Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Vermögensakte durch Unternehmer (Nutzungsvertrag)
Anbieter: Marco Thierfelder, Irisweg 19, 46485 Wesel, E-Mail kontakt@vermoegensakte.de, Telefon +49 176 47567287 – im Folgenden „Anbieter“.
Fassung 2.4, Stand 19. Oktober 2026. Sie gilt für Verträge, die ab ihrer Veröffentlichung auf vermoegensakte.de bzw. im Portal geschlossen werden, und für bestehende Verträge nach Maßgabe von § 16.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, mit denen der Anbieter Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“) den Zugang zur Software „Vermögensakte“ (im Folgenden „Plattform“) als Online-Dienst bereitstellt, einschließlich der unentgeltlichen Pilotnutzung (§ 9). Kunden sind insbesondere Finanz-, Versicherungs-, Immobiliardarlehens- und Honorarberater, Makler, Vermögensverwalter, Steuerberater und Unternehmen mit Beratungsfunktion.
(2) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können die Plattform nur auf Grundlage der gesonderten Nutzungsbedingungen für Privatkunden nutzen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
(4) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: (a) individuell ausgehandelte Vereinbarungen, (b) der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) für alle Fragen des Datenschutzes, (c) diese AGB mit der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), der Regelung zu Verfügbarkeit und Support (Anlage 2) und der Preisliste (Anlage 3), (d) die Bestelldaten im Portal.
§ 2 Vertragsschluss und Einbeziehung
(1) Darstellungen der Plattform auf der Website, in Vorführungen und Unterlagen sind kein bindendes Angebot.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er im Portal bzw. über den Einladungslink diesen AGB ausdrücklich zustimmt und die Pilotnutzung oder einen kostenpflichtigen Zugang bestellt. Die AGB werden vor der Zustimmung vollständig angezeigt und können gespeichert und ausgedruckt werden. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs zustande; der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail und übermittelt dabei diese AGB, den AVV und die Bestelldaten als PDF.
(3) Der Anbieter speichert zu jeder Zustimmung die Fassung, eine Prüfsumme des Textes, den Zeitpunkt und den zustimmenden Benutzer. Vor Abgabe der Zustimmung ist kein Zugang zur Plattform möglich.
(4) Der Kunde schließt vor der Einladung des ersten eigenen Kunden den AVV im Portal ab. Ohne abgeschlossenen AVV ist die Einladung von Kunden technisch gesperrt.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Funktionsumfang, Mengen und technische Voraussetzungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden schuldet der Anbieter nicht.
(2) Der Anbieter stellt die Plattform mit der in Anlage 2 beschriebenen Verfügbarkeit bereit, speichert die vom Kunden, seinen Benutzern und seinen Kunden eingegebenen Daten auf Servern in Deutschland und sichert sie nach Anlage 1 zum AVV.
(3) Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln und ändern, insbesondere an den Stand der Technik, an Rechtsänderungen und an Sicherheitsanforderungen anpassen. Er wird wesentliche Funktionen, auf die der Kunde erkennbar angewiesen ist, nicht ersatzlos entfernen, ohne dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform anzukündigen; in diesem Fall kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
(4) Support leistet der Anbieter nach Anlage 2.
§ 4 Keine Beratung, keine Übermittlung, Verantwortung für Inhalte
(1) Die Plattform ist ein Werkzeug zur Erfassung, Strukturierung, Fortschreibung und gezielten Offenlegung von Vermögensverhältnissen. Der Anbieter erbringt keine Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung, vermittelt keine Finanzprodukte oder Darlehen, prüft keine Bonität und übermittelt keine Daten an Kreditinstitute oder sonstige Empfänger; ausgenommen sind KI-Verbindungen, die ein Benutzer oder Kunde selbst einrichtet (§ 6 Abs. 2). Jede Offenlegung, jeder Export und jede Weitergabe erfolgt ausschließlich durch den Kunden oder dessen Kunden.
(2) Berechnete Werte (zum Beispiel Summen, Reinvermögen, fortgerechnete Restschulden, Haushaltsrechnung, Kennzahlen), Schlüsselverzeichnisse, Bankvorlagen, Ausfüllhilfen und Hilfetexte sind Arbeitshilfen auf Grundlage der erfassten Angaben. Sie ersetzen weder die Prüfung der Unterlagen (zum Beispiel Darlehensverträge, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge) noch die fachliche Beurteilung durch den Kunden. Der Kunde prüft Ergebnisse vor jeder Verwendung gegenüber Dritten auf Plausibilität und Richtigkeit. Die Pflicht des Anbieters, die Rechenfunktionen fehlerfrei bereitzustellen, bleibt unberührt.
(3) Exporte in Bankvorlagen sind keine Vordrucke der jeweiligen Kreditinstitute. Ob ein Empfänger einen Export akzeptiert, entscheidet allein der Empfänger. Zwischen dem Anbieter und Empfängern von Offenlegungen entsteht kein Vertragsverhältnis, insbesondere kein Auskunftsvertrag; der Kunde stellt gegenüber Empfängern nicht dar, der Anbieter habe Angaben geprüft oder bestätigt.
(4) Für die Inhalte, die er, seine Benutzer und seine Kunden in die Plattform einstellen, ist der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass er die erforderlichen Erlaubnisse und Registrierungen (insbesondere nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h, 34i GewO, dem KWG, dem RDG oder dem StBerG) besitzt, soweit seine Tätigkeit sie erfordert, und dass er die für ihn geltenden berufsrechtlichen Pflichten einhält.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält die Zugangsdaten seiner Benutzer, insbesondere Passwörter und zweite Faktoren, geheim, vergibt Zugänge nur an eigene Beschäftigte oder sonst für ihn tätige Personen, entzieht Zugänge ausgeschiedener Personen unverzüglich und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
(2) Der Kunde unterlässt jede Nutzung, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt oder die Plattform gefährdet, insbesondere das Hochladen von Schadsoftware, automatisierte Massenabfragen außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen, Versuche, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, und Lasttests ohne Zustimmung des Anbieters.
(3) Der Kunde erfasst keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) und keine Online-Banking-Zugangsdaten, PINs oder TANs und weist seine Benutzer entsprechend an. Gehen solche Inhalte versehentlich ein, entfernt er sie; der Anbieter unterstützt ihn dabei nach dem AVV.
(4) Die Plattform ist für die Erfassung im Rahmen eines Vorgangs bestimmt, nicht als dauerhafte Aktenablage des Kunden. Der Kunde übernimmt Unterlagen, die er nach Abschluss eines Vorgangs weiter benötigt, rechtzeitig vor der Löschung nach § 13 Abs. 4 über die Exportfunktionen in eigene Systeme.
(5) Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite (Browser nach Anlage 1, Internetverbindung, Endgeräte mit aktuellen Sicherheitsupdates).
§ 6 KI-Funktionen und Dienste Dritter
(1) Das Kundenportal bietet eine Ausfüllhilfe per Kopieren und Einfügen: Es zeigt einen Auftragstext mit Feldbeschreibungen, zulässigen Auswahlwerten, den Bezeichnungen bereits erfasster Positionen und den Namen der in der Akte erfassten Personen (mit Kürzeln), jedoch ohne Beträge und ohne Konto-, Depot- oder Grundbuchnummern, an; die Person, die ihn kopiert, überträgt ihn und ausgewählte Unterlagen selbst in einen KI-Dienst ihrer Wahl und kopiert das Ergebnis zurück. Übernommene Werte werden markiert und sperren Offenlegung und Bankexport, bis sie bestätigt sind. Die automatische Datenerfassung der Plattform („Werte erkennen“) ist keine KI-Funktion: Sie liest Unterlagen der Dokumentenablage auf dem Server des Anbieters mit einer Texterkennung aus, ohne Daten an Dritte zu übermitteln; erkannte Werte werden ebenso markiert und müssen bestätigt werden.
(2) Direkte KI-Verbindungen: Kunden können ihr eigenes Konto bei einem KI-Anbieter (zum Beispiel Anthropic Claude oder OpenAI ChatGPT) über eine Schnittstelle (MCP) mit ihrer Akte verbinden. Die Verbindung richtet der Kunde selbst ein und erlaubt sie ausdrücklich; Kunde und Berater können sie jederzeit trennen. Solange sie besteht, liefert der Server auf Abfrage der verbundenen KI die freigeschalteten Abschnitte der Akte ohne Konto-, Depot-, IBAN- und Grundbuchnummern sowie Dateien aus, die der Kunde selbst hochgeladen und ausdrücklich für die KI freigegeben hat. Die KI kann nur Vorschläge einreichen, die erst nach Bestätigung durch den Kunden gespeichert werden. Berater können ein Geschäftskonto bei einem KI-Anbieter mit dem Beraterportal verbinden (KI-Assistent), wenn ihr Unternehmen die Funktion eingeschaltet hat (Voreinstellung aus). Die KI erhält nur Akten, für die der Kunde eingewilligt hat, ohne Konto-, Depot-, IBAN- und Grundbuchnummern und ohne Bemerkungen; Namen und Anschriften sind standardmäßig durch eine Kennung ersetzt. Übernommen wird erst nach Prüfung durch den Berater. Die Abrufe erfolgen auf Weisung des Kunden, die er durch Einschalten der Funktion für seinen Mandanten bzw. durch die Verbindung seiner Kunden erteilt (AVV Ziffer 8 Abs. 4). Der Kunde kann beide Wege für seinen Mandanten abschalten; der Anbieter kann sie aus Sicherheitsgründen jederzeit vorübergehend sperren.
(3) Nutzt der Kunde oder einer seiner Benutzer KI-Dienste außerhalb der Plattform für Daten seiner Kunden, ist er für die Auswahl des Dienstes, den Vertrag mit dem KI-Anbieter (einschließlich eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO und, bei Berufsgeheimnisträgern, der Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB), die Rechtsgrundlage, die Übermittlungsgrundlage, die Information der Betroffenen und die Prüfung der Ergebnisse verantwortlich.
(4) KI-Ergebnisse sind nur Vorschläge, über deren Übernahme ein Mensch entscheidet. Der Kunde setzt sie nicht für ausschließlich automatisierte Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO und nicht zur Bewertung der Kreditwürdigkeit oder Erstellung von Kreditpunktzahlen natürlicher Personen ein (Anhang III Nr. 5 lit. b der Verordnung (EU) 2024/1689) und sorgt für einen sachkundigen Umgang seiner Benutzer mit KI-Diensten.
(5) Für Inhalte, Verfügbarkeit und Ergebnisse von Diensten Dritter, die der Kunde selbst nutzt (KI-Dienste, E-Mail-Programme, Messenger wie WhatsApp), steht der Anbieter nicht ein; seine Haftung für eigene Pflichtverletzungen nach § 11 bleibt unberührt.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang (Anzahl der Berater-Zugänge) für eigene geschäftliche Zwecke über das Internet zu nutzen und seinen Kunden Zugang zu deren eigener Akte zu verschaffen.
(2) Der Kunde darf die Plattform nicht vervielfältigen, bearbeiten, zurückentwickeln (soweit nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt), Dritten zur Nutzung überlassen oder zum Aufbau eines konkurrierenden Angebots verwenden.
(3) Alle Rechte an den vom Kunden und seinen Kunden eingegebenen Daten verbleiben beim Kunden bzw. dessen Kunden. Der Anbieter nutzt diese Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung nach Maßgabe des AVV; insbesondere wertet er sie nicht für eigene Zwecke aus und verwendet sie nicht zum Training von KI-Modellen. Anonyme, nicht auf Personen oder den Kunden rückführbare technische Betriebsdaten (zum Beispiel Antwortzeiten, Fehlerzahlen) darf der Anbieter zur Sicherstellung und Verbesserung des Betriebs verwenden.
(4) Exporte und Ausdrucke, die der Kunde erzeugt, darf er zeitlich unbegrenzt verwenden. Gestaltung, Logos und Marken des Anbieters bleiben dessen Eigentum; Pflichtfußzeilen in Exporten darf der Kunde nicht entfernen.
§ 8 Entgelt, Zahlung
(1) Die Entgelte ergeben sich aus der Preisliste (Anlage 3) in der bei Bestellung angezeigten Fassung: ein monatlicher Grundpreis je Berater-Zugang sowie Entgelte je Kundenvorgang und je Jahresaktualisierung; das Versenden einer Einladung allein ist entgeltfrei. Die Vorgangsentgelte schuldet der Kunde; ob und wie er sie an seine eigenen Kunden weiterberechnet, vereinbart er selbst mit ihnen. Zwischen dem Anbieter und den eingeladenen Kunden entsteht dadurch kein Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese geschuldet ist.
(2) Der Grundpreis ist monatlich im Voraus, die Entgelte für Kundenvorgänge und Jahresaktualisierungen sind monatlich nachträglich für die im Vormonat entstandenen Vorgänge zu zahlen. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch per E-Mail aus; Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug per Überweisung zahlbar.
(3) Der Anbieter kann die Entgelte für die Zukunft ändern. Er teilt eine Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; der Anbieter weist in der Mitteilung darauf hin. Senkungen gelten ohne Mitteilungsfrist.
(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen auf Lesen und Export beschränken. Die Herausgabe der Daten (§ 13) und die Pflichten nach dem AVV bleiben davon unberührt.
§ 9 Pilotnutzung
(1) Die Pilotnutzung ist unentgeltlich. Sie umfasst die Funktionen nach Anlage 1 mit Ausnahme der Verfügbarkeitszusage nach Anlage 2; der Anbieter bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb. Echte Kundendaten dürfen verarbeitet werden; der AVV gilt uneingeschränkt.
(2) Die Pilotnutzung läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann sie jederzeit ohne Frist in Textform beenden, der Anbieter mit einer Frist von vier Wochen. Sie geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über; ein Wechsel setzt eine ausdrückliche Bestellung des Kunden voraus.
(3) Für die Pilotnutzung gelten die Haftungsregeln des § 11 und die Mängelrechte des § 10 ohne Einschränkung. Minderungsansprüche nach Anlage 2 bestehen mangels Entgelt nicht.
(4) Für die Pilotnutzung gilt § 13 Abs. 2 und 3 (Anbieterwechsel, Datenherausgabe) uneingeschränkt.
§ 10 Mängelrechte
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit der Leistungsbeschreibung entspricht. Eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Frist; er kann dies auch durch eine Umgehungslösung tun, wenn diese dem Kunden zumutbar ist.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung für Verschulden nach § 11 bleibt unberührt.
(4) Das Recht des Kunden zur fristlosen Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) besteht erst, wenn der Anbieter eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen oder die Abhilfe fehlgeschlagen ist; einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sie dem Kunden unzumutbar ist. Minderung wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit richtet sich nach Anlage 2.
(5) Schadensersatz wegen Mängeln richtet sich nach § 11.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) im Umfang einer übernommenen Garantie, (d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und (e) nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, hier insbesondere die Bereitstellung der Plattform, die vertrauliche und sichere Speicherung und Sicherung der Daten, die Einhaltung des AVV und die Herausgabe der Daten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Diese Haftungsregeln gelten unabhängig davon, ob die Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich (§ 9) erfolgt.
(4) Hat der Kunde Daten, die er nach Abschluss eines Vorgangs weiter benötigt, entgegen § 5 Abs. 4 nicht exportiert, wird dies bei einem Datenverlust nach § 254 BGB berücksichtigt. Die Pflichten des Anbieters zur Datensicherung bleiben unberührt.
(5) Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO und der Ausgleich zwischen den Parteien nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO bleiben von dieser Regelung unberührt.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, einschließlich seiner eigenen Kunden und von Empfängern von Offenlegungen, frei, die darauf beruhen, dass der Kunde schuldhaft (a) gegen § 4 Abs. 4, § 5 oder § 6 Abs. 3 und 4 verstoßen, (b) Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet oder (c) rechtswidrige Inhalte eingestellt hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Ausgleich nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO bleibt unberührt.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Zustimmung des Kunden an und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Führung der Abwehr.
§ 13 Laufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel, Datenherausgabe und Löschung
(1) Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn jederzeit zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen; der Anbieter mit einer Frist von einem Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Plattform trotz Abmahnung rechtswidrig nutzt oder mit mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
(2) Anbieterwechsel (Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854, Datenverordnung): Der Kunde kann in Textform an kontakt@vermoegensakte.de verlangen, zu einem anderen Anbieter oder in eigene Systeme zu wechseln oder seine exportierbaren Daten löschen zu lassen. Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate. Anschließend unterstützt der Anbieter den Wechsel während eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen, erbringt die Leistung in dieser Zeit fort, sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau und arbeitet mit dem Kunden und dem übernehmenden Anbieter zusammen. Ist dieser Zeitraum technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies binnen 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen begründet mit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Das Recht des Kunden, den Übergangszeitraum einmalig zu verlängern, bleibt unberührt. Nach erfolgreichem Wechsel endet der Vertrag; der Anbieter teilt dies mit. Wechsel und Export sind kostenfrei.
(3) Exportierbare Daten und Datenherausgabe: Exportierbar sind alle vom Kunden, seinen Benutzern und seinen Kunden eingegebenen oder durch die Nutzung erzeugten Daten mit den zugehörigen Metadaten nach Anlage 1 Nr. 4, in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten. Ausgenommen sind nur Daten, die allein der Sicherheit und Integrität der Plattform dienen (Passwort-Hashwerte, Geheimnisse, Token, Schlüssel), und der Quellcode der Plattform. Nach Ende des Übergangszeitraums bzw. nach Vertragsende bleiben die Daten mindestens 30 Kalendertage über die Exportfunktionen abrufbar. Danach löscht der Anbieter sie nach Maßgabe des AVV. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters (insbesondere für Rechnungen und Vertragsunterlagen) bleiben unberührt.
(4) Löschung abgeschlossener Vorgänge während der Laufzeit: Markiert der Kunde einen Vorgang in der Akte als abgeschlossen, endet der Zugang seines Kunden zum Kundenportal; die Plattform zeigt das Löschdatum an. Die Akte bleibt dem Kunden 60 Kalendertage zum Abruf und Export verfügbar und wird danach automatisiert gelöscht; 14 Tage vorher weist die Plattform auf die Löschung hin. Akten nicht abgeschlossener Vorgänge werden sechs Monate nach der letzten Aktivität gelöscht; die Plattform weist 30 Tage vorher darauf hin. Eine frühere Löschung auf Weisung des Kunden bleibt möglich. Eine Löschsperre richtet der Anbieter nur auf dokumentierte Weisung mit Rechtsgrundlage und Frist ein.
(5) Der Anbieter darf den Zugang einzelner Benutzer vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Plattform bestehen; er informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
§ 14 Vertraulichkeit, Berufsgeheimnisse, Referenzen
(1) Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus; für personenbezogene Daten und Berufsgeheimnisse gilt sie unbefristet nach Maßgabe des AVV.
(2) Unterliegt der Kunde einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht (zum Beispiel als Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer), gilt Ziffer 4 des AVV. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anforderung die Verpflichtungen der mitwirkenden Personen und Dienstleister nach § 203 Abs. 4 StGB zur Verfügung. Der Kunde prüft vor der Verarbeitung geschützter Daten, ob diese Verpflichtungen seinen berufsrechtlichen Anforderungen genügen.
(3) Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
§ 15 Regulierte Kunden
Die Plattform ist nicht als IKT-Dienstleistung zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen eines Finanzunternehmens im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) und nicht als Auslagerung im Sinne von § 25b KWG ausgestaltet. Mit Kunden, die solchen Anforderungen unterliegen (zum Beispiel Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Versicherungsunternehmen), schließt der Anbieter keine Verträge nach diesen AGB.
§ 16 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, behördlichen Vorgaben oder einer Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschoben wird.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und hebt die Änderungen hervor. Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden ohne Einhaltung einer Frist zu diesem Zeitpunkt kündigen. Änderungen der Hauptleistungspflichten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden; für Entgelte gilt § 8 Abs. 3.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Wesel). Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
1. Funktionen
- Mandantenfähige Plattform mit Rollen Org-Admin, Berater, Kunde und Externe (zum Beispiel Steuerberater mit befristeter, zweckgebundener Freigabe).
- Vermögensakten je Kunde bzw. Haushalt mit Personen, Einkommen, Ausgaben, Liquidität, Immobilien (einschließlich Objektdaten und Bildern), Wertpapieren, Beteiligungen, Versicherungen und Vorsorge, Verbindlichkeiten, Sicherheiten, Bürgschaften und Dokumentenablage; Abschnitte einzeln freischaltbar.
- Selbsterfassung durch eingeladene Kunden über einen persönlichen Link mit Einmalcode, Prüfliste und Abgabe; der Berater wählt je Einladung, ob der Kunde zunächst die einfache oder die erweiterte Ansicht sieht (der Kunde kann selbst umschalten); Nachrichten zwischen Kunde und Berater innerhalb der Akte; Abschluss eines Vorgangs mit angezeigtem Löschdatum (§ 13 Abs. 4).
- Gespeicherte Stände mit Vergleich.
- Offenlegungen als gespeicherte Pakete mit Prüfsumme (SHA-256) und Freigabe; Exporte in Bankvorlagen (Selbstauskunft, Vermögensaufstellung für die Offenlegung nach § 18 KWG) als PDF, DOCX und XLSX. Keine automatische Übermittlung an Dritte.
- Berechnungen: Summen nach Eigentumsanteilen, Reinvermögen mit Aussage zur Vollständigkeit, Haushaltsrechnung, Restschuldfortschreibung, Kennzahlen. Eingeladene Kunden bestätigen fortgerechnete Restschulden vor der Abgabe oder ersetzen sie durch den tatsächlichen Wert; bis dahin ist die Abgabe gesperrt. Benutzer des Kunden erhalten dazu nur einen Hinweis.
- Ausfüllhilfe für Kunden per Kopieren und Einfügen mit Markierung übernommener Werte (§ 6 Abs. 1). Direkte KI-Verbindungen für Kunden (Connector) und Berater (KI-Assistent) nach § 6 Abs. 2.
- Protokoll der Aktionen, Auftragsverarbeitungsvertrag im Portal, Team-Verwaltung, Rechtstexte des Kunden (Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO).
2. Speicher und Mengen
- Dokumentenablage je Akte und je Mandant bis zu dem im Portal angezeigten Kontingent; einzelne Dateien bis zu der beim Hochladen angezeigten Größe; zulässige Dateiformate nach Hilfetext im Portal. Hochgeladene Dateien werden auf Schadsoftware geprüft.
- Anzahl der Berater-Zugänge nach Bestellung; Einladungen nach Bedarf; Entgelte nur für Kundenvorgänge und Jahresaktualisierungen nach Anlage 3.
3. Technische Voraussetzungen
Aktueller Browser (jeweils aktuelle und vorletzte Hauptversion von Safari, Chrome, Edge oder Firefox), Smartphone- oder Authenticator-App für den zweiten Faktor (TOTP) bei Beratern.
4. Export und Metadaten (Datenverordnung)
Je Akte: vollständiger Export aller Positionen einschließlich beendeter Objekte als JSON (Funktion „Auskunft“ in der Akte), Offenlegungen und Exporte als PDF, DOCX oder XLSX, Dokumente im Originalformat zum Download.
Gesamtexport: Der Org-Admin kann jederzeit selbst, auch innerhalb des Übergangs- und Abrufzeitraums nach § 13, alle Daten des Kunden als ZIP-Archiv herunterladen (Funktion „Alle Daten exportieren“ unter „Mein Zugang“, Bestätigung mit zweitem Faktor). Das Archiv enthält Stammdaten, Benutzer, Rollen, Einstellungen, Rechtstexte und AVV-Abschlüsse (JSON), je Akte alle Angaben im Klartext (JSON) mit Dokumenten im Originalformat, Offenlegungen und Bankexporten, das Aktionsprotokoll (CSV) sowie ein Verzeichnis aller Dateien mit SHA-256-Prüfsummen (manifest.json). Datenstruktur und Feldbedeutungen beschreibt der Datenkatalog, den der Anbieter auf Anforderung kostenfrei bereitstellt. Zugangsdaten, Einmalcodes und kryptografische Schlüssel sind nicht enthalten.
Anlage 2: Verfügbarkeit und Support (gilt nicht für die Pilotnutzung)
(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Kalendermonat bereit. Verfügbarkeit bedeutet, dass die Anmeldeseite und die Kernfunktionen am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet erreichbar sind.
(2) Nicht als Ausfall gelten (a) angekündigte Wartungsfenster von bis zu vier Stunden je Monat, möglichst werktags zwischen 22 und 6 Uhr, (b) dringende Sicherheitsupdates, (c) Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (zum Beispiel Störungen des Internets, höhere Gewalt) und (d) Ausfälle, die der Kunde zu vertreten hat.
(3) Unterschreitet die Verfügbarkeit den Wert nach Abs. 1, mindert sich der Grundpreis des betroffenen Monats für jeden angefangenen Prozentpunkt um 5 %, höchstens um 50 %. Schadensersatzansprüche nach § 11 bleiben unberührt.
(4) Support per E-Mail an support@vermoegensakte.de an Werktagen (Montag bis Freitag außer bundeseinheitlichen Feiertagen und Feiertagen in Nordrhein-Westfalen). Der Anbieter reagiert in der Regel bis zum Ende des folgenden Werktags; bei Störungen, die die Nutzung insgesamt verhindern, ist zusätzlich die Telefonnummer +49 176 47567287 erreichbar. Sicherheitsmeldungen an sicherheit@vermoegensakte.de.
Anlage 3: Preisliste
| Leistung | Entgelt |
|---|---|
| Pilotnutzung | unentgeltlich |
| Grundpreis je Berater-Zugang (erster Berater der Organisation) | 00,00 € je Monat, monatlich im Voraus |
| Jeder weitere Berater-Zugang derselben Organisation | 00,00 € je Monat, monatlich im Voraus |
| Kundenvorgang (enthält Selbsterfassung, Dokumente, Vermögensübersicht und Exporte innerhalb des Vorgangs) | 0,00 € je Vorgang, monatlich nachträglich |
| Jahresaktualisierung eines bestehenden Kunden | 0,00 € je Aktualisierung, monatlich nachträglich |
| Anbieterwechsel, Gesamtexport, Datenkatalog | kostenfrei |
Ein Kundenvorgang entsteht je Akte einmal, sobald erstmals eines dieser Ereignisse eintritt: (a) ein eingeladener Kunde meldet sich mit Einladungslink und Einmalcode zu einer Erfassung an, (b) eine Ersterfassung wird abgeschlossen oder (c) eine Selbstauskunft, Vermögensaufstellung oder Offenlegung wird freigegeben. Anlegen, Versenden oder Widerrufen einer Einladung allein lösen kein Entgelt aus. Eine Jahresaktualisierung entsteht mit dem Abschluss einer Jahresaktualisierung, höchstens einmal je Akte und Kalenderjahr; im Kalenderjahr des Kundenvorgangs ist sie inklusive. Der Anbieter erfasst diese Ereignisse automatisch und weist sie mit der Rechnung je Akte aus.
Für einzelne Kunden kann ein Sonderpreis für den Berater-Zugang vereinbart werden, zum Beispiel für frühe Pilotkunden (Early Adopter) 00,00 € je Monat und Berater-Zugang bei Vorgangsentgelten nach dieser Preisliste. Der Anbieter bestätigt den Sonderpreis in Textform; er gilt für die Dauer des Vertrags, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit geschuldet. Maßgeblich ist die bei der Bestellung im Portal angezeigte Fassung; Änderungen nach § 8 Abs. 3.