berater bzw. sein Unternehmen: für die Wahl des KI-Dienstes, den Vertrag mit dem Anbieter, die Information der Kunden und die Prüfung der Ergebnisse.

KI-Ergebnisse sind nur Vorschläge. Über ihre Übernahme entscheidet ein Mensch. Nutzen Sie KI-Dienste für Daten Ihrer Kunden, sind Sie verantwortlich für die Auswahl des Dienstes, den Vertrag mit dem KI-Anbieter einschließlich eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO, die Rechtsgrundlage, die Information der Betroffenen und die Prüfung der Ergebnisse.

Die KI darf nicht für ausschließlich automatisierte Entscheidungen und nicht zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen eingesetzt werden. Berufsgeheimnisträger wie Steuerberater brauchen zusätzlich die Verpflichtung des Anbieters nach § 203 Abs. 4 StGB; das deckt die Selbsterklärung nicht ab. Thierfelder Solutions steht für Inhalte und Ergebnisse fremder KI-Dienste nicht ein.

Wie trenne ich eine KI-Verbindung?

BeraterOhne Berater

Im Menü KI-Assistent unter Verbundene KI-Konten auf Trennen klicken; der Zugriff dieser KI endet sofort.

Im Menü KI-Assistent listet die Karte Verbundene KI-Konten jede Verbindung mit Berater, KI, Namensbehandlung („Klarnamen“ oder „ersetzt“), Verbindungszeitpunkt und letzter Nutzung. Sie sehen Ihre eigenen Verbindungen, mit der Rolle Verwaltung auch die aller Berater Ihres Unternehmens.

Klicken Sie bei der Verbindung auf Trennen und bestätigen Sie die Rückfrage. Der Zugriff dieser KI endet sofort. Für einen neuen Zugriff verbindet der Berater die KI neu und gibt dabei erneut die Selbsterklärung ab.

Berater & Organisation

Organisation & Team

Rollen, Team, eigene Auswahlwerte, Protokoll, Rechnungsangaben, Gesamtexport, Speicherplatz und Nachrichten für die ganze Organisation.

Team und Rollen

Welche Rollen gibt es und was darf die Verwaltung?

Berater

Berater arbeiten in den Akten; die Verwaltung verwaltet zusätzlich Team, Auftragsverarbeitung, Rechnungsangaben, Protokoll und die Einstellungen der Organisation.

Im Beraterportal gibt es zwei Rollen:

  • Berater arbeiten in den Akten, sehen Kundenfreigaben, Parameter und KI-Assistent und können ihr eigenes KI-Konto verbinden.
  • Verwaltung sieht zusätzlich Team, Auftragsverarbeitung, Rechnungsangaben und Protokoll. Sie lädt Berater ein, sperrt sie, ordnet Akten zu, ändert Auswahlwerte, schaltet den KI-Assistenten ein und lädt unter Mein Zugang den Gesamtexport herunter.

Ihre Rollen stehen oben rechts im Benutzermenü unter Ihrem Namen. Fehlt Ihnen eine Berechtigung, meldet das Portal „Dafür fehlt Ihnen die Berechtigung.“ Wenden Sie sich dann an Ihre Verwaltung.

Wie lade ich einen Berater in unser Team ein?

Beratermit Bild

Im Menü Team Name und E-Mail-Adresse eintragen, bei Bedarf Auch Verwaltung ankreuzen und auf Einladung senden klicken.

  1. Öffnen Sie im Menü Team (nur Verwaltung).
  2. Tragen Sie unter Berater einladen Name und E-Mail-Adresse ein.
  3. Kreuzen Sie Auch Verwaltung nur an, wenn die Person Benutzer verwalten, Akten neu zuordnen und das gesamte Protokoll sehen soll.
  4. Klicken Sie auf Einladung senden. Fragt das Portal nach einem Code, geben Sie den aktuellen Code aus Ihrer Authenticator-App ein.

Die Einladung gilt 7 Tage. Die Person legt über den Link ihr Passwort fest und richtet bei der ersten Anmeldung den zweiten Faktor ein. Kann das Portal keine E-Mail senden, zeigt es den Link einmal zum Kopieren an. Geben Sie ihn nur an diese Person weiter.

  1. 1Menüpunkt Team
  2. 2Auch Verwaltung, nur bei Bedarf
  3. 3Berater einladen
  4. 4Zugang sperren
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie sperre oder entferne ich einen Berater?

Berater

Sperren beendet sofort alle Anmeldungen und KI-Zugriffe und lässt sich rückgängig machen; Löschen ist endgültig und überträgt die Akten an einen Nachfolger.

Im Menü Team finden Sie bei jeder Person diese Knöpfe:

  • Sperren beendet sofort alle Anmeldungen und KI-Zugriffe der Person. Ihre Akten bleiben erhalten. Entsperren gibt den Zugang zurück.
  • Löschen beendet den Zugang sofort, also Anmeldungen, Einladungslinks, Vertretungen und Mandate, und löscht die Person. Führt sie Akten, wählen Sie einen aktiven Berater, der sie übernimmt, und klicken auf Endgültig löschen. Die Person erhält eine Mitteilung per E-Mail. Verweisen noch Daten auf sie, bleibt sie anonymisiert als „Gelöschter Benutzer“ stehen.

Sich selbst können Sie weder sperren noch löschen, die letzte Person mit der Rolle Verwaltung ebenfalls nicht. Löschen lässt sich nicht rückgängig machen.

Wie ordne ich eine Akte einem anderen Berater zu?

Berater

Im Menü Team unter Akten zuordnen wählen Sie je Akte den zuständigen Berater; die Änderung wirkt sofort.

Jede Akte hat genau einen zuständigen Berater. Im Menü Team steht unten die Liste Akten zuordnen. Wählen Sie in der Zeile der Akte den neuen Berater aus. Die Auswahl wirkt sofort, der Berater erhält vollen Zugriff auf die Akte, und die Änderung wird protokolliert.

Zur Auswahl stehen nur aktive Benutzer mit der Rolle Berater. Eingeladene erscheinen erst, wenn sie ihr Passwort festgelegt haben, gesperrte gar nicht. Zur Sicherheit fragt das Portal bei Bedarf einen Code aus Ihrer Authenticator-App ab.

Einstellungen der Organisation

Wie passe ich die Auswahlwerte für unsere Organisation an?

BeraterOhne Beratermit Bild

Im Menü Parameter können Verwaltung und Selbstnutzer Werte umbenennen, ausblenden, verschieben und eigene Werte ergänzen.

Unter Parameter stehen alle Auswahlfelder der Erfassung, nach Bereichen geordnet. Mit den Bereichsknöpfen und dem Feld Feld oder Wert suchen finden Sie ein Feld schnell. Änderungen gelten sofort für Ihren ganzen Mandanten.

  • Umbenennen: Bezeichnung eines festen Werts ändern. Leeren Sie die Bezeichnung, gilt wieder der Standard.
  • Ausblenden: Schalter Sichtbar ausschalten. Mindestens ein Wert je Liste bleibt sichtbar.
  • Reihenfolge: mit den Pfeilen nach oben oder unten.
  • Eigener Wert: in der leeren letzten Zeile + Neuen Wert eintragen.

Ändern können Verwaltung und Selbstnutzer; alle anderen sehen die Einstellungen nur.

  1. 1Menüpunkt Parameter
  2. 2Feld oder Wert suchen
  3. 3Wert sichtbar oder ausgeblendet
  4. 4Eigenen Wert eintragen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Was sind Unterwerte und warum zählt mein eigener Wert wie der Wert darüber?

BeraterOhne Berater

Eigene Werte sind Unterwerte des festen Werts direkt darüber und zählen in Auswertungen und Offenlegungen wie dieser.

Die mitgelieferten Werte sind feste Grundwerte. Sie steuern Kategorien, Auswertungen und Offenlegungen. Ein eigener Wert ist immer ein Unterwert des festen Werts, der direkt darüber steht, und zählt in Auswertungen und Offenlegungen wie dieser. Schieben Sie einen neuen Wert deshalb mit den Pfeilen unter den passenden Grundwert, etwa „KfW 261 (Effizienzhaus)“ unter die passende Darlehensart.

Löschen geht nicht, nur Ausblenden; bereits erfasste Angaben behalten ihren Wert. Ein schon verwendeter eigener Wert lässt sich nicht mehr unter einen anderen festen Wert schieben. Listen mit dem Vermerk „nicht ergänzbar“ rechnen mit dem Wert oder steuern einen Ablauf und erlauben keine eigenen Werte. Die Vorgabe für alle Mandanten pflegt Thierfelder Solutions in den Schlüsselverzeichnissen; Ihre Anpassungen gehen dieser Vorgabe vor.

Was zeigt das Protokoll?

BeraterOhne Beratermit Bild

Wer wann was geändert, freigegeben oder heruntergeladen hat, mit Zeitpunkt, Person, Aktion, Kategorie und Ergebnis; Einträge lassen sich nicht ändern.

Das Menü Protokoll sehen die Verwaltung und Selbstnutzer. Es listet Anmeldungen, Änderungen, Freigaben, Downloads, Einladungen und KI-Abrufe, jeweils mit Zeitpunkt, Wer, Aktion, Kategorie und Ergebnis, also ob die Aktion gelang oder fehlschlug. Die neuesten Einträge stehen oben. Mit Ältere Einträge laden blättern Sie zurück.

Einträge lassen sich über das Portal weder ändern noch löschen. Das Protokoll ist auch im Gesamtexport als CSV-Datei enthalten.

  1. 1Menüpunkt Protokoll
  2. 2Was getan wurde
  3. 3Erfolg oder Fehlschlag
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wo hinterlege ich die Rechnungsanschrift?

BeraterOhne Beratermit Bild

Im Benutzermenü oben rechts unter Rechnungsangaben tragen Verwaltung oder Selbstnutzer Empfänger, Anschrift, Land, USt-IdNr. und E-Mail für Rechnungen ein und speichern.

An diese Anschrift stellt Thierfelder Solutions die Rechnungen für Ihre Nutzung der Vermögensakte.

  1. Öffnen Sie oben rechts im Benutzermenü Rechnungsangaben (Selbstnutzer in der einfachen Ansicht: Mein Zugang › Rechnungsangaben).
  2. Tragen Sie Rechnungsempfänger (Firma mit Rechtsform oder Ihr Name), auf Wunsch einen Zusatz, Straße und Hausnummer, PLZ, Ort und Land (ISO-Kürzel) wie DE, AT oder CH ein.
  3. Ergänzen Sie, falls vorhanden, die USt-IdNr. mit Länderkennung und die E-Mail für Rechnungen, am besten ein Postfach, das auch im Urlaub gelesen wird.
  4. Klicken Sie auf Speichern.

Solange nichts gespeichert ist, sind die Felder aus Ihren bisherigen Angaben vorbelegt. Bitte prüfen und speichern.

  1. 1Benutzermenü oben rechts
  2. 2Rechnungsangaben
  3. 3Rechnungsempfänger
  4. 4Angaben speichern
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie exportiere ich alle Daten unserer Organisation?

BeraterOhne Beratermit Bild

Unter Mein Zugang klicken Verwaltung oder Selbstnutzer auf Alle Daten exportieren und erhalten eine ZIP-Datei mit allen Daten.

  1. Öffnen Sie oben rechts im Benutzermenü Mein Zugang.
  2. Klicken Sie unter Alle Daten exportieren auf die gleichnamige Schaltfläche.
  3. Geben Sie bei Bedarf den Code aus Ihrer Authenticator-App ein.

Die ZIP-Datei enthält alle Akten mit sämtlichen Angaben im Klartext (JSON), die hochgeladenen Dokumente und Bilder im Original, freigegebene Offenlegungen und Bankvorlagen, Benutzer und Einstellungen sowie das Protokoll (CSV). Die Datei manifest.json listet alle Dateien mit Prüfsumme, LIESMICH.txt erklärt den Aufbau. Passwörter, Codes und Schlüssel sind nicht enthalten. Bei vielen Dokumenten dauert die Erstellung etwas. Speichern Sie die Datei nur an einem geschützten Ort; der Export wird protokolliert.

  1. 1Gesamtexport starten
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Wie viel Speicherplatz haben wir für Dokumente?

BeraterOhne Berater

Je Akte stehen 250 MB zur Verfügung, je Datei höchstens 30 MB; die Belegung sehen Sie unter Dokumente.

Die Dokumentenablage hat Grenzen:

  • Je Akte: 250 MB. Unter Dokumente steht „Belegt in dieser Akte: … von …“ und darunter die Belegung aller Akten Ihres Kontos.
  • Je Datei: höchstens 30 MB, erlaubt sind PDF, JPG, PNG und Excel-Dateien (xlsx, ohne Makros).
  • Bilder einer Immobilie: je Bild höchstens 5 MB, je Immobilie bis zu zehn Bilder zusätzlich zum Titelbild.

Ist die Akte voll, löschen Sie nicht mehr benötigte Unterlagen. Ist das Kontingent Ihres ganzen Kontos ausgeschöpft, meldet das Portal das; wenden Sie sich dann an Thierfelder Solutions.

Wie funktionieren Nachrichten und E-Mail-Hinweise?

BeraterOhne Berater

Je Akte gibt es einen verschlüsselten Nachrichtenverlauf; bei neuen Nachrichten kommt eine E-Mail ohne Inhalt, die Sie unter Mein Zugang abschalten können.

In jeder Akte gibt es unter Nachrichten einen Verlauf, den alle Berater mit Zugriff auf die Akte sehen. Der Text wird verschlüsselt gespeichert. Eigene Nachrichten lassen sich 5 Minuten lang zurücknehmen, danach nur durch eine neue korrigieren. Auf ein Dokument der Akte können Sie verweisen.

Ein eingeladener Kunde sieht Nachrichten nur, solange eine Einladung zur Erfassung läuft, und erhält keine E-Mail. Ein Kunde mit eigenem Konto erhält bei neuen Nachrichten eine E-Mail ohne Inhalt, nur mit Link.

Unter Mein Zugang schalten Sie den E-Mail-Hinweis bei neuen Nachrichten für sich ab. Berater können dort zusätzlich eine geschäftliche WhatsApp-Nummer hinterlegen; dann sehen ihre Kunden den Knopf „Per WhatsApp schreiben“. Gespräche dort laufen außerhalb des Portals.

Können unsere Kunden ein eigenes Konto mit ihren Daten anlegen?

Berater

Wenn Sie es im Menü Team einschalten, sehen eingeladene Kunden das Angebot, ein eigenes Konto mit einer Kopie ihrer Angaben anzulegen.

Im Menü Team steuert der Schalter Angebot „Eigenes Konto anlegen, Daten behalten“ zeigen, ob eingeladene Kunden nach der Freigabe oder während der Erfassung ein eigenes Konto anlegen können. Ihre Angaben werden dorthin kopiert. Der einladende Berater erhält eine Freigabe, die er unter Kundenfreigaben annimmt. Ihre Akte bleibt in jedem Fall unverändert.

Das geht nur für Einzelkunden und für Ehepaare mit erfasster Ehepartner-Beziehung, und aus jeder Akte nur einmal. Ausschalten wirkt sofort, auch für Bestätigungslinks, die Kunden schon erhalten haben. Bereits angelegte Konten bleiben bestehen.

Eigenes Kapitel

Datenschutz, Sicherheit & Verantwortung

Wer für welche Daten verantwortlich ist, wo sie liegen, wie sie geschützt und wann sie gelöscht werden. Die technischen Maßnahmen im Überblick stehen auf der Seite Datenschutz & Sicherheit.

Server in DeutschlandRechenzentrum der netcup GmbH in Nürnberg
Zusätzlich verschlüsseltTLS beim Transport, AES-256-GCM für sensible Angaben und alle Dokumente
Zweiter FaktorPflicht für alle Berater
Kein Trackingkeine Analyse- oder Werbewerkzeuge, keine Cookies außer der Anmeldung

Datenschutz & Sicherheit

Wer ist verantwortlich?

Wer im Datenschutz für Ihre Angaben verantwortlich ist, wer an welcher Stelle zustimmt und an wen Sie sich mit Fragen wenden.

Rollen je Nutzungsart

Wer ist für meine Daten verantwortlich, wenn mein Berater mich eingeladen hat?

Kunde

Verantwortlich ist Ihr Berater bzw. dessen Unternehmen; Thierfelder Solutions betreibt nur die Technik in seinem Auftrag.

Wenn Sie über eine Einladung Ihres Beraters im Kundenportal arbeiten, ist Ihr Berater bzw. dessen Unternehmen für Ihre Vermögensakte verantwortlich, auch im Sinne des Datenschutzes. Er entscheidet, welche Angaben er erhebt und an wen er sie weitergibt.

Thierfelder Solutions stellt die Plattform bereit und verarbeitet Ihre Angaben als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, also nur nach Weisung Ihres Beraters. Thierfelder Solutions berät Sie nicht und sieht sich Ihre Angaben nur an, soweit das für Betrieb, Fehlerbehebung oder Wiederherstellung erforderlich ist.

Welche Daten Ihr Berater zu welchem Zweck verarbeitet, steht in seinem Datenschutzhinweis. Das Kundenportal zeigt ihn Ihnen, bevor Sie Ihre Angaben abgeben.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 2; Nutzungshinweise für eingeladene Kunden Ziffer 1. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer ist verantwortlich, wenn ich die Vermögensakte mit eigenem Konto nutze?

Ohne Berater

Bei einem eigenen Konto für Ihre privaten Finanzen ist Thierfelder Solutions selbst Verantwortlicher für die Verarbeitung.

Nutzen Sie die Vermögensakte ohne Berater mit eigenem Konto, ist Thierfelder Solutions (Marco Thierfelder, Wesel) Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Angaben. Rechtsgrundlage ist der Nutzungsvertrag mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Thierfelder Solutions verarbeitet Ihre Angaben nur, um Ihnen die Plattform bereitzustellen. Laut Datenschutzerklärung werden sie nicht für eigene Zwecke ausgewertet, nicht für Werbung genutzt und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.

Empfänger sind nur die Dienstleister für Hosting und E-Mail sowie Personen, denen Sie selbst Zugriff geben. Banken erhalten Aufstellungen nur, wenn Sie oder ein von Ihnen freigeschalteter Berater sie herunterladen und weitergeben.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffern 2 und 5. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Rolle haben mein Unternehmen und Thierfelder Solutions, wenn ich als Berater Kunden einlade?

Berater

Ihr Unternehmen ist Verantwortlicher für die Kundenakten, Thierfelder Solutions ist Auftragsverarbeiter nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Für die Akten Ihrer Kunden ist Ihr Unternehmen Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Thierfelder Solutions verarbeitet die Daten in Ihrem Auftrag und nur nach Ihren Weisungen. Grundlage ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den Ihre Verwaltung im Portal abschließt.

Nach dem Vertrag liegen bei Ihrem Unternehmen insbesondere:

  • die Rechtsgrundlage der Verarbeitung,
  • die Information Ihrer Kunden und mitbetroffener Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO,
  • eine gegebenenfalls nötige Datenschutz-Folgenabschätzung,
  • die Entscheidung, welche Daten Sie erheben und an wen Sie sie weitergeben,
  • das Entziehen von Zugängen ausgeschiedener Personen.

Anmeldungen, Sitzungen und das Aktionsprotokoll innerhalb Ihres Unternehmens verarbeitet Thierfelder Solutions ebenfalls in Ihrem Auftrag.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 2; AVV Ziffern 2 und 5. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer ist an der Vermögensakte beteiligt und in welcher Rolle?

Für alle

Je nach Nutzung sind Berater, Thierfelder Solutions, netcup als Hoster, gegebenenfalls ein KI-Anbieter und die Bank beteiligt, jeweils in eigener Rolle.

  • Berater bzw. sein Unternehmen: Verantwortlicher für die Akten eingeladener Kunden.
  • Thierfelder Solutions: Auftragsverarbeiter für die Akten von Beratern; Verantwortlicher bei eigenen Konten von Privatkunden, für die Website und für die Abwehr von Angriffen auf die Plattform als Ganzes.
  • netcup GmbH, Karlsruhe: betreibt Server (Rechenzentrum Nürnberg) und E-Mail-Postfächer als weiterer Auftragsverarbeiter von Thierfelder Solutions; netcup setzt seinerseits Anexia (Deutschland, Österreich) ein.
  • KI-Anbieter: nur beteiligt, wenn ein Kunde oder Berater selbst eine KI nutzt; er ist kein Unterauftragsverarbeiter von Thierfelder Solutions.
  • Bank: erhält Unterlagen nur, wenn Sie oder Ihr Berater sie herunterladen und weitergeben.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffern 2, 6 und 8; AVV Ziffer 8 und Anhang 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer sieht was?

Wer hat in der Vermögensakte auf was Zugriff?

Für alle

Jede Rolle sieht nur, was sie für ihre Aufgabe braucht: Kunden ihre eigene Akte, Berater ihre zugeordneten Akten, die Verwaltung Team und Verträge ohne Akteninhalte, Thierfelder Solutions keine Akteninhalte im Portal.

In der Vermögensakte gibt es fünf Arten von Beteiligten:

  • Eingeladener Kunde: Ein Berater hat Sie eingeladen. Sie haben kein eigenes Konto und arbeiten nur in der einen Akte, zu der die Einladung gehört.
  • Selbstnutzer: Sie nutzen die Vermögensakte mit eigenem Konto für Ihre privaten Finanzen, mit oder ohne Berater.
  • Berater: Sie arbeiten für ein Beratungsunternehmen in den Akten Ihrer Kunden.
  • Verwaltung: Sie verwalten für Ihr Beratungsunternehmen Team, Verträge und Abrechnung. Diese Rolle kann zusätzlich zur Rolle Berater bestehen.
  • Betreiber (Thierfelder Solutions): Thierfelder Solutions betreibt die Plattform, richtet Beratungsunternehmen und Konten ein und rechnet ab.

✅ ja · 🔑 ja, mit Code aus der Authenticator-App · – nein

WasEingeladener KundeSelbstnutzerBeraterVerwaltungBetreiber
Eigene Akte lesen und bearbeiten✅ eine Akte, solange die Erfassung läuft✅ alle Akten im eigenen Konto✅ zugeordnete und freigegebene Akteneingeschränkt ¹–
Akten von Kollegen sehen––eingeschränkt ²eingeschränkt ¹–
Liste aller Akten des Unternehmens, nur Kopfdaten wie Bezeichnung und zuständiger Berater–––✅–
Akte einem anderen Berater zuordnen–––🔑–
Vertretung erteilen (höchstens 90 Tage)––🔑 eigene Akten🔑 alle Akten–
Angaben freigeben, Selbstauskunft für die Bank erstellen✅ eigene Angaben🔑🔑––
Einem Berater Zugriff geben–✅ per Verbindungscode–––
Zugriff auf die Akte eines Selbstnutzers annehmen––✅––
Team einladen, sperren, löschen–––✅–
Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen–––✅–
Rechnungsangaben, Datenschutzhinweis–✅–✅–
Auswahlwerte (Parameter) ändern–✅nur lesen✅–
KI-Assistent einschalten–🔑nutzen, wenn eingeschaltet🔑–
Protokoll lesen–✅ eigenes Konto–✅ ganzes Unternehmen–
Alle Daten exportieren–🔑–🔑–
Beratungsunternehmen und Konten einrichten, Preise, Abrechnung––––🔑
Inhalte von Akten im Portal sehen––––– ³

¹ Die Verwaltung sieht Inhalte von Akten nur, wenn sie zugleich Berater der Akte ist, eine Vertretung hat, die Akte sich selbst zuordnet (das wird protokolliert) oder alle Daten exportiert.

² Kollegen sehen eine Akte nur mit einer Vertretung oder nach einer neuen Zuordnung. Akten, die ein Selbstnutzer einem Berater freigibt, sehen weder Kollegen noch die Verwaltung.

³ Thierfelder Solutions sieht im Portal die Konten (Name und E-Mail-Adresse der Benutzer), Kunden von Beratern nur unter einer Kennung ohne Namen und keine Inhalte von Akten. Auf den Server greift Thierfelder Solutions nur zu, soweit es für Betrieb, Fehlerbehebung oder Wiederherstellung nötig ist.

Welche Rollen Sie selbst haben, steht im Beraterportal oben rechts im Benutzermenü unter Ihrem Namen.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffern 2 und 5; Nutzungsbedingungen § 5. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie geben sich Privatkunde und Berater gegenseitig Zugriff?

Für alle

Der Selbstnutzer gibt einem Berater per Verbindungscode Zugriff; umgekehrt kann ein eingeladener Kunde aus der Akte seines Beraters ein eigenes Konto anlegen. Beides ist freiwillig und lässt sich beenden.

Vom Privatkunden zum Berater: Als Selbstnutzer geben Sie einem Berater Zugriff, indem Sie unter Berater freischalten seinen Verbindungscode eintragen. Sie wählen Lesen und bearbeiten oder Nur lesen sowie die ganze Akte oder ausgewählte Bereiche. Wirksam wird die Freigabe erst, wenn der Berater sie annimmt. Sie gilt nur für diesen Berater; seine Kollegen und seine Verwaltung sehen die Akte nicht. Sie können die Freigabe jederzeit beenden. Ihr Konto und Ihre Akte bleiben dabei Ihre.

Vom Berater zum Privatkunden: Ein Berater lädt Sie zu einer Akte ein. Dann sehen Sie nur diese Akte und nur, solange die Erfassung läuft; Verantwortlicher bleibt das Beratungsunternehmen. Lässt Ihr Berater es zu, können Sie mit Eigenes Konto anlegen eine Kopie Ihrer Angaben und Unterlagen in ein eigenes Konto übernehmen. Ihr Berater erhält dann eine Freigabe zum Bearbeiten Ihrer neuen Akte, die er annehmen muss und die Sie jederzeit beenden können. Das geht nur für Einzelpersonen und Ehepaare und aus jeder Akte nur einmal.

Ohne Freigabe kein Zugriff: Ein Berater sieht kein eigenes Konto eines Privatkunden, solange der Kunde ihm keinen Zugriff gibt. Ein Selbstnutzer sieht keine Akten eines Beratungsunternehmens.

Grundlage: Nutzungsbedingungen § 5 Abs. 1; Datenschutzerklärung Ziffer 5. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was sieht Thierfelder Solutions als Betreiber?

Für alle

Im Portal sieht Thierfelder Solutions Konten, Verträge und Zahlen, Kunden von Beratern nur unter einer Kennung und keine Inhalte von Akten.

Der Zugang des Betreibers zeigt die Beratungsunternehmen und eigenen Konten mit Name und E-Mail-Adresse der Benutzer, ihre Verträge und Preise, die Zahl der Akten und die Abrechnung. Kunden, die ein Berater eingeladen hat, erscheinen dort nur unter einer Kennung ohne Namen. Inhalte von Akten zeigt dieser Zugang nicht.

Auf den Server greift Thierfelder Solutions nur zu, soweit Betrieb, Fehlerbehebung oder Wiederherstellung es erfordern. Bei Akten von Beratern geschieht das nur im Auftrag und nach Weisung des Beratungsunternehmens.

Für Tests nutzt Thierfelder Solutions eigene Testkonten und schaltet dort zwischen der Sicht des Betreibers, eines Beraters und eines Kunden um. Rollen in Beratungsunternehmen oder Konten echter Kunden kann der Betreiber technisch nicht erhalten.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 2; AVV Ziffer 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Zustimmungen und Hinweise

Wer muss wo zustimmen oder etwas bestätigen?

Für alle

Jede Seite bestätigt die Texte, die für sie gelten; das Portal speichert Fassung und Zeitpunkt.

  • Beratungsunternehmen: stimmt bei Vertragsschluss den AGB zu; seine Verwaltung schließt im Menü Auftragsverarbeitung den Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab.
  • Verwaltung oder Selbstnutzer: veröffentlicht den Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO.
  • Eingeladener Kunde: bestätigt vor der ersten Nutzung die Nutzungshinweise und vor dem Abgeben den Datenschutzhinweis seines Beraters. Freiwillig kann er in die KI-Auswertung durch den Berater einwilligen.
  • Privatkunde mit eigenem Konto: stimmt den Nutzungsbedingungen zu; legt er weitere Personen an, bestätigt er die Weitergabe der Information für mitbetroffene Personen.

Gespeichert werden jeweils Fassung bzw. Version, Zeitpunkt und die bestätigende Person.

Grundlage: AGB § 2; Nutzungsbedingungen § 2; Nutzungshinweise (Einleitung); AVV Ziffer 11; Anleitung Kapitel 9. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum muss ich als Berater einen Datenschutzhinweis hinterlegen, und wie geht das?

Berater

Ohne Ihren Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO können Sie keine Kundenerfassung starten und Ihr Kunde kann nicht abgeben.

Als Verantwortlicher müssen Sie Ihre Kunden informieren. Das Portal setzt deshalb einen hinterlegten Datenschutzhinweis voraus, bevor Sie Kunden zur Selbsterfassung einladen.

  1. Öffnen Sie eine Akte und dort Selbsterfassung.
  2. Fehlt der Text, erscheint die Karte Datenschutzhinweis fehlt.
  3. Tragen Sie eine Version ein (zum Beispiel 1.0) und fügen Sie den Text ein, etwa den von Ihrer Website.
  4. Klicken Sie auf Veröffentlichen.

Der Text gilt für alle Akten Ihres Unternehmens. Nach dem Veröffentlichen lässt er sich nicht mehr ändern; prüfen Sie ihn deshalb vorher. Veröffentlichen können nur Verwaltung und Selbstnutzer, anderen Beratern zeigt das Portal „Dafür fehlt Ihnen die Berechtigung.“

Grundlage: AVV Ziffer 5 Abs. 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum muss ich vor dem Abgeben einen Datenschutzhinweis bestätigen?

Kunde

Ihr Berater muss Sie über die Verarbeitung informieren; mit der Bestätigung halten Sie fest, dass Sie den Hinweis erhalten haben.

Vor dem Abgeben zeigt das Kundenportal den Datenschutzhinweis Ihres Beraters mit Versionsnummer. Er erklärt, wie Ihr Berater Ihre Daten verarbeitet.

  1. Lesen Sie den Text.
  2. Setzen Sie den Haken bei „Ich habe den Datenschutzhinweis erhalten und zur Kenntnis genommen.“
  3. Klicken Sie auf Kenntnisnahme bestätigen.

Das ist keine Einwilligung, sondern ein Nachweis, dass Sie informiert wurden. Gespeichert werden Version und Zeitpunkt.

Sehen Sie stattdessen den Hinweis, dass Ihr Berater noch keinen Datenschutzhinweis hinterlegt hat, sagen Sie ihm bitte Bescheid. Ihre Angaben bleiben bis dahin gespeichert, abgeben können Sie aber erst danach.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Ich erfasse Angaben meines Partners. Wer informiert ihn darüber?

Ohne BeraterKunde

Bei eigenem Konto stellt das Portal eine Information für mitbetroffene Personen bereit, die Sie weitergeben; bei eingeladenen Kunden regelt das Ihr Berater.

Angaben über andere Personen, etwa Ehe- oder Lebenspartner, Mitdarlehensnehmer oder Bürgen, geben Sie nur ein, soweit Sie dazu berechtigt sind und sie für die gemeinsame Darstellung nötig sind.

Mit eigenem Konto: Legen Sie eine weitere Person an, zeigt das Portal die Information für mitbetroffene Personen mit den Knöpfen Information als PDF herunterladen und Link kopieren. Sie geben die Information weiter und bestätigen das mit einem Haken; gespeichert wird der Zeitpunkt. Fehlt die Bestätigung noch, erinnert die Akte daran; Sie holen sie dort mit Bestätigen nach. Die Information steht auch unter vermoegensakte.de/datenschutz#mitbetroffene.

Als eingeladener Kunde: Wie diese Personen informiert werden, regelt Ihr Berater als Verantwortlicher.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 5a; Nutzungsbedingungen § 4; Nutzungshinweise Ziffer 3. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Ich gebe als Privatkunde einem Berater Zugriff. Wer ist dann verantwortlich?

Ohne Berater

Für Ihr Konto bleibt Thierfelder Solutions verantwortlich; der freigeschaltete Berater handelt eigenverantwortlich nach seinen eigenen Bedingungen.

Sie können einem Berater per Verbindungscode Zugriff auf Ihre Akte oder einzelne Bereiche geben, zum Lesen oder Bearbeiten. Ihr Konto und Ihre Akte bleiben dabei Ihr Vertrag mit Thierfelder Solutions; Thierfelder Solutions bleibt für deren Verarbeitung verantwortlich.

Der Berater handelt nach den Nutzungsbedingungen eigenverantwortlich nach seinen eigenen Bedingungen und ist nicht Erfüllungsgehilfe von Thierfelder Solutions. Was er mit Unterlagen macht, die er herunterlädt und weitergibt, verantwortet er selbst.

Sie können die Freigabe jederzeit in der Plattform beenden.

Grundlage: Nutzungsbedingungen § 5 Abs. 1; Datenschutzerklärung Ziffer 5. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Ist Thierfelder Solutions dafür verantwortlich, was die Bank mit meinen Unterlagen macht?

Für alle

Nein. Die Plattform übermittelt nichts an Banken; was eine Bank mit einer erhaltenen Aufstellung macht, liegt in deren eigener Verantwortung.

Weder die Plattform noch Thierfelder Solutions senden Daten an Banken. Selbstauskünfte, Vermögensaufstellungen und Offenlegungen, zum Beispiel für die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG, werden heruntergeladen und von Ihnen oder Ihrem Berater selbst weitergegeben.

Erhält eine Bank eine solche Unterlage, ist sie für die weitere Verarbeitung selbst verantwortlich, nach ihren eigenen Verträgen und Datenschutzhinweisen. Zwischen Thierfelder Solutions und der Bank besteht kein Vertragsverhältnis. Exporte sind keine Vordrucke der Bank; ob sie die Unterlage annimmt, entscheidet die Bank.

Grundlage: AGB § 4 Abs. 1 und 3; Nutzungsbedingungen § 1 Abs. 3; Datenschutzerklärung Ziffer 5; Anleitung Kapitel 9. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Ansprechpartner

An wen wende ich mich mit Fragen zum Datenschutz?

Für alle

Eingeladene Kunden fragen ihren Berater; Privatkunden und Berater schreiben an datenschutz@vermoegensakte.de.

  • Eingeladene Kunden: Fragen zu Ihrer Akte und zu Ihren Datenschutzrechten richten Sie an Ihren Berater. Erreichen solche Anfragen Thierfelder Solutions, leitet Thierfelder Solutions sie an Ihren Berater weiter.
  • Privatkunden mit eigenem Konto: datenschutz@vermoegensakte.de.
  • Berater und Organisationen: Ansprechpartner für Datenschutz bei Thierfelder Solutions ist Marco Thierfelder unter datenschutz@vermoegensakte.de.

Technische Fragen beantwortet Thierfelder Solutions unter support@vermoegensakte.de. Einen Verdacht auf Missbrauch eines Zugangs melden Sie bitte an sicherheit@vermoegensakte.de.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffern 1, 2 und 12; Nutzungshinweise Ziffer 7; AVV Ziffern 3 und 6. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Ich bin Berufsgeheimnisträger. Was gilt für mich?

Berater

Thierfelder Solutions verpflichtet sich zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB; Sie teilen Ihre Eigenschaft vorher mit und warten auf die Bestätigung von Thierfelder Solutions.

Unterliegen Sie einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht, etwa als Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer, gilt Ziffer 4 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung:

  1. Sie teilen Thierfelder Solutions vor der Nutzung mit, dass Sie Berufsgeheimnisträger sind.
  2. Thierfelder Solutions bestätigt Ihnen vor der ersten Verarbeitung in Textform, dass die Verschwiegenheitsverpflichtungen auch für die weiteren Auftragsverarbeiter vorliegen.
  3. Bis zu dieser Bestätigung nutzen Sie die Plattform nicht für Daten, die Ihrer Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Thierfelder Solutions ist über die Strafbarkeit nach § 203 Abs. 4 StGB belehrt und verpflichtet mitwirkende Personen in Textform. Auf Anforderung stellt Thierfelder Solutions Ihnen diese Verpflichtungen zur Verfügung; ob sie Ihren berufsrechtlichen Anforderungen genügen, prüfen Sie selbst.

Grundlage: AVV Ziffer 4; AGB § 14 Abs. 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Datenschutz & Sicherheit

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Wie Beratungsunternehmen den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit Thierfelder Solutions abschließen und was darin geregelt ist.

Abschluss im Portal

Warum kann ich keine Kunden einladen und sehe einen Hinweis zur Auftragsverarbeitung?

Berater

Ohne abgeschlossenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung sperrt das Portal Einladungen; Ihre Verwaltung muss ihn zuerst abschließen.

Für die Akten Ihrer Kunden ist Ihr Unternehmen Verantwortlicher, Thierfelder Solutions verarbeitet die Daten in Ihrem Auftrag. Dafür ist nach Art. 28 DSGVO ein Vertrag nötig. Solange er fehlt, zeigt das Portal beim Einladen:

„Bevor Sie Kunden einladen, muss Ihre Verwaltung den Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen (Menü „Auftragsverarbeitung“).“

Haben Sie selbst die Rolle Verwaltung, schließen Sie den Vertrag im Menü Auftragsverarbeitung ab. Sonst wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Unternehmens.

Ausnahme Testmandant: Dort ist das Einladen auch ohne Vertrag möglich. Vor echten Kundendaten ist der Abschluss aber Pflicht.

Grundlage: AGB § 2 Abs. 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie schließe ich den Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab?

Beratermit Bild

Im Menü Auftragsverarbeitung Angaben prüfen, Entwurf ansehen, Berechtigung bestätigen und mit dem Code aus der Authenticator-App abschließen.

  1. Öffnen Sie das Menü Auftragsverarbeitung.
  2. Prüfen Sie unter „Ihre Angaben als Auftraggeber“ die Felder. Pflicht sind Firma mit Rechtsform, Vertreten durch, Anschrift sowie Ansprechpartner Datenschutz mit E-Mail. Vorbelegt ist, was Sie im Briefkopf hinterlegt haben.
  3. Lesen Sie den Vertrag über Entwurf als PDF ansehen.
  4. Setzen Sie den Haken, dass Sie zum Abschluss berechtigt sind.
  5. Klicken Sie auf Vertrag abschließen.
  6. Geben Sie, wenn das Portal danach fragt, den Code aus Ihrer Authenticator-App ein.

Danach zeigt die Seite „Abgeschlossen“ mit Fassung, Datum und Ihrem Namen. Eine Unterschrift auf Papier ist nicht nötig; der Vertrag wird elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).

  1. 1Angaben zu Ihrem Unternehmen
  2. 2Entwurf vorab lesen
  3. 3Berechtigung bestätigen
  4. 4Vertrag abschließen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Grundlage: AVV Ziffer 11. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer darf den Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen?

Berater

Nur die Verwaltung sieht das Menü Auftragsverarbeitung und kann den Vertrag abschließen; sie bestätigt, dafür berechtigt zu sein.

Das Menü Auftragsverarbeitung erscheint nur für Benutzer mit der Rolle Verwaltung. Beratern ohne diese Rolle zeigt das Portal den Menüpunkt nicht.

Beim Abschluss bestätigt die Verwaltung ausdrücklich: „Ich bin berechtigt, diesen Vertrag für [Firma] abzuschließen“. Im Feld Vertreten durch tragen Sie ein, wer das Unternehmen rechtlich vertreten darf, mit Funktion, zum Beispiel Geschäftsführer.

Das Portal speichert, wer den Vertrag wann abgeschlossen hat. Vor dem Abschluss fragt es den zweiten Faktor erneut ab, damit niemand an einem unbeaufsichtigten Rechner abschließen kann.

Inhalt des Vertrags

Was regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und welche Anhänge hat er?

Berater

Die Vereinbarung regelt Weisungen, Pflichten, Kontrollen, Unterauftragsverarbeiter und Löschung; dazu kommen drei Anhänge.

Die aktuelle Fassung 2.4 besteht aus der Vereinbarung und drei Anhängen:

  1. Anhang 1: technische und organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel zweiter Faktor, Verschlüsselung, Sicherungen und Löschläufe, einschließlich bekannter Restrisiken.
  2. Anhang 2: weitere Auftragsverarbeiter (netcup und deren Unterauftragnehmer Anexia).
  3. Anhang 3: Art und Zweck der Verarbeitung, betroffene Personen und Datenkategorien.

Die Vereinbarung selbst regelt unter anderem Gegenstand und Dauer, Weisungen, Pflichten beider Seiten, Berufsgeheimnisse, Anfragen betroffener Personen, Nachweise und Kontrollen, weitere Auftragsverarbeiter und KI-Dienste, Löschung und Rückgabe sowie Haftung. Eine Verarbeitung für Werbung, eigene Auswertungen oder zum Training von KI-Modellen schließt der Vertrag aus.

Grundlage: AVV Ziffern 1 bis 11 und Anhänge 1 bis 3 (Fassung 2.4). Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Unterauftragsverarbeiter setzt Thierfelder Solutions ein?

Berater

Die netcup GmbH für Server und E-Mail, und über netcup die Anexia-Gesellschaften in Deutschland und Österreich.

Genehmigt sind laut Anhang 2:

  • netcup GmbH, Karlsruhe: virtueller Server im Rechenzentrum Nürnberg sowie die E-Mail-Postfächer, über die Einladungen und Hinweise versandt werden.
  • Anexia Cloud Solutions GmbH und Anexia Holding GmbH: Infrastruktur, Personal und Unterstützung für netcup, in Deutschland und Österreich.

Eine Übermittlung in Drittländer findet für den Betrieb nicht statt.

Vor der Hinzuziehung oder Ersetzung eines weiteren Auftragsverarbeiters informiert Thierfelder Solutions Sie mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an Ihren Ansprechpartner und mit einem Hinweis im Portal. Sie können aus nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Ohne Einigung verarbeitet der neue Dienstleister Ihre Daten nicht, und Sie können den Vertrag zum Wechselzeitpunkt beenden.

Grundlage: AVV Ziffer 8 und Anhang 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie erteile ich Thierfelder Solutions Weisungen?

Berater

Die meisten Weisungen geben Sie durch Ihre Aktionen im Portal; Einzelweisungen erteilen Sie in Textform.

Thierfelder Solutions verarbeitet Ihre Daten nur auf Ihre dokumentierte Weisung. Festgelegt sind die Weisungen im Nutzungsvertrag, im Vertrag zur Auftragsverarbeitung und in den Einstellungen und Aktionen, die Sie und Ihre Benutzer im Portal vornehmen, zum Beispiel Einladen, Freigeben, Offenlegen, Exportieren, Abschließen oder Löschen.

Einzelweisungen erteilen Sie in Textform, etwa per E-Mail an datenschutz@vermoegensakte.de. Mündliche Weisungen bestätigen Sie unverzüglich in Textform.

Hält Thierfelder Solutions eine Weisung für rechtswidrig, informiert Thierfelder Solutions Sie unverzüglich und setzt die betroffene Verarbeitung bis zur Klärung aus.

Grundlage: AVV Ziffer 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Nachweise bekomme ich, und kann ich Thierfelder Solutions kontrollieren?

Berater

Thierfelder Solutions stellt auf Anforderung Nachweise bereit; Sie oder ein beauftragter Prüfer dürfen Überprüfungen einschließlich Inspektionen durchführen.

Auf Anforderung erhalten Sie die zum Nachweis nötigen Informationen, insbesondere den Vertrag, Anhang 1, das Protokoll der Plattform zu Ihren Akten, die Vereinbarungen mit weiteren Auftragsverarbeitern und deren aktuelle Zertifikate. Für das Rechenzentrum gibt netcup eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 an.

Sie oder ein unabhängiger, zur Verschwiegenheit verpflichteter Prüfer dürfen Überprüfungen durchführen. Regelprüfungen werden mit vier Wochen Vorlauf zu üblichen Geschäftszeiten vereinbart; anlassbezogene, dringende oder behördliche Prüfungen sind ohne diese Beschränkung möglich. Ihre eigenen Kosten und die Ihres Prüfers tragen Sie selbst.

Das Aktionsprotokoll Ihres Unternehmens sieht die Verwaltung jederzeit im Menü Protokoll.

Grundlage: AVV Ziffer 7; Anhang 1 Abschnitt 1. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Nach dem Abschluss

Wo finde ich den abgeschlossenen Vertrag?

Beratermit Bild

Im Menü Auftragsverarbeitung; dort laden Sie den Vertrag mit Abschlussvermerk über „Vertrag als PDF“ herunter.

  1. Öffnen Sie das Menü Auftragsverarbeitung.
  2. Die Karte zeigt „Abgeschlossen“ mit Fassung, Datum, abschließender Person und Firma.
  3. Klicken Sie auf Vertrag als PDF.

Das PDF enthält einen Vermerk über den elektronischen Abschluss im Beraterportal: Zeitpunkt, abschließende Person, Bestätigung mit zweitem Faktor, die SHA-256-Prüfsumme des Vertragstexts und eine Kennung des Abschlusses. Thierfelder Solutions speichert Fassung, Prüfsumme, Zeitpunkt und abschließende Person. Beide Seiten können das Dokument jederzeit im Portal abrufen.

  1. 1Menüpunkt Auftragsverarbeitung
  2. 2Abgeschlossen mit Fassung und Datum
  3. 3Abgeschlossenen Vertrag als PDF
  4. 4Angaben ändern und neu abschließen
Bildschirmfoto aus dem Testsystem, alle Daten fiktiv.

Grundlage: AVV Ziffer 11. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Meine Angaben haben sich geändert oder es gibt eine neue Fassung. Was tun?

Berater

Über „Angaben ändern und neu abschließen“ schließen Sie neu ab; der neue Vertrag löst den bisherigen ab.

Ein abgeschlossener Vertrag bleibt unverändert. Ändern sich Ihre Angaben, etwa Firma, Anschrift oder Ansprechpartner Datenschutz:

  1. Öffnen Sie das Menü Auftragsverarbeitung.
  2. Klicken Sie auf Angaben ändern und neu abschließen.
  3. Passen Sie die Angaben an und schließen Sie wie beim ersten Mal mit Vertrag abschließen ab.

Gibt Thierfelder Solutions eine neue Fassung des Vertragstexts heraus, zeigt die Karte „Neue Fassung verfügbar“ und öffnet das Formular direkt. Der neue Abschluss löst den bisherigen ab; frühere Abschlüsse bleiben gespeichert und sind im Gesamtexport enthalten.

Grundlage: AVV Ziffer 11. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was passiert mit den Daten meiner Kunden, wenn der Vertrag endet?

Berater

Nach Vertragsende stehen die Daten mindestens 30 Kalendertage zum kostenfreien Export bereit und werden danach gelöscht.

Nach Ende des Nutzungsvertrags werden die Daten nach Ihrer Wahl zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Speicherung vorgeschrieben ist.

  • Rückgabe: kostenfrei über Alle Daten exportieren unter Mein Zugang (Verwaltung, mit Code bestätigt). Sie erhalten ein ZIP-Archiv mit allen Akten als JSON, Originaldokumenten, Aufstellungen, dem Aktionsprotokoll als CSV und einer Liste mit SHA-256-Prüfsummen.
  • Abrufzeitraum: mindestens 30 Kalendertage nach Vertragsende; ein Wechselverfahren nach dem Data Act mit längerem Zeitraum geht vor.
  • Danach: Löschung der verbleibenden Daten. Sicherungskopien werden spätestens 14 bzw. 30 Kalendertage nach ihrer Erstellung gelöscht.

Auf Anforderung bestätigt Thierfelder Solutions die Löschung in Textform.

Grundlage: AVV Ziffer 9; AGB § 13 Abs. 3 und Anlage 1 Nr. 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Brauche ich als Privatkunde einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Ohne Berater

Nein. Wer die Vermögensakte mit eigenem Konto für eigene Daten nutzt, braucht keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist nur nötig, wenn ein Beratungsunternehmen die Daten seiner Kunden durch Thierfelder Solutions verarbeiten lässt. Nutzen Sie die Vermögensakte mit eigenem Konto für Ihre privaten Finanzen, ist Thierfelder Solutions selbst Verantwortlicher; es gelten die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung.

Das Menü Auftragsverarbeitung erscheint in Ihrem Konto deshalb nicht.

Geben Sie einem Berater Zugriff auf Ihre Akte, ändert das daran nichts.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Datenschutz & Sicherheit

Sicherheit der Daten

Wo Ihre Daten liegen, wie sie geschützt sind, wer darauf zugreifen kann und wo die Grenzen dieses Schutzes liegen.

Speicherort und Verschlüsselung

Wo werden meine Daten gespeichert?

Für alle

Auf einem Server der netcup GmbH im Rechenzentrum Nürnberg; der Betrieb übermittelt keine Daten in Drittländer.

Website und Portale laufen auf einem Server der netcup GmbH im Rechenzentrum Nürnberg. Die Daten werden in Deutschland verarbeitet. Laut Vertrag zur Auftragsverarbeitung kann netcups Dienstleister Anexia auch aus Österreich unterstützen; die Verarbeitung bleibt in jedem Fall in der Europäischen Union.

Verschlüsselte Sicherungskopien liegen zusätzlich bei Thierfelder Solutions auf eigenen, verschlüsselten Datenträgern in Deutschland. Auch die E-Mail-Postfächer betreibt netcup in Deutschland.

Der Betrieb von Website und Portalen übermittelt keine Daten in Drittländer. Eine Ausnahme sind nur KI-Verbindungen, die ein Nutzer selbst einrichtet; deren Anbieter verarbeiten oft auch in den USA.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 8; AVV Ziffer 1 Abs. 2 und Anhang 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie sind meine Daten verschlüsselt?

Für alle

Verbindungen laufen ausschließlich über TLS; Datenbank, Dokumente und Sicherungen liegen in einem verschlüsselten Speicherbereich, besonders schutzbedürftige Angaben und alle Dokumente sind zusätzlich mit AES-256 verschlüsselt.

  • Transport: ausschließlich verschlüsselte Verbindungen (TLS); unverschlüsselte Aufrufe werden auf HTTPS umgeleitet.
  • Speicher: Datenbank, Dokumente, Schlüsseldateien und alle Sicherungen auf dem Server liegen in einem verschlüsselten Speicherbereich (LUKS2, AES-XTS). Nach einem Neustart bleibt er verschlossen, bis Thierfelder Solutions ihn von Hand öffnet; der Schlüssel liegt nicht auf dem Server.
  • Anwendung: IBAN, Konto-, Depot-, Steuer-ID- und Grundbuchdaten, Freitexte, Nachrichten, zweite Faktoren und alle hochgeladenen Dokumente werden zusätzlich mit AES-256-GCM verschlüsselt. Jedes Unternehmen bzw. Konto hat einen eigenen Datenschlüssel; dieser ist mit einem Hauptschlüssel verschlüsselt, der getrennt von der Datenbank liegt.
  • Sicherungen: Die täglichen Sicherungen werden mit GnuPG verschlüsselt; der private Schlüssel liegt nur offline.
  • Passwörter: nur als nicht umkehrbarer Hashwert (Argon2). Einladungs- und Verbindungscodes werden nur als HMAC-Wert gespeichert.

Grundlage: Technische und organisatorische Maßnahmen, Stand 17.10.2026, Abschnitt 1 (Verschlüsselung) und Abschnitt 3; Datenschutzerklärung Ziffer 8. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist nicht zusätzlich verschlüsselt?

Für alle

Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Beträge und Bezeichnungen sind nur durch den verschlüsselten Speicherbereich geschützt; bei laufendem Server sind sie für das System lesbar.

Ehrlich gesagt gibt es Grenzen:

  • Ohne Zusatzverschlüsselung liegen in der Datenbank insbesondere Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Beträge, Objektbezeichnungen und technische Metadaten.
  • Der verschlüsselte Speicherbereich schützt den ruhenden Bestand, etwa bei Zugriff auf Datenträger, Abbilder oder ausgesonderte Hardware, nicht den laufenden Server. Programmcode und Systemprotokolle liegen außerhalb; sie enthalten keine Akteninhalte.
  • Der Hauptschlüssel liegt in einer getrennten Datei im verschlüsselten Speicherbereich desselben Servers. Das schützt gegen den Abfluss der Datenbank, einer Sicherung oder eines Datenträgerabbilds, nicht gegen eine vollständige Übernahme des laufenden Servers.

Diese Restrisiken sind im Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Anhang 1 Abschnitt 6, beschrieben und bewertet.

Grundlage: Technische und organisatorische Maßnahmen, Stand 17.10.2026, Abschnitt 1 (Verschlüsselung) und Abschnitt 6. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Zugang und Zugriff

Warum brauche ich einen zweiten Faktor, und kann ich ihn abschalten?

BeraterOhne Berater

Für Berater und Privatkunden ist der zweite Faktor Pflicht; Sie können ihn auf eine andere App wechseln, aber nicht abschalten.

Ihre Akten enthalten vertrauliche Finanzdaten. Deshalb melden sich Berater und Privatkunden mit Passwort und einem Code aus einer Authenticator-App an (TOTP). Nach Fehlversuchen sperrt das Portal gestaffelt. Vor sensiblen Aktionen wie Gesamtexport oder dem Abschluss des Vertrags zur Auftragsverarbeitung fragt es den Code erneut ab.

Den zweiten Faktor wechseln Sie so:

  1. Öffnen Sie Mein Zugang.
  2. Geben Sie unter Zweiter Faktor Ihr aktuelles Passwort ein und klicken Sie auf Neue App einrichten.
  3. Scannen Sie den QR-Code und klicken Sie auf Wechsel abschließen.

Sie erhalten neue Wiederherstellungscodes; die alten gelten nicht mehr. Abschalten ist nicht möglich.

Grundlage: AVV Anhang 1 Abschnitt 1 (Zugangskontrolle). Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie ist der Zugang für eingeladene Kunden geschützt?

Kunde

Sie melden sich mit Ihrem persönlichen Einladungslink und einem Einmalcode an; ein Passwort ist nicht nötig, und Sie sehen nur Ihre eigene Akte.

Als eingeladener Kunde brauchen Sie kein eigenes Konto. Sie melden sich mit dem persönlichen Einladungslink und dem Einmalcode an, den Ihr Berater Ihnen übermittelt. Link und Code sind persönlich; bitte geben Sie sie nicht weiter.

Nach der Anmeldung sehen Sie nur Ihre eigene Akte und nur die Abschnitte, die Ihr Berater freigeschaltet hat.

Ihre Sitzung endet beim Abmelden, nach 60 Minuten ohne Aktivität und spätestens nach 8 Stunden. Danach melden Sie sich erneut an. Ihr Zugang endet ganz, wenn Ihr Berater den Vorgang abschließt oder die Einladung beendet.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 4; AVV Anhang 1 Abschnitt 1 (Zugangskontrolle); Nutzungshinweise Ziffer 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Können andere Berater oder Kunden meine Akte sehen?

Für alle

Nein. Die Datenbank trennt Unternehmen und Konten technisch; Kunden sehen nur ihre eigene Akte, Externe nur freigegebene Bereiche.

Jedes Beratungsunternehmen und jedes Privatkundenkonto ist ein eigener Mandant. Die Datenbank trennt die Mandanten durch Zeilensicherheit (Row Level Security): Jede Abfrage läuft im Kontext von Mandant, Benutzer und Rolle.

  • Eingeladene Kunden sehen nur ihre eigene Akte und deren freigeschaltete Abschnitte.
  • Externe, etwa ein Steuerberater, und Mandate zwischen Unternehmen erhalten Zugriff nur zweckgebunden, auf Bereiche beschränkbar, befristet bzw. widerruflich und erst nach Annahme.
  • Testdaten und Entwicklung laufen getrennt mit fiktiven Daten.

Banken erhalten keinen Zugang zur Plattform.

Grundlage: AVV Anhang 1 Abschnitt 1 (Zugriffskontrolle, Trennungskontrolle). Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer bei Thierfelder Solutions kann auf meine Daten zugreifen?

Für alle

Technisch nicht ausgeschlossen, aber nur für Betrieb, Fehlerbehebung, Wiederherstellung oder auf Weisung; jeder Inhaltszugriff wird vermerkt.

Grundsatz ist: kein Lesen von Akteninhalten. Ein administrativer Zugriff auf Inhalte ist nur erlaubt, soweit er für Betrieb, Fehlerbehebung, Wiederherstellung oder eine Weisung des Verantwortlichen erforderlich ist. Jeder solche Zugriff wird mit Anlass und Zeitpunkt im Betriebstagebuch vermerkt.

Den Server erreicht nur, wer den passenden SSH-Schlüssel hat; eine Anmeldung mit Passwort ist abgeschaltet. Alle Personen mit Zugang zu Systemen oder Alarmen sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet, auch eine benannte Notfallvertretung.

Ganz ausschließen lässt sich ein Zugriff des Betreibers technisch nicht. Das ist im Vertrag zur Auftragsverarbeitung als Restrisiko offen benannt.

Grundlage: AVV Ziffer 3 Abs. 1 und 2; Anhang 1 Abschnitte 1 und 6; Nutzungshinweise Ziffer 1. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Sicherungen und Protokoll

Wie werden meine Daten gesichert?

Für alle

Täglich verschlüsselt auf dem Server (14 Tage) und zusätzlich bei Thierfelder Solutions in Deutschland (höchstens 30 Tage); die Wiederherstellung wird regelmäßig getestet.

  • Täglich werden Datenbank, Dokumente und Konfiguration auf dem Server gesichert und mit GnuPG verschlüsselt. Diese Sicherungen werden spätestens 14 Tage nach Erstellung gelöscht.
  • Zusätzlich liegen verschlüsselte Sicherungskopien räumlich getrennt außerhalb des Rechenzentrums in Deutschland: Thierfelder Solutions holt sie regelmäßig auf einen eigenen, verschlüsselten Rechner und legt eine Kopie offline auf einem verschlüsselten externen Datenträger ab, der nur zur Sicherung angeschlossen wird. Eine überfällige Abholung meldet die Überwachung. Diese Kopien werden spätestens 30 Kalendertage nach Erstellung automatisch gelöscht.
  • Wiederherstellung: Das Verfahren ist dokumentiert und wird mindestens halbjährlich auf einem getrennten System getestet.

Eine bestimmte Verfügbarkeit sagt Thierfelder Solutions Privatkunden und in der Pilotnutzung nicht zu. Für kostenpflichtige Verträge mit Unternehmern gelten 98 % im Kalendermonat (AGB Anlage 2). Wichtige Aufstellungen speichern Sie am besten zusätzlich bei sich.

Grundlage: AVV Anhang 1 Abschnitt 3; Datenschutzerklärung Ziffer 11. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was wird protokolliert, und wer sieht das Protokoll?

Für alle

Anmeldungen und wichtige Aktionen werden mit Zeitpunkt, Person und Objekt protokolliert, ohne Feldwerte; Verwaltung bzw. Selbstnutzer sehen das Protokoll.

Das Aktionsprotokoll hält Anmeldungen, Zugriffe, Änderungen, Freigaben, Exporte, Auskünfte und Löschungen fest, jeweils mit Zeitpunkt, Benutzer, Aktion und Objekt. Es enthält nur Metadaten wie Feldnamen und Kennungen, keine eingegebenen Werte. Bei Aktionen werden außerdem IP-Adresse und Browserkennung gespeichert und nach 90 Tagen entfernt. Die Anwendung kann Einträge weder ändern noch löschen.

Im Beraterportal sehen die Verwaltung und bei eigenem Konto der Selbstnutzer das Protokoll im Menü Protokoll.

Die technischen Betriebsprotokolle des Servers enthalten nach einer festen Feldliste keine Inhalte, Namen oder IP-Adressen.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 4; AVV Anhang 1 Abschnitt 2 (Eingabekontrolle). Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Werden hochgeladene Dateien auf Viren geprüft?

Für alle

Ja. Jede hochgeladene Datei wird auf dem eigenen Server mit ClamAV geprüft; ungeprüfte Dateien bleiben gesperrt.

Hochgeladene Dateien prüft das Portal vor der Freigabe mit dem Virenscanner ClamAV, der auf dem eigenen Server läuft. Die Datei verlässt dafür den Server nicht.

Solange eine Datei nicht geprüft ist, bleibt sie gesperrt. Wird Schadsoftware gefunden, wird die Datei nicht freigegeben. Ist der Scanner gerade nicht erreichbar, bleibt die Datei im Zustand „ausstehend“ und damit ebenfalls gesperrt.

Zusätzlich gibt es Größen- und Mengengrenzen je Akte und je Unternehmen. Die zulässige Größe zeigt das Portal beim Hochladen an.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 4; AVV Anhang 1 Abschnitt 2 (Schutz vor Schadsoftware). Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Website und E-Mail

Verwendet die Vermögensakte Cookies oder Tracking?

Für alle

Es gibt nur ein technisch nötiges Anmelde-Cookie; Analyse-, Werbe- oder Tracking-Werkzeuge und Inhalte Dritter werden nicht eingesetzt.

Website und Portale verwenden keine Analyse-, Werbe- oder Tracking-Werkzeuge und binden keine Inhalte Dritter ein, also keine externen Schriften, Karten, Videos oder Social-Media-Schaltflächen. Videos liegen auf dem eigenen Server. Zugriffsprotokolle mit IP-Adressen werden beim Aufruf der Seiten nicht gespeichert.

Nach der Anmeldung setzt das Portal nur das Cookie __Host-sid. Es enthält eine zufällige Sitzungskennung, wird nur über verschlüsselte Verbindungen übertragen und ist für Skripte nicht lesbar. Weil es für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist, ist dafür keine Einwilligung nötig (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffern 3 und 4; AVV Anhang 1 Abschnitt 1 (Webschutz). Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was steht in den E-Mails der Plattform, und wie erkenne ich echte E-Mails?

Für alle

Plattform-E-Mails enthalten keine Vermögensdaten und keine Nachrichteninhalte, nur Links; senden Sie Unterlagen nie per E-Mail.

Die Plattform versendet Einladungen, Links zum Festlegen des Passworts und Hinweise auf neue Nachrichten. Diese E-Mails enthalten keine Vermögensdaten und keine Nachrichteninhalte, sondern nur Links. Den Hinweis auf neue Nachrichten können Sie unter Mein Zugang abschalten.

Versendet wird über ein Postfach bei netcup in Deutschland mit verschlüsselter Übertragung (STARTTLS). Eine DKIM-Signatur bietet der Mailserver derzeit nicht an; die Absenderprüfung läuft über SPF und DMARC.

Bitte senden Sie Vermögensunterlagen nicht per E-Mail, sondern laden Sie sie im Portal hoch. Fragt eine E-Mail nach Passwörtern, Codes oder Kontodaten, stammt sie nicht von der Plattform.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffern 7 und 9; AVV Anhang 1 Abschnitt 6 (E-Mail) und Anhang 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Ich vermute einen Missbrauch meines Zugangs. Was tun?

Für alle

Melden Sie den Verdacht sofort an sicherheit@vermoegensakte.de; mit eigenem Konto ändern Sie zusätzlich Ihr Passwort.

  1. Mit eigenem Konto (Berater, Privatkunde): Ändern Sie unter Mein Zugang Ihr Passwort mit Passwort ändern. Ihre anderen Anmeldungen werden dabei beendet. Wechseln Sie bei Bedarf auch den zweiten Faktor.
  2. Als eingeladener Kunde: Bitten Sie Ihren Berater, die Einladung zu beenden und Ihnen einen neuen Link zu senden.
  3. In jedem Fall: Schreiben Sie an sicherheit@vermoegensakte.de, was Ihnen aufgefallen ist.

Mit der Rolle Verwaltung entziehen Sie Zugänge ausgeschiedener oder verdächtiger Personen unverzüglich im Menü Team.

Grundlage: Nutzungsbedingungen § 2 Abs. 4; Nutzungshinweise Ziffer 7; AGB § 5 Abs. 1 und Anlage 2 Abs. 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Datenschutz & Sicherheit

Speicherdauer, Löschung & Ihre Rechte

Wie lange Akten, Protokolle und Sicherungen gespeichert werden, wie Sie Daten exportieren oder löschen lassen und welche Rechte Sie haben.

Wie lange gespeichert wird

Wie lange bleibt meine Akte gespeichert, wenn mein Berater mich eingeladen hat?

KundeBerater

Nach dem Abschluss des Vorgangs noch 60 Kalendertage beim Berater, bei nicht abgeschlossenen Vorgängen bis sechs Monate nach der letzten Aktivität.

  • Vorgang abgeschlossen: Klickt Ihr Berater auf Vorgang abschließen, endet Ihr Zugang. Die Akte bleibt beim Berater noch 60 Kalendertage abrufbar und wird danach automatisch gelöscht. 14 Tage vorher erhält der Berater einen Hinweis.
  • Vorgang nicht abgeschlossen: Die Akte wird sechs Monate nach der letzten Aktivität gelöscht. Der Berater wird 30 Tage vorher gewarnt; seine Akte zeigt dann den Hinweis „ist seit fünf Monaten unverändert“.
  • Früher: Ihr Berater kann eine frühere Löschung veranlassen.

Kopien, die Ihr Berater zuvor rechtmäßig heruntergeladen hat, bewahrt er in eigener Verantwortung auf. Möchten Sie Ihre Angaben selbst behalten, laden Sie sich vor der Abgabe eine Übersicht herunter.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 11; AVV Ziffer 1 Abs. 3; AGB § 13 Abs. 4; Nutzungshinweise Ziffer 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie lange werden die Daten meines eigenen Kontos gespeichert?

Ohne Berater

Bis zum Ende Ihres Vertrags; danach können Sie noch 30 Kalendertage exportieren, anschließend werden Konto und Akte gelöscht.

Ihre Akte bleibt gespeichert, solange Ihr Vertrag läuft. So beenden Sie ihn:

  1. Öffnen Sie Mein Zugang und dort den Abschnitt Vertrag.
  2. Wählen Sie Verträge hier kündigen, prüfen Sie Name und E-Mail-Adresse und klicken Sie auf jetzt kündigen.

Der kostenlose Pilot endet mit der Kündigung sofort. Danach können Sie Ihre Daten noch 30 Kalendertage über Alle Daten exportieren abrufen; anschließend werden Konto und Akte gelöscht. Ein längerer Abrufzeitraum nach einem Wechselverlangen geht vor. Vertrags- und Abrechnungsdaten bewahrt Thierfelder Solutions getrennt nach den gesetzlichen Fristen auf.

Kündigen ist auch ohne Anmeldung unter vermoegensakte.de/vertrag möglich.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffern 5 und 11; Nutzungsbedingungen § 9 Abs. 1, 3 und 5. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie lange werden Anmeldedaten und Protokolleinträge gespeichert?

Für alle

Sitzungen 30 Tage, Einmalcodes 1 Tag nach Ablauf, Anmeldeversuche und IP-Adressen 90 Tage; Protokolleinträge mit der Akte bzw. nach drei Jahren.

Ein Löschlauf läuft täglich automatisch:

  • Anmeldesitzungen: 30 Tage nach Ende der Sitzung.
  • Einmalcodes: 1 Tag nach Ablauf.
  • Anmeldeversuche und Registrierungen mit IP-Adresse: nach 90 Tagen.
  • IP-Adresse und Browserkennung im Aktionsprotokoll: werden nach 90 Tagen entfernt.
  • Übrige Protokolleinträge: Einträge zu einer Akte werden mit der Akte gelöscht. Einträge ohne Aktenbezug, etwa zur Benutzerverwaltung oder zum Vertrag, drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres, spätestens mit Löschung des Unternehmens bzw. Kontos nach Vertragsende.
  • Nachrichten im Portal: zusammen mit der Akte.
  • E-Mail-Anfragen ohne Vertrag: nach sechs Monaten.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 11; AVV Anhang 1 Abschnitt 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Bleiben gelöschte Daten in Sicherungen erhalten?

Für alle

Nur kurz: Serversicherungen werden nach spätestens 14, weitere Sicherungskopien nach spätestens 30 Kalendertagen gelöscht.

Eine gelöschte Akte kann noch in Sicherungen enthalten sein, die vor der Löschung entstanden sind. Diese Sicherungen sind verschlüsselt, vom laufenden Betrieb getrennt und werden nur für nötige Wiederherstellungen verwendet.

  • Sicherungen auf dem Server: Löschung spätestens 14 Kalendertage nach Erstellung.
  • Lokale und externe Sicherungskopien bei Thierfelder Solutions: Löschung spätestens 30 Kalendertage nach Erstellung.

Maßgeblich ist das Alter der Sicherung. Muss Thierfelder Solutions einmal aus einer Sicherung wiederherstellen, werden zwischenzeitliche Löschungen vor der weiteren Nutzung erneut umgesetzt. Gelöschte Akten kehren also nicht in den regulären Betrieb zurück.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 11; AVV Ziffer 9 Abs. 2; Nutzungsbedingungen § 9 Abs. 5. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Löschen und exportieren

Wie lasse ich meine Daten löschen?

KundeOhne Berater

Eingeladene Kunden wenden sich an ihren Berater; Privatkunden kündigen im Portal oder verlangen die Löschung bei datenschutz@vermoegensakte.de.

Als eingeladener Kunde: Für Ihre Akte ist Ihr Berater verantwortlich. Bitten Sie ihn um die Löschung; er kann sie früher veranlassen als die automatische Frist. Erreicht Ihre Anfrage Thierfelder Solutions, leitet Thierfelder Solutions sie an Ihren Berater weiter.

Mit eigenem Konto: Sie haben zwei Wege.

  1. Kündigen Sie unter Mein Zugang im Abschnitt Vertrag. Konto und Akte werden 30 Kalendertage nach Vertragsende gelöscht.
  2. Möchten Sie eine frühere Löschung, schreiben Sie an datenschutz@vermoegensakte.de. Eine vorzeitige Löschung auf Ihren Wunsch ist möglich.

Sichern Sie vorher, was Sie behalten möchten, über Alle Daten exportieren. Daten, die gesetzlich aufbewahrt werden müssen, etwa Rechnungen, löscht Thierfelder Solutions erst nach Ablauf dieser Fristen.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffern 2, 11 und 12; Nutzungsbedingungen § 8 Abs. 4 und § 9 Abs. 5; Nutzungshinweise Ziffer 7. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie lösche ich als Berater eine Akte früher, oder wie verhindere ich die automatische Löschung?

Berater

Eine frühere Löschung erteilen Sie als Weisung; eine Löschsperre nur mit dokumentierter Rechtsgrundlage und Frist. Benötigte Daten exportieren Sie vorher.

  • Früher löschen: Sie können jederzeit eine frühere Löschung anweisen. Einzelweisungen erteilen Sie Thierfelder Solutions in Textform, etwa an datenschutz@vermoegensakte.de.
  • Abschluss versehentlich gesetzt: Mit Abschluss zurücknehmen in der Akte heben Sie den Abschluss wieder auf.
  • Löschung verhindern: Eine Löschsperre richtet Thierfelder Solutions nur auf Ihre dokumentierte Weisung mit Rechtsgrundlage und Frist ein, zum Beispiel wegen einer eigenen Aufbewahrungspflicht. Sie geht den Fristen vor.

Die Plattform ist für einen Vorgang gedacht, nicht als dauerhafte Ablage. Übernehmen Sie Unterlagen, die Sie weiter benötigen, rechtzeitig über die Exportfunktionen in Ihre eigenen Systeme.

Grundlage: AVV Ziffern 1 Abs. 3 und 2 Abs. 2; AGB § 5 Abs. 4 und § 13 Abs. 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie exportiere ich alle Daten, etwa für einen Anbieterwechsel?

Ohne BeraterBerater

Über „Alle Daten exportieren“ unter Mein Zugang laden Sie kostenfrei ein ZIP-Archiv herunter; für einen Wechsel gelten zusätzlich die Regeln des Data Act.

  1. Öffnen Sie Mein Zugang.
  2. Klicken Sie unter Alle Daten exportieren auf den gleichnamigen Knopf.
  3. Bestätigen Sie mit dem Code aus Ihrer Authenticator-App.

Sie erhalten ein ZIP-Archiv mit allen Angaben im Klartext (JSON), Dokumenten und Bildern im Original, Offenlegungen und Bankexporten, Einstellungen und dem Protokoll (CSV). Die Datei manifest.json listet alle Dateien mit Prüfsumme. Passwörter, Codes und Schlüssel sind nicht enthalten. Speichern Sie die Datei geschützt, sie ist nicht verschlüsselt.

Den Export können Verwaltung und Selbstnutzer nutzen. Einen Wechsel nach Kapitel VI der EU-Datenverordnung (Data Act) verlangen Sie in Textform an kontakt@vermoegensakte.de; Wechsel und Export sind kostenfrei.

Grundlage: AGB § 13 Abs. 2 und 3, Anlage 1 Nr. 4; Nutzungsbedingungen § 8. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Ihre Rechte

Welche Datenschutzrechte habe ich, und wie mache ich sie geltend?

Für alle

Sie haben unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Ansprechpartner hängt von Ihrer Rolle ab.

Nach der DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Eine Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

  • Eingeladene Kunden richten Anfragen an ihren Berater. Nach der Abgabe nimmt er auch Korrekturen vor. Erreicht eine Anfrage Thierfelder Solutions, leitet Thierfelder Solutions sie spätestens binnen zwei Werktagen weiter.
  • Privatkunden schreiben an datenschutz@vermoegensakte.de. Viele Angaben können Sie auch selbst berichtigen oder über Alle Daten exportieren herunterladen.
  • Berater beantworten Anfragen ihrer Kunden als Verantwortliche. Thierfelder Solutions unterstützt sie dabei mit den Funktionen der Plattform und auf Weisung.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffern 2 und 12; AVV Ziffern 3 Abs. 4 und 6; Nutzungshinweise Ziffer 3. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was passiert bei einer Datenpanne?

Für alle

Thierfelder Solutions meldet eine Verletzung dem verantwortlichen Berater spätestens 24 Stunden nach Bekanntwerden; bei eigenen Konten gelten die Meldepflichten der DSGVO für Thierfelder Solutions selbst.

  • Akten von Beratern: Thierfelder Solutions meldet eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten dem Beratungsunternehmen unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Bekanntwerden, mit den verfügbaren Informationen. Thierfelder Solutions sichert Daten und mindert Folgen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und an betroffene Kunden obliegt dem Berater als Verantwortlichem.
  • Eigene Konten von Privatkunden: Hier ist Thierfelder Solutions Verantwortlicher und meldet nach Art. 33 DSGVO an die Aufsichtsbehörde; bei hohem Risiko werden Betroffene nach Art. 34 DSGVO benachrichtigt.

Haben Sie selbst einen Verdacht, schreiben Sie an sicherheit@vermoegensakte.de.

Grundlage: AVV Ziffer 3 Abs. 6 und Anhang 1 Abschnitt 5; Datenschutzerklärung Ziffer 2; Datenschutzorganisation Teil 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wo kann ich mich beschweren?

Für alle

Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren; für Thierfelder Solutions ist die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW zuständig.

Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Für Thierfelder Solutions zuständig ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf.

Oft lässt sich eine Frage schneller klären: Schreiben Sie vorher gern an Ihren Berater oder an datenschutz@vermoegensakte.de.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 12. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Datenschutz & Sicherheit

KI und Datenschutz

Welche Daten eine KI zu sehen bekommt, wer dafür verantwortlich ist und wie Sie Einwilligungen und Verbindungen steuern.

Was die KI sieht

Schickt die Vermögensakte meine Daten von sich aus an eine KI?

Für alle

Nein. Daten erreichen einen KI-Anbieter nur, wenn Sie oder Ihr Berater das selbst auslösen; Thierfelder Solutions nutzt Ihre Daten auch nicht zum Training.

Website und Portale nutzen von sich aus keine KI-Dienste. Ohne eine Verbindung, die Sie selbst einrichten, oder eine Kopie, die Sie selbst machen, übermittelt Thierfelder Solutions keine Daten an KI-Anbieter.

Es gibt drei Wege, die immer ein Mensch auslöst:

  • Mit KI ausfüllen im Kundenportal per Kopieren und Einfügen: Der Server sendet dabei nichts.
  • Verbundenes KI-Konto (Connector), das ein Kunde selbst einrichtet.
  • KI-Assistent im Beraterportal bzw. im eigenen Konto: beim Berater nur mit Einwilligung des Kunden.

Thierfelder Solutions verwendet Vermögensdaten weder für Werbung noch für eigene Auswertungen noch zum Training von KI-Modellen.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffern 5 und 6; AVV Ziffer 3 Abs. 1; AGB § 7 Abs. 3. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was sieht die KI, wenn ich „Mit KI ausfüllen“ nutze?

Kunde

Nur den Auftrag, den Sie selbst kopieren, und die Unterlagen, die Sie selbst bei der KI hochladen; der Auftrag enthält die Namen der erfassten Personen, aber keine Beträge und keine Kontonummern.

Bei Mit KI ausfüllen kopieren Sie mit Auftrag kopieren einen Text und fügen ihn bei einem KI-Dienst Ihrer Wahl ein. Er enthält:

  • Beschreibungen der auszufüllenden Felder,
  • die zulässigen Auswahlwerte,
  • die Bezeichnungen bereits erfasster Positionen, zum Beispiel „Tagesgeld Hausbank“, damit die KI Neues richtig zuordnen kann,
  • die Namen der in der Akte erfassten Personen mit einem Kürzel (P1, P2 …), damit die KI Angaben der richtigen Person zuordnet; das können auch Ehe- oder Lebenspartner und Mitdarlehensnehmer sein.

Beträge sowie Konto-, Depot- oder Grundbuchnummern enthält der Auftrag nicht. Mit Auftrag ansehen können Sie ihn vorher lesen.

Die Unterlagen laden Sie selbst bei der KI hoch, nicht bei Thierfelder Solutions. Was darin steht, sieht die KI vollständig. Schwärzen Sie bei Bedarf vorher, was die KI nicht sehen soll, und laden Sie keine Zugangsdaten, PINs oder TANs hoch.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 6 (Kopieren und Einfügen); Nutzungshinweise Ziffer 5; Nutzungsbedingungen § 5 Abs. 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was sieht meine KI, wenn ich sie dauerhaft mit der Akte verbinde?

Kunde

Die freigeschalteten Abschnitte ohne Konto-, Depot-, IBAN- und Grundbuchnummern sowie nur die Dateien, die Sie ausdrücklich für die KI freigeben.

Beim Verbinden zeigt Ihnen die Bestätigungsseite, was Ihre KI darf und was nicht. Sie erlauben die Verbindung ausdrücklich mit einem Haken.

Solange die Verbindung besteht, liefert der Server auf jede Abfrage Ihrer KI:

  • die Angaben der freigeschalteten Abschnitte, ohne Konto-, Depot-, IBAN- und Grundbuchnummern,
  • Dateien, die Sie selbst hochgeladen und mit Für meine verbundene KI freigeben freigegeben haben.

Der Inhalt freigegebener Dateien wird nicht gefiltert; steht dort eine Kontonummer, sieht die KI sie. Jeder Abruf einer Datei wird protokolliert.

Ihre KI kann nichts selbst speichern, abgeben oder freigeben. Sie reicht nur Vorschläge ein, die Sie im Portal prüfen und übernehmen.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 6 (Verbundenes KI-Konto); AVV Ziffer 8 Abs. 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was sieht der KI-Assistent im Beraterportal oder in meinem eigenen Konto?

Für alle

Beim Berater nur Akten mit Einwilligung des Kunden; die KI erhält nie Konto-, Depot-, IBAN- und Grundbuchnummern oder Bemerkungen, Namen sind standardmäßig ersetzt.

Berater können ein eigenes KI-Konto mit dem Beraterportal verbinden oder auf der Aktenseite KI-Auswertung einen Auftrag mit den Angaben der Akte kopieren, wenn ihr Unternehmen im Menü KI-Assistent die Funktion eingeschaltet hat. Voreingestellt ist sie aus. Die KI erhält nur Akten, für die der Kunde eingewilligt hat.

Mit eigenem Konto nutzen Sie dieselbe Funktion für Ihre eigene Akte; eine Einwilligung ist dann nicht nötig. In jedem Fall gilt:

  • keine Konto-, Depot-, IBAN- und Grundbuchnummern,
  • keine Bemerkungen,
  • standardmäßig statt Namen, Anschriften und Geburtsdaten Kennungen wie „Person 1“ und nur das Geburtsjahr.

Klarnamen lassen sich je Verbindung bzw. Auftrag zuschalten, laut Portal nur, wenn der Vertrag mit dem KI-Anbieter das abdeckt. Auch ersetzte Angaben bleiben personenbezogen. Übernommen wird erst nach menschlicher Prüfung.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 6 (KI-Assistent der Berater); AVV Ziffer 8 Abs. 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Verantwortung und Einwilligung

Wer ist verantwortlich, wenn eine KI meine Daten verarbeitet?

Für alle

Bei eingeladenen Kunden und beim KI-Assistenten ist das Beratungsunternehmen verantwortlich; den KI-Anbieter wählt der Nutzer selbst, er ist kein Unterauftragsverarbeiter von Thierfelder Solutions.

  • Eingeladene Kunden und KI-Assistent: Verantwortlich ist das Beratungsunternehmen. Thierfelder Solutions liefert die Daten in seinem Auftrag aus. Rechtsgrundlage, Information der Kunden und die Zulässigkeit der Übermittlung in Drittländer verantwortet der Berater.
  • Privatkunden mit eigenem Konto: Die Auslieferung erfolgt auf Ihren Wunsch zur Erfüllung des Nutzungsvertrags.

Den KI-Anbieter wählt immer, wer sein eigenes Konto verbindet oder Daten kopiert. Er ist deshalb kein Unterauftragsverarbeiter von Thierfelder Solutions, sondern verarbeitet nach dem Vertrag mit dieser Person.

Berater bestätigen beim Verbinden eine Selbsterklärung: Geschäftskonto mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, kein Training mit ihren Inhalten, keine automatisierten Kreditentscheidungen. Prüfen kann das Portal die Kontoart nicht.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 6 (Verantwortung); AVV Ziffer 8 Abs. 4; AGB § 6 Abs. 2 bis 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie erteile oder widerrufe ich die Einwilligung in die KI-Auswertung durch meinen Berater?

KundeBerater

Im Kundenportal mit „Ich willige ein“ bzw. „Einwilligung widerrufen“; der Widerruf wirkt sofort.

Hat Ihr Berater die Funktion eingeschaltet, zeigt das Kundenportal die Karte KI-Auswertung durch Ihren Berater mit dem vollständigen Einwilligungstext.

  • Einwilligen: Klicken Sie auf Ich willige ein. Gespeichert werden Fassung des Textes und Zeitpunkt.
  • Widerrufen: Klicken Sie auf Einwilligung widerrufen. Ab sofort kann Ihr Berater die KI nicht mehr für Ihre Akte nutzen.

Die Einwilligung ist freiwillig. Ohne sie können Sie alle Angaben ganz normal erfassen und abgeben.

Für Berater: Auf der Aktenseite KI-Auswertung tragen Sie mit Einwilligung eintragen nur eine Einwilligung ein, die der Kunde außerhalb des Portals erteilt hat, und mit Widerruf eintragen einen Widerruf. Bei eigener Akte ist keine Einwilligung nötig.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 12. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Werden meine Daten bei einer KI-Nutzung in die USA übermittelt?

Für alle

Möglicherweise. Viele KI-Anbieter verarbeiten Daten auch in den USA; welche Grundlage gilt, steht in den Angaben des jeweiligen Anbieters.

Der Betrieb der Vermögensakte selbst übermittelt keine Daten in Drittländer. Bei der KI-Nutzung ist das anders: Den Anbieter wählen Sie bzw. Ihr Berater selbst, und er verarbeitet die Daten nach seinen eigenen Bedingungen, häufig auch in den USA.

Ob für Ihren Anbieter ein Angemessenheitsbeschluss (EU-US Data Privacy Framework) oder Standardvertragsklauseln gelten, entnehmen Sie dessen Angaben. Der Einwilligungstext für den KI-Assistenten weist ausdrücklich darauf hin, dass in den USA ein geringeres Datenschutzniveau als in der EU bestehen kann.

Möchten Sie das vermeiden, nutzen Sie die KI-Funktionen nicht. Alle Angaben lassen sich auch ohne KI erfassen.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffern 6 und 8; Nutzungsbedingungen § 5 Abs. 2 und 4. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Speichern und Trennen

Speichert die Vermögensakte die Antworten der KI?

Für alle

In die Akte gelangt nur, was Sie bestätigen; eine eingefügte Antwort wird im Browser ausgewertet, Vorschläge einer verbundenen KI liegen bis zu Ihrer Entscheidung bereit.

  • Mit KI ausfüllen im Kundenportal: Die eingefügte Antwort wertet Ihr Browser mit Antwort prüfen aus. Gespeichert wird erst, was Sie mit Eintragen oder In die Felder eintragen übernehmen; Verwerfen verwirft einen Vorschlag.
  • Verbundene KI und KI-Assistent: Eingereichte Vorschläge speichert Thierfelder Solutions als Vorschläge, getrennt von der Akte, bis sie übernommen oder verworfen werden.

Übernommene Werte tragen ein blaues Dreieck, bis Sie sie bestätigen; bis dahin sind Offenlegung und Bankexport gesperrt. Tippen Sie ein KI-Ergebnis von Hand ab, erkennt das Portal die Herkunft nicht.

Außerdem gespeichert werden der Name der verbundenen Anwendung, Einwilligungen mit Textfassung und Zeitpunkt sowie im Protokoll Verbinden, Trennen und jeder Dateiabruf. Diese Einträge werden mit der Akte bzw. nach den Fristen der Datenschutzerklärung gelöscht.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 6; AVV Anhang 1 Abschnitt 2 (Eingabekontrolle). Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie trenne ich eine KI-Verbindung, und wann endet sie von selbst?

Für alle

Mit „Trennen“ bei der verbundenen KI; bei eingeladenen Kunden endet die Verbindung auch mit der Abgabe, und der Berater kann sie trennen.

Eingeladene Kunden:

  1. Klicken Sie bei „Claude oder ChatGPT dauerhaft verbinden“ auf Verbinden.
  2. Klicken Sie unter „Verbundene KI“ neben der Anwendung auf Trennen und bestätigen Sie.

Die Verbindung endet außerdem automatisch, wenn Sie Ihre Angaben abgeben; auch Ihr Berater kann sie trennen.

Berater und eigenes Konto: Im Menü KI-Assistent unter „Verbundene KI-Konten“ mit Trennen. Ausschalten (Verwaltung oder Selbstnutzer) trennt sofort alle verbundenen KI-Konten. Thierfelder Solutions kann jeden KI-Weg zudem aus Sicherheitsgründen sofort sperren (Notabschaltung).

Daten, die eine KI bereits erhalten hat, liegen beim Anbieter; dafür gelten dessen Bedingungen.

Grundlage: Datenschutzerklärung Ziffer 6; AVV Anhang 1 Abschnitt 1 (KI-Dienste); AGB § 6 Abs. 2. Diese Seite erklärt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wenn etwas nicht klappt

Probleme lösen

Was Sie tun können, wenn ein Code, ein Link, ein Upload oder die Abgabe nicht klappt, und wie Sie uns erreichen.

Code und Link

Der Einmalcode kommt nicht an oder ist abgelaufen. Was nun?

Kunde

Bitten Sie Ihren Berater um einen neuen Code; er gilt 10 Minuten, und nur der zuletzt erhaltene Code ist gültig.

Den sechsstelligen Einmalcode erzeugt Ihr Berater, wenn Sie den Link geöffnet haben, und teilt ihn Ihnen getrennt mit, zum Beispiel am Telefon. Der Code gilt 10 Minuten. Ein neuer Code macht den vorherigen ungültig; geben Sie immer den zuletzt erhaltenen ein.

Erscheint „Der Code ist falsch oder abgelaufen“, bitten Sie Ihren Berater um einen neuen Code. Haben Sie den Code per SMS erhalten, öffnen Sie den Link aus der Einladung noch einmal; dann wird ein neuer Code geschickt, höchstens drei pro Stunde.

Nach fünf falschen Eingaben ist ein Code verbraucht. Nach drei verbrauchten Codes wird die Einladung gesperrt. Ihr Berater hilft Ihnen dann mit einem neuen Link weiter.

Mein Kunde sagt, der Einmalcode funktioniert nicht. Was tue ich?

Berater

Erzeugen Sie einen neuen Code, sobald der Kunde den Link geöffnet hat; ist die Einladung gesperrt, erzeugen Sie einen neuen Link.

  1. Lassen Sie den Kunden zuerst den Link öffnen, bis er das Feld Einmalcode sieht.
  2. Klicken Sie dann in der Karte der Einladung auf Einmalcode erzeugen und nennen Sie ihm den Code. Er gilt 10 Minuten; ein neuer Code ersetzt den alten.
  3. Mehr als drei Codes pro Stunde sind nicht möglich. Warten Sie dann.

Nach fünf falschen Eingaben ist ein Code verbraucht, nach drei verbrauchten Codes sperrt das Portal die Einladung. Erzeugen Sie dann mit Einladungslink erzeugen bzw. Neuen Link erzeugen einen neuen Link und schicken Sie ihn dem Kunden. Der alte Link gilt danach nicht mehr.

Anmeldung und Zugang

Ich habe mein Handy mit der Authenticator-App verloren. Wie komme ich hinein?

BeraterOhne Berater

Melden Sie sich mit einem Wiederherstellungscode an und richten Sie danach unter Mein Zugang eine neue App ein.

  1. Geben Sie wie gewohnt E-Mail-Adresse und Passwort ein.
  2. Klicken Sie unter dem Codefeld auf Wiederherstellungscode verwenden und geben Sie einen Ihrer gesicherten Codes ein. Jeder Code gilt nur einmal.
  3. Öffnen Sie Mein Zugang, geben Sie unter Zweiter Faktor Ihr Passwort ein und klicken Sie auf Neue App einrichten. Scannen Sie den QR-Code mit der neuen App und klicken Sie auf Wechsel abschließen.
  4. Sichern Sie die neuen Wiederherstellungscodes; die alten gelten nicht mehr.

Haben Sie weder App noch Wiederherstellungscode, wenden Sie sich an kontakt@vermoegensakte.de. Abschalten lässt sich der zweite Faktor nicht.

Der Code aus meiner Authenticator-App wird abgelehnt. Woran liegt das?

BeraterOhne Berater

Meist stimmt die Uhrzeit des Handys nicht oder der Code war schon benutzt; warten Sie auf den nächsten Code.

Der Code in der App wechselt alle 30 Sekunden und gilt nur einmal. Wird er abgelehnt, warten Sie auf den nächsten Code und geben ihn zügig ein.

Stimmt die Uhrzeit am Handy nicht, passen die Codes nicht. Stellen Sie die Uhrzeit des Geräts auf automatisch. Haben Sie mehrere Einträge in der App, achten Sie darauf, den Eintrag der Vermögensakte zu nehmen.

Nach vielen Fehlversuchen meldet das Portal „Zu viele Versuche. Bitte später erneut versuchen.“ Warten Sie dann eine Weile. Hilft nichts, melden Sie sich mit einem Wiederherstellungscode an.

Warum bin ich plötzlich abgemeldet?

Für alle

Anmeldungen enden automatisch nach einer Zeit ohne Aktivität oder nach einer Höchstdauer; gespeicherte Eingaben bleiben erhalten.

Aus Sicherheitsgründen endet eine Anmeldung von selbst:

  • Beraterportal: nach 30 Minuten ohne Aktivität, spätestens nach 12 Stunden.
  • Kundenportal mit Einladung: nach 60 Minuten ohne Aktivität, spätestens nach 8 Stunden.

Auch ein Passwortwechsel oder ein Wechsel des zweiten Faktors beendet Ihre anderen Anmeldungen. Gespeicherte Eingaben bleiben erhalten. Als eingeladener Kunde öffnen Sie den Link aus der Einladung erneut und melden sich mit einem neuen Einmalcode an, solange die Einladung gilt. Als Berater melden Sie sich neu an.

E-Mail, Upload und Seite

Ich finde die E-Mail nicht. Liegt sie im Spam?

Für alle

Sehen Sie im Spam- oder Werbeordner nach; Mails des Portals kommen von noreply@vermoegensakte.de.

Mails des Portals kommen von der Adresse noreply@vermoegensakte.de, als Absender steht „Vermögensakte von Thierfelder Solutions“ oder bei Mails im Auftrag eines Beraters „Name des Beraters über Vermögensakte“. Prüfen Sie den Spam- oder Werbeordner und markieren Sie die Mail dort als erwünscht.

Per E-Mail kommen zum Beispiel Einladungen ins Team, Links zum Zurücksetzen des Passworts und Hinweise auf neue Nachrichten. Die Einladung eines Beraters an seinen Kunden schickt dagegen der Berater selbst; den Einmalcode erhalten Kunden getrennt, etwa am Telefon.

Kommt nichts an, prüfen Sie die Schreibweise der Adresse und wenden Sie sich an Ihren Berater, Ihre Verwaltung oder an kontakt@vermoegensakte.de.

Warum klappt das Hochladen einer Datei nicht?

Für alle

Erlaubt sind PDF, JPG, PNG und Excel (xlsx, ohne Makros) bis 30 MB; außerdem kann der Speicher der Akte voll sein oder die Virenprüfung anschlagen.

Das Portal nennt den Grund in einer Meldung:

  • Dateityp: Erlaubt sind PDF, JPG, PNG und Excel-Dateien (xlsx, ohne Makros). Andere Formate, etwa Word, wandeln Sie vorher in PDF um.
  • Größe: höchstens 30 MB je Datei, leere Dateien gehen nicht. Fotos einer Immobilie höchstens 5 MB, nur JPEG oder PNG.
  • Speicherplatz: Je Akte stehen 250 MB zur Verfügung. Löschen Sie nicht mehr benötigte Unterlagen.
  • Virenprüfung: Findet sie Schadsoftware, wird die Datei nicht gespeichert. Solange die Prüfung aussteht, lässt sich die Datei noch nicht öffnen.
  • Art fehlt: Wählen Sie die Art des Dokuments aus.

Lässt sich eine Datei nicht lesen, wählen Sie sie erneut aus.

Die Seite lädt nicht oder sieht falsch aus. Was kann ich tun?

Für alle

Nutzen Sie einen aktuellen Browser, laden Sie die Seite neu und prüfen Sie Ihre Internetverbindung.

Unterstützt werden die aktuelle und die vorletzte Hauptversion von Safari, Chrome, Edge und Firefox, am Computer, Tablet und Handy. Eine App ist nicht nötig.

  1. Laden Sie die Seite neu.
  2. Prüfen Sie Ihre Internetverbindung. Die Meldung „Verbindung zum Server fehlgeschlagen.“ deutet auf ein Netzproblem hin.
  3. Aktualisieren Sie Ihren Browser oder versuchen Sie einen anderen.

Wartungen und Sicherheitsupdates können die Nutzung zeitweise einschränken. Hält das Problem an, schreiben Sie an support@vermoegensakte.de.

Sind meine Eingaben gespeichert oder weg?

Für alle

Gespeichert ist, was Sie mit Hinzufügen oder Änderungen speichern bestätigt haben; das Portal zeigt dann „Ihre Eingaben wurden gespeichert“.

Jede Position speichern Sie im Formular mit Hinzufügen bzw. Änderungen speichern. Danach erscheint kurz die grüne Meldung „Ihre Eingaben wurden gespeichert“. Was so gespeichert ist, bleibt erhalten, auch wenn Sie die Seite schließen oder abgemeldet werden.

Schließen Sie ein Formular mit ungespeicherten Eingaben, fragt das Portal nach: „Ihre Eingaben sind noch nicht gespeichert. Trotzdem schließen und verwerfen?“ Brechen Sie die Rückfrage ab und speichern Sie zuerst.

Als eingeladener Kunde können Sie unterbrechen und später mit demselben Link und einem neuen Code weitermachen, solange die Einladung gilt.

Was bedeutet „Die Position wurde inzwischen geändert. Bitte neu laden.“?

Für alle

Jemand anderes hat dieselbe Position zwischenzeitlich gespeichert; laden Sie neu und tragen Sie Ihre Änderung erneut ein.

Die Meldung erscheint, wenn eine Position gespeichert werden soll, die seit dem Öffnen von jemand anderem geändert wurde, etwa vom Berater und vom Kunden gleichzeitig oder in einem zweiten Browserfenster. Damit nichts überschrieben wird, speichert das Portal Ihre Fassung nicht.

  1. Notieren Sie sich Ihre Änderung.
  2. Laden Sie die Seite neu und öffnen Sie die Position erneut.
  3. Prüfen Sie den aktuellen Stand und tragen Sie Ihre Änderung wieder ein.

Abgabe, Sperren und Korrekturen

Ich kann meine Angaben nicht abgeben. Warum?

KundeBerater

Abgeben geht erst, wenn der Datenschutzhinweis des Beraters bestätigt ist und die Prüfliste keine offenen Punkte hat.

Für Kunden: Der Knopf Angaben abgeben ist gesperrt, solange

  • Punkte der Prüfliste offen sind; der Link Zur Prüfliste führt dorthin,
  • der Datenschutzhinweis nicht bestätigt ist; setzen Sie das Häkchen und klicken Sie auf Kenntnisnahme bestätigen.

Steht dort „Ihr Berater hat noch keinen Datenschutzhinweis hinterlegt“, geben Sie Ihrem Berater Bescheid. Ihre Angaben bleiben bis dahin gespeichert.

Für Berater: Öffnen Sie in der Akte Selbsterfassung. In der Karte Datenschutzhinweis fehlt tragen Sie Version und Text des Datenschutzhinweises nach Art. 13 DSGVO ein und klicken auf Veröffentlichen. Der Text gilt für alle Akten Ihres Mandanten und ist danach unveränderlich. Veröffentlichen können Verwaltung und Selbstnutzer.

Warum ist die Selbstauskunft gesperrt? Da ist ein blaues Dreieck.

Für alle

Werte mit blauem Dreieck hat eine KI eingetragen; bis sie bestätigt sind, sind Offenlegung und Selbstauskunft für Banken gesperrt.

Das blaue Dreieck markiert Werte, die eine KI eingetragen hat und die noch niemand mit den Unterlagen verglichen hat. Solange solche Werte offen sind, meldet das Portal „Es gibt noch Werte von der KI, die nicht bestätigt sind (blaues Dreieck)“.

  1. Öffnen Sie die markierte Position; die Übersicht bzw. Erfassung listet alle betroffenen Positionen auf.
  2. Vergleichen Sie jeden markierten Wert mit Ihrer Unterlage.
  3. Klicken Sie neben dem Wert auf bestätigen oder oben auf Alle bestätigen. Ein von Hand geänderter Wert gilt beim Speichern als bestätigt.

Werte, die der Kunde mit seiner eigenen KI eingetragen hat, kann nur der Kunde bestätigen. Der Berater sieht dann einen Hinweis und kann einen Wert von Hand ändern.

Nach der Abgabe ist mir ein Fehler aufgefallen. Was nun?

KundeBerater

Nach der Abgabe kann der Kunde nichts mehr ändern; Korrekturen nimmt der Berater in der Akte vor.

Für Kunden: Mit der Abgabe endet Ihre Sitzung, und Sie können nichts mehr ändern. Teilen Sie Ihrem Berater mit, was nicht stimmt, zum Beispiel per Telefon oder E-Mail. Er korrigiert die Angaben oder lädt Sie erneut zur Erfassung ein. Eine Offenlegung, die falsche Angaben enthält, lehnen Sie mit Ablehnen ab; dann wird nichts weitergegeben.

Für Berater: Korrigieren Sie die Angaben in den Abschnitten der Akte. Ist bereits ein Datenstand eingefroren, frieren Sie einen neuen ein. Offenlegungen und Selbstauskünfte enthalten den Stand bei ihrer Erstellung; legen Sie für korrigierte Angaben eine neue Offenlegung bzw. einen neuen Export an. Braucht der Kunde selbst Zugriff, starten Sie unter Selbsterfassung eine neue Erfassung, etwa als Nachtrag.

Beim Einladen erscheint ein Hinweis zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Was heißt das?

Berater

Bevor Sie Kunden einladen, muss Ihre Verwaltung im Menü Auftragsverarbeitung den Vertrag abschließen.

Für die Akten Ihrer Kunden ist Ihr Unternehmen verantwortlich, Thierfelder Solutions verarbeitet die Daten in Ihrem Auftrag. Dafür ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO nötig. Solange er nicht abgeschlossen ist, meldet das Portal: „Bevor Sie Kunden einladen, muss Ihre Verwaltung den Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen (Menü „Auftragsverarbeitung“).“

Bitten Sie Ihre Verwaltung, im Menü Auftragsverarbeitung die Angaben einzutragen und den Vertrag abzuschließen. Danach können Sie Kunden einladen. Als Kunde Stand-alone brauchen Sie keinen solchen Vertrag.

Kontakt

Wie erreiche ich Thierfelder Solutions bei Problemen?

Für alle

Allgemein unter kontakt@vermoegensakte.de, technische Fragen unter support@vermoegensakte.de, Verdacht auf Missbrauch unter sicherheit@vermoegensakte.de.

  • Allgemeine Anfragen: kontakt@vermoegensakte.de
  • Technische Fragen: support@vermoegensakte.de
  • Verdacht auf Missbrauch Ihres Zugangs: sicherheit@vermoegensakte.de; ändern Sie außerdem Ihr Passwort, wenn Sie ein Konto haben.

Als eingeladener Kunde wenden Sie sich mit Fragen zu Ihrer Akte, zu Ihren Angaben und zu Ihren Datenschutzrechten bitte an Ihren Berater. Er ist für Ihre Akte verantwortlich. Erreichen solche Anfragen Thierfelder Solutions, leiten wir sie an Ihren Berater weiter.

Beschreiben Sie das Problem, die angezeigte Meldung und, wenn möglich, Browser und Gerät.

Ihre Frage war nicht dabei?

Schreiben Sie uns an kontakt@vermoegensakte.de. Bitte senden Sie keine Kontonummern oder Unterlagen per E-Mail; dafür ist die Vermögensakte da.